Ein kurzfristiger Hinweis: morgen am 1. Dezember 2011 findet um 18:30 im TÜV Austria Forum in Wien (Walfischgasse 13) eine vom Österreichischen Presserat gemeinsam mit dem Kuratorium für Journalistenausbildung veranstaltete Podiumsdiskussion zum Thema "Transparenz" statt (mehr dazu hier). In zwei Panels wird über Transparenz in Medienunternehmen einerseits und Transparenz in der journalistischen Arbeit andererseits gesprochen, mit interessanten TeilnehmerInnen wie Harald Fidler (Standard), Florian Philapitsch (KommAustria), Wolfgang R. Langenbucher (Uni Wien), Helge Fahrnberger (kobuk.at), Anette Novak (Norran), OliverVoigt ("Österreich") und Christian Rainer (profil); laut Website des kfj soll auch Andreas Koller (Salzburger Nachrichten), laut Website des Presserats Claus Reitan (Furche) mitdiskutieren - ein kleines Überraschungsmoment bleibt also (ich kann leider nicht dabei sein, da ich zur selben Zeit Vorlesung halten werde).
Eine weitere Überraschung könnte auch noch der morgen tagende Verfassungsausschuss des Nationalrats liefern, falls sich doch noch eine ausreichende Mehrheit für das sogenannte "Medientransparenzgesetz" finden sollte (die Regierungsvorlage enthält Verfassungsbestimmungen und bräuchte daher eine Zweidrittelmehrheit; zum bisherigen Verlauf siehe hier und hier). Laut Pressemeldungen haben sich zumindest die beiden Regierungsparteien auf eine gegenüber den bisherigen Plänen deutlich erweiterte Offenlegung der Eigentumsverhältnisse geeinigt. Diese soll nicht nur jene Medien treffen, die Regierungsinserate veröffentlichen, sondern generell alle periodischen Medien; legistisch soll dazu § 25 Mediengesetz (Offenlegung) geändert werden. Ich habe gerade erst gesehen, dass der Text der geplanten Änderungen der Regierungsvorlage einerseits und der Entwurf eines selbständigen Ausschussantrages andererseits auf derStandard.at zur Verfügung stehen; näher durchgesehen habe ich den Text noch nicht. Und überhaupt gilt: dass das so kommt, glaube ich frühestens nach einer Beschlussfassung im Nationalratsplenum.
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Wednesday, November 30, 2011
Tuesday, September 27, 2011
Mut zur Medien(eigentümer)transparenz?
Derzeit wird in Österreich wieder einmal heftig über die Werbetätigkeit von Regierungsmitgliedern (auf Bundes- und Landesebene) und öffentlichen Unternehmen diskutiert. Schon vor gut einem halben Jahr gab es erste Entwürfe, um diesbezüglich zumindest etwas Transparenz zu schaffen (der im März zur Begutachtung ausgeschickte Ministerialentwurf wurde von mir allerdings als potemkinsches Recht bezeichnet). Seit Anfang Juli liegt nun eine Regierungsvorlage für ein "Medientransparenzpaket"* im Nationalrat, die gegenüber dem Begutachtungsentwurf ein paar anerkennenswerte Verbesserungen enthält; dennoch erwarte ich nicht wirklich, dass es noch vor der nächsten Nationalratswahl aussagekräftige Zahlen über die Werbeausgaben aller der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Stellen geben könnte. Aber ich will hier nicht die Regierungsvorlage analysieren, zumal angesichts der aktuellen Diskussion wohl noch Änderungen zu erwarten sind. Ich nutze vielmehr die Gelegenheit für eine Anmerkung zur Transparenz der Eigentumsverhältnisse an Medien und zur Medienkonzentration.
Denn im Zuge der Diskussion ist auch der Vorschlag gekommen, dass Medien ihre Eigentümer offenlegen sollen (zu einer interessanten Entscheidung des Schweizer Presserats in diesem Zusammenhang siehe hier). Laut Standard-Bericht sei die vom Mediensprecher der ÖVP geforderte Offenlegungspflicht vom Bundeskanzler als "gut und sinnvoll" bezeichnet worden, "wenn man sie auch einigermaßen sinnvoll handhaben kann". Als erster Schritt, so hieß es später, sei eine Webseite der RTR geplant, auf der die Eigentumsverhältnisse dargestellt werden sollen, allerdings nur mit Daten aus dem Firmenbuch. Dass die - ohnehin öffentlich, wenngleich nur entgeltlich, zugänglichen - Firmenbuchdaten keine wirkliche Transparenz schaffen können, braucht man wohl nicht ausdrücklich anzumerken, schon eine einfache Stiftungs- und/oder Treuhandkonstruktion verhindert recht zuverlässig, dass die wirtschaftlichen Letzteigentümer oder (im Stiftungsfall) Begünstigten bekannt werden, und da muss die Stiftung noch nicht einmal in Liechtenstein, Zypern oder Panama domiziliert sein.
