Wednesday, November 17, 2010

Präventives Misstrauen: "letzte Aufforderung" der Kommission für 116000-Rufnummer

Die Einführung der 116er Nummern, die von der Kommission auf (damals) recht zweifelhafter rechtlicher Grundlage* im Jahr 2007 beschlossen wurde (Entscheidung vom 15.2.2007), war vor allem eine Publicity-Maßnahme der damals zuständigen Kommissarin (siehe dazu näher schon hier). Im Verkaufen dieser großartigen Errungenschaft, insbesondere der "Hotline für vermisste Kinder", ging freilich ein wenig unter, dass die Mitgliedstaaten in der Entscheidung bloß verpflichtet wurden, die Nummer zu reservieren, nicht aber auch, den Betrieb einer entsprechenden Hotline tatsächlich zu gewährleisten. Da kam es zB auch vor, dass die Kommission dazu aufforderte, eine 116er Nummer zu wählen, wenn man Hilfe brauche, obwohl zum Zeitpunkt dieser Aufforderung in keinem einzigen Mitgliedstaat eine solche Nummer operativ war (dazu hier, am Ende).

Heute hat die Kommission - zusammen mit einer Mitteilung vom 17.11.2010, KOM(2010) 674 endgültig, Europäische Hotline für vermisste Kinder – 116 000 - eine "letzte Aufforderung" an 14 Mitgliedstaaten veröffentlicht, "die EU-Hotline für vermisste Kinder freizuschalten". Das ist schon insofern verwunderlich, als eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Nummer freizuschalten, derzeit gar nicht besteht. Art 27a der UniversaldienstRL in der Fassung der RL 2009/136 sieht zwar vor, dass die Mitgliedstaaten alle Anstrengung unternehmen, um den Bürgern den Zugang zu einer unter der Rufnummer 116000 erreichbaren Hotline für vermisste Kinder zu gewährleisten, aber die Umsetzungsfrist für die RL endet erst mit 25. Mai 2011 (was die Kommission in ihrer "letzten Aufforderung" gegen Ende zu auch einräumt). Etwas merkwürdig klingt vor diesem Hintergrund auch die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, "die letzte Gelegenheit zur Inbetriebnahme der Hotline zu nutzen, bevor sie auf gesetzgeberische Maßnahmen zurückgreift." Heißt dass, die Kommission meint jetzt schon, dass die Mitgliedstaaten bis kommenden Mai nicht die erforderlichen Anstrengungen unternehmen würden, oder soll damit angedeutet werden, dass von den Mitgliedstaaten überhaupt mehr erwartet wird, als Richtlinie und Entscheidung der Kommission verlangen?

In Österreich und Deutschland wurde die Nummer 116000 zwar pflichtgemäß reserviert, aber bislang noch niemandem zugeteilt und ist dementsprechend auch noch nicht in Betrieb. Korrektur 17.11.2010: Danke an Daniel AJ Sokolov, der mich in seinem Kommentar darauf aufmerksam machte, dass die Rufnummer in Österreich doch schon vergeben ist - man soll sich halt nicht auf die Kommissionsmitteilung verlassen. Die Rufnummer wurde an "ÖVVP - Österreichischer Verband zur Suche nach vermissten Personen" zugeteilt (ZVR-Zahl 145394446, Sitz in St. Michael in Burgenland, Obfrau Anette Engelbrecht; die Offenlegung auf der Website ist unvollständig, außerdem wird ein falscher Vereinsname genannt. Der Verein dürfte eine enge Beziehung zum "Suchpool DDR-Bürger" haben; eine Eintragung auf der ÖVVP-Website vom 24.10.2010 gibt an, dass die Nummer 116000 in Kürze verfügbar sein werde).

Update 30.07.2011: durch einen Beitrag im Blog von Markus Kastelitz wurde ich darauf aufmerksam, dass die Rufnummer 116000 wieder vom "ÖVVP" wieder zurückgelegt wurde, wie aus dieser parlamentarischen Anfragebeantwortung hervorgeht. Der "ÖVVP" hat sich mittlerweile in "Internationaler Personensuchpool" umbenannt (Website), die oben noch verlinkte ÖVVP-Website ist mittlerweile nicht mehr erreichbar.

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*) die Kommission stützte sich auf Art. 10 Abs. 4 der RahmenRL; dieser lautet: "Die Mitgliedstaaten unterstützen die Vereinheitlichung der Zuweisung von Nummerierungsressourcen in der Gemeinschaft, wenn dies notwendig ist, um die Entwicklung europaweiter Dienste zu fördern. Die Kommission kann gemäß dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Verfahren in dieser Frage geeignete technische Umsetzungsmaßnahmen beschließen." Ob die Verpflichtung, bestimmte Rufnummernbereiche für bestimmte Dienste zu reservieren, aber wirklich bloß eine "technische Umsetzungsmaßnahme" ist?