Aber wenn man schon einerseits die Inseratenvergabe durch öffentliche Stellen meldepflichtig macht, und andererseits eine Datenbank mit den Eigentumsverhältnissen erstellen will, warum sollte man dann nicht beides verknüpfen? "Einigermaßen sinnvoll handhaben" könnte man wohl auch ein System, in dem öffentliche Stellen (die ihre Inserate einer Meldestelle bekannt geben müssen) nur in Medien inserieren dürfen, die ihre Eigentumsverhältnisse - bis zum wirtschaftlichen Letzteigentümer bzw Begünstigten - gegenüber derselben "Meldestelle" offen gelegt und einer Veröffentlichung dieser Informationen zugestimmt haben.
Natürlich kann man auch auf diese Weise die einzelnen Aktionäre einer Publikums-AG nicht aufspüren, aber alle Personen mit maßgebendem Einfluss oder besonderem Interesse am wirtschaftlichen Erfolg eines Mediums - Aktionäre mit Sperrminoritäten oder Mehrheiten (auch vermittelt über Syndikatsverträge), Treugeber, Stiftungsbegünstigte usw - könnte man vielleicht doch herausfinden, zumindest wenn für den Fall einer objektiv unzutreffenden Angabe gegenüber der Meldestelle eine unbedingte Rückzahlungspflicht für die erhaltenen Zahlungen vereinbart (und der - diesbezüglich natürlich zur Verschwiegenheit verpflichteten - Meldestelle ein Recht auf Einsicht in die relevanten Vertragswerke eingeräumt) würde.
So wären (nur) Medien, die "Regierungsinserate" und/oder Förderungen wollen, durch die abzuschließenden Werbe- bzw Förderungsverträge rechtlich verpflichtet, ihre Eigentumsverhältnisse vollständig offenzulegen. Andere Medien, die auf solche Inserate und Förderungen verzichten, könnten sich weiterhin auf die firmenbuch- bzw kapitalmarktrechtliche "Mindesttransparenz" beschränken. Und die öffentliche Hand könnte damit sicherstellen, nur in Medien zu inserieren bzw nur Medien zu fördern, deren Eigentumsverhältnisse transparent sind - eine Transparenz, die schon wegen der Rolle der Medien als "public watchdog" im öffentlichen Interesse liegt. Außerdem könnte die Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse, wenn auch nur der mit Inseraten bedachten bzw geförderten Medien, nützlich sein, um bessere Informationen zur Medienkonzentration in Österreich zu erhalten.
Dass der - derzeit viel beschworene - Mut (bei der Politik wie bei den Medien) für eine derartige Transparenz ausreichen würde, halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, aber man soll nicht sagen können, niemand hätte auf die naheliegende Möglichkeit einer Verknüpfung der Inseratenvergabe/Förderung einserseits mit der Offenlegung der Eigentumsverhältnisse andererseits hingewiesen.
PS: Bei der Media-Planung für "Regierungsinserate" sollte natürlich ein "Höchstmaß an Objektivität, Marktkonformität und Transparenz" sichergestellt sein, wie die IAA-Österreich durchaus zutreffend in einer vom ORF(!) versandten Pressemitteilung angemerkt hat. Die IAA leitet daraus ab, dass Agenturen beschäftigt werden müssten. Man könnte freilich auch daran denken, den Media-Einkauf - wie andere Beschaffungsvorgänge öffentlicher Stellen - zB über die Bundesbeschaffung GmbH zu organisieren.
*) die eigentlichen Gesetzestitel sind recht sperrig: "Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (BVG Medienkooperation und Medienförderung – BVG MedKF-T)" und "Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG").
Denn im Zuge der Diskussion ist auch der Vorschlag gekommen, dass Medien ihre Eigentümer offenlegen sollen (zu einer interessanten Entscheidung des Schweizer Presserats in diesem Zusammenhang siehe hier). Laut Standard-Bericht sei die vom Mediensprecher der ÖVP geforderte Offenlegungspflicht vom Bundeskanzler als "gut und sinnvoll" bezeichnet worden, "wenn man sie auch einigermaßen sinnvoll handhaben kann". Als erster Schritt, so hieß es später, sei eine Webseite der RTR geplant, auf der die Eigentumsverhältnisse dargestellt werden sollen, allerdings nur mit Daten aus dem Firmenbuch. Dass die - ohnehin öffentlich, wenngleich nur entgeltlich, zugänglichen - Firmenbuchdaten keine wirkliche Transparenz schaffen können, braucht man wohl nicht ausdrücklich anzumerken, schon eine einfache Stiftungs- und/oder Treuhandkonstruktion verhindert recht zuverlässig, dass die wirtschaftlichen Letzteigentümer oder (im Stiftungsfall) Begünstigten bekannt werden, und da muss die Stiftung noch nicht einmal in Liechtenstein, Zypern oder Panama domiziliert sein.
Aber wenn man schon einerseits die Inseratenvergabe durch öffentliche Stellen meldepflichtig macht, und andererseits eine Datenbank mit den Eigentumsverhältnissen erstellen will, warum sollte man dann nicht beides verknüpfen? "Einigermaßen sinnvoll handhaben" könnte man wohl auch ein System, in dem öffentliche Stellen (die ihre Inserate einer Meldestelle bekannt geben müssen) nur in Medien inserieren dürfen, die ihre Eigentumsverhältnisse - bis zum wirtschaftlichen Letzteigentümer bzw Begünstigten - gegenüber derselben "Meldestelle" offen gelegt und einer Veröffentlichung dieser Informationen zugestimmt haben.
Natürlich kann man auch auf diese Weise die einzelnen Aktionäre einer Publikums-AG nicht aufspüren, aber alle Personen mit maßgebendem Einfluss oder besonderem Interesse am wirtschaftlichen Erfolg eines Mediums - Aktionäre mit Sperrminoritäten oder Mehrheiten (auch vermittelt über Syndikatsverträge), Treugeber, Stiftungsbegünstigte usw - könnte man vielleicht doch herausfinden, zumindest wenn für den Fall einer objektiv unzutreffenden Angabe gegenüber der Meldestelle eine unbedingte Rückzahlungspflicht für die erhaltenen Zahlungen vereinbart (und der - diesbezüglich natürlich zur Verschwiegenheit verpflichteten - Meldestelle ein Recht auf Einsicht in die relevanten Vertragswerke eingeräumt) würde.
So wären (nur) Medien, die "Regierungsinserate" und/oder Förderungen wollen, durch die abzuschließenden Werbe- bzw Förderungsverträge rechtlich verpflichtet, ihre Eigentumsverhältnisse vollständig offenzulegen. Andere Medien, die auf solche Inserate und Förderungen verzichten, könnten sich weiterhin auf die firmenbuch- bzw kapitalmarktrechtliche "Mindesttransparenz" beschränken. Und die öffentliche Hand könnte damit sicherstellen, nur in Medien zu inserieren bzw nur Medien zu fördern, deren Eigentumsverhältnisse transparent sind - eine Transparenz, die schon wegen der Rolle der Medien als "public watchdog" im öffentlichen Interesse liegt. Außerdem könnte die Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse, wenn auch nur der mit Inseraten bedachten bzw geförderten Medien, nützlich sein, um bessere Informationen zur Medienkonzentration in Österreich zu erhalten.
Dass der - derzeit viel beschworene - Mut (bei der Politik wie bei den Medien) für eine derartige Transparenz ausreichen würde, halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, aber man soll nicht sagen können, niemand hätte auf die naheliegende Möglichkeit einer Verknüpfung der Inseratenvergabe/Förderung einserseits mit der Offenlegung der Eigentumsverhältnisse andererseits hingewiesen.
PS: Bei der Media-Planung für "Regierungsinserate" sollte natürlich ein "Höchstmaß an Objektivität, Marktkonformität und Transparenz" sichergestellt sein, wie die IAA-Österreich durchaus zutreffend in einer vom ORF(!) versandten Pressemitteilung angemerkt hat. Die IAA leitet daraus ab, dass Agenturen beschäftigt werden müssten. Man könnte freilich auch daran denken, den Media-Einkauf - wie andere Beschaffungsvorgänge öffentlicher Stellen - zB über die Bundesbeschaffung GmbH zu organisieren.
*) die eigentlichen Gesetzestitel sind recht sperrig: "Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (BVG Medienkooperation und Medienförderung – BVG MedKF-T)" und "Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, MedKF-TG").