3 comments :

Daniel AJ Sokolov said...

Die Nummer wurde in Österreich bereits vor Jahren in der KEM-V eingerichtet und inzwischen auch dem "ÖVVP - Österreichischer Verband zur Suche nach vermissten Personen" zugeteilt. Österreich hat also, entgegen der Behauptung der EU-Kommission, die Richtlinie bereits umgesetzt. Dass unter der 116000 auch jemand abheben muss, ist ja nicht vorgeschrieben.

hplehofer said...

@Daniel AJ Sokolov: danke für den Hinweis, ich habe mich da kurzerhand auf den Kommissions-Bericht verlassen und nicht bei der RTR nachgeschaut.

Siebenherz said...

Der ÖVVP wurde im August 2010 von den beiden Initiatoren Eva Siebenherz & Peter Andre gegründet. Eva Siebenherz engagiert sich seit drei Jahren in mehreren, von ihr selbst gegründeten, sozialen Projekten zur Suche nach vermissten Personen (www.suchpool-ddrbuerger.de und www.personensuchpool.de) . Peter Andre ist ebenfalls beruflich und privat erfolgreich in der Vermisstensuche im Einsatz.
Dem ÖVVP-Österreichische Verband zur Suche von vermisste Personen wurde im September 2010 entscheidungsgemäß durch die RTR die Hotline 116000 für vermisste Kinder zugeteilt. Die Telekom Austria als einziger Netzbetreiber in Österreich der die Einrichtung auch technisch umsetzen kann, stellte dem ÖVVP einen Kostenvoranschlag für die Einrichtung der Hotline 116000. Laut diesem Kostenvoranschlag sollte der ÖVVP eine einmalige Einrichtungsgebühr von  12.250,- Euro bezahlen, noch dazu eine monatliche Gebühr von 166,- Euro zusätzlich zu den Grund und Gesprächsgebühren. Da die Hotline 116000 für alle Anrufer kostenlos ist müsste der ÖVVP auch noch diese anfallenden Kosten übernehmen. Summa summarum würde dem ÖVVP als gemeinnützigen Verein, der wie so viele gemeinnützigen Organisationen auf Spenden angewiesen ist das betreiben der Hotline einen monatlichen Kostenaufwand von weit über 1000 Euro bescheren. Doch nicht diese Kosten schlagen dem Fass den Boden aus, nein, es kommt noch dicker: Der ÖVVP hat auch in Deutschland einen Verein gegründet, den DVVP-Deutscher Verband zur Suche von vermissten Personen und hier hat sich der dortige Netzbetreiber selbst übertroffen denn der verlangt für die Einrichtung der Hotline 116000 sage und schreibe 130.000 Euro,-!
Hier stehen auf der einen Seite Menschen die sich ehrenamtlich, also ohne Bezahlung zur Verfügung stellen anderen Menschen zu helfen und auf der anderen Seite Unternehmen die an der Hilfebedürftigkeit und dem Leid der Menschen verdienen wollen! Die zuständige EU Kommissarin Reding klagt, das sich für die Hotline 116000 keine Betreiber finden und mahnt die Staaten, doch bei diesen abschreckenden Kosten wäre das nicht verwunderlich. Als einziger Streiter in dieser Angelegenheit kämpft nun der ÖVVP um eine Lösung und ist hier auch mit Frau Reding in Kontakt. In anderen Staaten gibt es anscheinend kein Problem denn dort wird die Hotline zur Gänze oder größtenteils von öffentlicher Hand finanziert und den Betreibern entstehen keine Kosten, sie können sich voll und ganz auf ihre Arbeit konzentrieren. In Belgien bekommen die Betreiber sogar von der staatlichen Lotterie einen Zuschuss. In Portugal und Rumänien übernehmen die Telekommunikationsfirmen sämtliche Kosten und in Polen haben sich sogar alle Mobilfunkanbieter zusammen geschlossen und die Kosten übernommen. Wieso funktioniert das in anderen Staaten reibungslos und hier nicht? Sicher werden sich Betroffene zuerst an die Polizei wenden und diese leistet auch ausgezeichnete Arbeit, doch ohne deren Leistungen schmälern zu wollen, muss man sagen das ihr durch Personalmangel und auch rechtlicher Seite Grenzen gesetzt sind. Was geschieht nach einer Vermisstenmeldung, nachdem die Einsatzkräfte aktiv geworden sind und oft ergebnislos die Suche abbrechen? Was ist mit den Angehörigen und den Vermissten selbst? Ein Verein wird nie diese weltweite Vernetzung und Möglichkeiten haben wie eine Polizei aber er kann sich um die Angehörigen kümmern, Suchaktionen einleiten, recherchieren, bei Behördenwegen helfen aber am wichtigsten ist es, das die Vermissten selbst und hier im speziellen die Kinder die Möglichkeit haben sich durch die leicht zu merkende Hotline 116000 selbst zu melden.