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Transparenz von Medieneigentümern und Presserat - ein Schweizer Beispiel
Mitarbeiter/innen einer Zeitung und die Öffentlichkeit müssen sich ein genaues Bild darüber machen können, wer an einer Zeitung wesentlich beteiligt ist - das entschied der Schweizer Presserat am 13. Juli 2011 zur Basler Zeitung:
Grundlage dieser Entscheidung des Schweizer Presserates war eine Bestimmung in der "Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalistinnen und Journalisten", wonach Journalistinnen und Journalisten "Anspruch auf Transparenz über die Besitzverhältnisse ihres Arbeitgebers" haben. Der "Ehrenkodex für dei österreichische Presse", der vom österreichischen Presserat angewendet wird, enthält keine vergleichbare Bestimmung - aber dieser Kodex soll ja in absehbarer Zeit überarbeitet werden.
(Mehr zur Transparenz von Medieneigentümern im nächsten Post)
"Für den Presserat deutet die anhaltende öffentliche Diskussion über das Thema darauf hin, dass wesentliche Zweifel daran bestehen, ob die formal-rechtliche Eigentümerstellung von Moritz Suter auch den tatsächlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.Der Schweizer Presserat sieht eine der wichtigsten Aufgaben der Medien darin, Transparenz über gesellschaftliche Akteure und wichtige gesellschaftliche Vorgänge herzustellen: "Aufgrund ihrer grossen Bedeutung für eine pluralistische, demokratische Gesellschaft sind die Medien und deren Besitzer selber wichtige gesellschaftliche Akteure. Es erscheint deshalb widersprüchlich, wenn die Forderung nach Transparenz, welche die Medien gegenüber Behörden und Gesellschaft stellen, bei Printmedien nur in eingeschränktem Massstab gelten sollte."
Zwar genügen in der Regel Angaben über die Beteiligungsstruktur, um abschätzen zu können, wer eine Aktiengesellschaft beherrscht. Der Presserat hat aber bereits in der Stellungnahme 26/2003 darauf hingewiesen dass - beispielsweise bei Stimmrechtsaktien oder Aktionärsbindungsverträgen - die blosse Angabe der Zusammensetzung des Aktionariats und der Umfang der grösseren Beteiligungen nicht genügend Transparenz gewährleistet. Dies gilt aber auch dann, wenn deutliche Indizien darauf hinweisen, dass das rechtliche Eigentum nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Besitzverhältnissen übereinstimmt."
Grundlage dieser Entscheidung des Schweizer Presserates war eine Bestimmung in der "Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalistinnen und Journalisten", wonach Journalistinnen und Journalisten "Anspruch auf Transparenz über die Besitzverhältnisse ihres Arbeitgebers" haben. Der "Ehrenkodex für dei österreichische Presse", der vom österreichischen Presserat angewendet wird, enthält keine vergleichbare Bestimmung - aber dieser Kodex soll ja in absehbarer Zeit überarbeitet werden.
(Mehr zur Transparenz von Medieneigentümern im nächsten Post)
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Thursday, March 10, 2011
Potjemkinsches Recht: Zum Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes zur Transparenz von Medienkooperationen
Wieviel Geld Bund, Länder und staatliche bzw staatsnahe Unternehmen für Werbeeinschaltungen ausgeben, ist derzeit offenbar nicht leicht herauszufinden. In Kärnten etwa wurde dem Journalisten Georg Holzer vor kurzem vom Unabhängigen Verwaltungssenat nach durchgeführtem Beweisverfahren beschieden, dass "in den [...] beantragten Auskünften, insbesondere [...] wie viel Geld aus Mitteln der Kärntner Landesregierung im Jahre 2008 bis 2009 an Marketingausgaben für die einzelnen Regierungsmitglieder geflossen sei, eine präzise Aussage nur möglich ist, wenn man wochenlang händisch auswertet." (Hervorhebung hinzugefügt). Standard-Chefredakteurin Föderl-Schmid sagte kürzlich, dass über (Regierungs-)Anzeigen ein Volumen von insgesamt 95 Mio. Euro an verschiedene Medien fließe und die Presseförderung im Vergleich dazu nur rund 12,8 Mio Euro ausmache.
Nun soll mehr Transparenz in die Werbeausgaben der öffentlichen Hand kommen, denn die Regierung hat sich "auf die verpflichtende Offenlegung von Ausgaben für Inserate in Medienunternehmen geeinigt" (so hieß es nach dem Ministerrat am vergangenen Dienstag). Das Mittel dazu: ein neues "Bundesverfassungsgesetz zur Transparenz von Medienkooperationen mit sowie der Vergabe von Förderungen und Werbeaufträgen an Medienunternehmen (BVG-Medienkooperation und Medienförderung – BVG-MedKF)". Der offenbar in der Bundesregierung akkordierte Entwurf des Bundeskanzleramtes für dieses Gesetz ging am 8. März 2011 in Begutachtung, die Frist läuft bis 8. April 2011 (die Stellungnahmen werden hier auf der Parlaments-Website zu lesen sein).
Dass in der Folge irgendeine gesetzliche Regelung kommen könnte, halte ich nicht einmal für ausgeschlossen - äußerst unwahrscheinlich ist allerdings, dass in absehbarer Zeit (und insbesondere vor der nächsten Nationalratswahl) tatsächlich aussagekräftige Zahlen auf einer Website für jedermann zu sehen sein könnten. Der vorliegende Gesetzesentwurf sorgt geschickt dafür vor:
Erstens ist der Entwurf umfassend genug angelegt, so dass auch der Widerstand gegen den Entwurf garantiert umfassend sein wird: der ORF soll zB genauso zur Offenlegung der von ihm aufgewendeten Werbekosten verpflichtet werden wie (vereinfacht gesagt) im Wesentlichen alle weiteren der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Rechtsträger, und zwar selbst jene, deren Tätigkeit derzeit nur in einem Teilbereich vom Rechnungshof geprüft werden kann (nach Art 126b Abs 3 B-VG: die Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Mitteln des Bundes). Damit sind unter anderem Sozialversicherungsträger und gesetzliche berufliche Vertretungen (sprich: Kammern) erfasst. Sollte etwa - willkürliche Beispiele - die Vorarlberger Landarbeiterkammer ihre jährliche Meisterschaft im Blochrollen, Durchhacken und Entkerben in den Vorarlberger Nachrichten ankündigen wollen, müsste sie die Kosten dafür ebenso melden wie wenn die Burgenländische Krankenanstalten GmbH eine offene Dauersekundararztstelle in der Jobbeilage einer Zeitung ausschreibt. Dass all dies unmöglich, undenkbar, überbordend und was weiß ich sonst noch sei, wird man in den Stellungnahmen in den nächsten Wochen lesen können. Außerdem werden vor allem die betroffenen staatsnahen Unternehmen darauf hinweisen, dass mit einer Veröffentlichung Geschäftsgeheimnisse offenzulegen wären, dass dadurch die notwendige Öffentlichkeitsarbeit teurer werde (wegfallende Sonderrabatte etc.) und dass sie damit auch einen Wettbewerbsnachteil erleiden würden. Und der ORF? Angesichts des bekannten track records ist wohl auszuschließen, dass der ORF gegen die Pflichtveröffentlichung seiner Aufwendungen für Werbeeinschaltungen und Medienkooperationen keine Einwände hätte. Ähnliches gilt für die Kammern (hier wird in den Stellungnahmen wohl von einem "Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung" die Rede sein), denen im politischen Meinungsbildungsprozess bekanntermaßen auch einiges Gewicht zukommt.
Zweitens wird das Gesetz, selbst wenn es in der Entwurfsfassung beschlossen werden sollte, zahnlos bleiben: denn die Meldepflicht soll zwar am 1. Juli 2011 in Kraft treten, sodass theoretisch die erste Veröffentlichung in der zweiten Jännerhälfte 2012 über das zweite Halbjahr 2011 erfolgen könnte. Das ist freilich reine Theorie, denn eine "Veröffentlichung der Website durch das Bundeskanzleramt erfolgt, sobald sämtliche der zur Bekanntgabe verpflichteten Rechtsträger ihrer Bekanntgabepflicht" nachgekommen sind (§ 1 Abs 5 des Entwurfs). Man kann gut darauf vertrauen, dass es immer irgendwo zB eine Landes-Liftgesellschaft geben könnte, die aus welchen Gründen auch immer leider ihre Werbeausgaben dem Bundeskanzleramt nicht gemeldet haben wird (Strafsanktionen bei Meldepflichtverletzungen sind im Entwurf auch für Unternehmen nicht vorgesehen).
Der ist klassisches potjemkinsches Recht: wer außen vorbeigeht, sieht eine beeindruckende Fassade, dahinter tut sich das Nichts auf.
Nun soll mehr Transparenz in die Werbeausgaben der öffentlichen Hand kommen, denn die Regierung hat sich "auf die verpflichtende Offenlegung von Ausgaben für Inserate in Medienunternehmen geeinigt" (so hieß es nach dem Ministerrat am vergangenen Dienstag). Das Mittel dazu: ein neues "Bundesverfassungsgesetz zur Transparenz von Medienkooperationen mit sowie der Vergabe von Förderungen und Werbeaufträgen an Medienunternehmen (BVG-Medienkooperation und Medienförderung – BVG-MedKF)". Der offenbar in der Bundesregierung akkordierte Entwurf des Bundeskanzleramtes für dieses Gesetz ging am 8. März 2011 in Begutachtung, die Frist läuft bis 8. April 2011 (die Stellungnahmen werden hier auf der Parlaments-Website zu lesen sein).
Dass in der Folge irgendeine gesetzliche Regelung kommen könnte, halte ich nicht einmal für ausgeschlossen - äußerst unwahrscheinlich ist allerdings, dass in absehbarer Zeit (und insbesondere vor der nächsten Nationalratswahl) tatsächlich aussagekräftige Zahlen auf einer Website für jedermann zu sehen sein könnten. Der vorliegende Gesetzesentwurf sorgt geschickt dafür vor:
Erstens ist der Entwurf umfassend genug angelegt, so dass auch der Widerstand gegen den Entwurf garantiert umfassend sein wird: der ORF soll zB genauso zur Offenlegung der von ihm aufgewendeten Werbekosten verpflichtet werden wie (vereinfacht gesagt) im Wesentlichen alle weiteren der Rechnungshofkontrolle unterliegenden Rechtsträger, und zwar selbst jene, deren Tätigkeit derzeit nur in einem Teilbereich vom Rechnungshof geprüft werden kann (nach Art 126b Abs 3 B-VG: die Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Mitteln des Bundes). Damit sind unter anderem Sozialversicherungsträger und gesetzliche berufliche Vertretungen (sprich: Kammern) erfasst. Sollte etwa - willkürliche Beispiele - die Vorarlberger Landarbeiterkammer ihre jährliche Meisterschaft im Blochrollen, Durchhacken und Entkerben in den Vorarlberger Nachrichten ankündigen wollen, müsste sie die Kosten dafür ebenso melden wie wenn die Burgenländische Krankenanstalten GmbH eine offene Dauersekundararztstelle in der Jobbeilage einer Zeitung ausschreibt. Dass all dies unmöglich, undenkbar, überbordend und was weiß ich sonst noch sei, wird man in den Stellungnahmen in den nächsten Wochen lesen können. Außerdem werden vor allem die betroffenen staatsnahen Unternehmen darauf hinweisen, dass mit einer Veröffentlichung Geschäftsgeheimnisse offenzulegen wären, dass dadurch die notwendige Öffentlichkeitsarbeit teurer werde (wegfallende Sonderrabatte etc.) und dass sie damit auch einen Wettbewerbsnachteil erleiden würden. Und der ORF? Angesichts des bekannten track records ist wohl auszuschließen, dass der ORF gegen die Pflichtveröffentlichung seiner Aufwendungen für Werbeeinschaltungen und Medienkooperationen keine Einwände hätte. Ähnliches gilt für die Kammern (hier wird in den Stellungnahmen wohl von einem "Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung" die Rede sein), denen im politischen Meinungsbildungsprozess bekanntermaßen auch einiges Gewicht zukommt.
Zweitens wird das Gesetz, selbst wenn es in der Entwurfsfassung beschlossen werden sollte, zahnlos bleiben: denn die Meldepflicht soll zwar am 1. Juli 2011 in Kraft treten, sodass theoretisch die erste Veröffentlichung in der zweiten Jännerhälfte 2012 über das zweite Halbjahr 2011 erfolgen könnte. Das ist freilich reine Theorie, denn eine "Veröffentlichung der Website durch das Bundeskanzleramt erfolgt, sobald sämtliche der zur Bekanntgabe verpflichteten Rechtsträger ihrer Bekanntgabepflicht" nachgekommen sind (§ 1 Abs 5 des Entwurfs). Man kann gut darauf vertrauen, dass es immer irgendwo zB eine Landes-Liftgesellschaft geben könnte, die aus welchen Gründen auch immer leider ihre Werbeausgaben dem Bundeskanzleramt nicht gemeldet haben wird (Strafsanktionen bei Meldepflichtverletzungen sind im Entwurf auch für Unternehmen nicht vorgesehen).
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