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Wednesday, November 17, 2010

Präventives Misstrauen: "letzte Aufforderung" der Kommission für 116000-Rufnummer

Die Einführung der 116er Nummern, die von der Kommission auf (damals) recht zweifelhafter rechtlicher Grundlage* im Jahr 2007 beschlossen wurde (Entscheidung vom 15.2.2007), war vor allem eine Publicity-Maßnahme der damals zuständigen Kommissarin (siehe dazu näher schon hier). Im Verkaufen dieser großartigen Errungenschaft, insbesondere der "Hotline für vermisste Kinder", ging freilich ein wenig unter, dass die Mitgliedstaaten in der Entscheidung bloß verpflichtet wurden, die Nummer zu reservieren, nicht aber auch, den Betrieb einer entsprechenden Hotline tatsächlich zu gewährleisten. Da kam es zB auch vor, dass die Kommission dazu aufforderte, eine 116er Nummer zu wählen, wenn man Hilfe brauche, obwohl zum Zeitpunkt dieser Aufforderung in keinem einzigen Mitgliedstaat eine solche Nummer operativ war (dazu hier, am Ende).

Heute hat die Kommission - zusammen mit einer Mitteilung vom 17.11.2010, KOM(2010) 674 endgültig, Europäische Hotline für vermisste Kinder – 116 000 - eine "letzte Aufforderung" an 14 Mitgliedstaaten veröffentlicht, "die EU-Hotline für vermisste Kinder freizuschalten". Das ist schon insofern verwunderlich, als eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Nummer freizuschalten, derzeit gar nicht besteht. Art 27a der UniversaldienstRL in der Fassung der RL 2009/136 sieht zwar vor, dass die Mitgliedstaaten alle Anstrengung unternehmen, um den Bürgern den Zugang zu einer unter der Rufnummer 116000 erreichbaren Hotline für vermisste Kinder zu gewährleisten, aber die Umsetzungsfrist für die RL endet erst mit 25. Mai 2011 (was die Kommission in ihrer "letzten Aufforderung" gegen Ende zu auch einräumt). Etwas merkwürdig klingt vor diesem Hintergrund auch die Aufforderung der Kommission an die Mitgliedstaaten, "die letzte Gelegenheit zur Inbetriebnahme der Hotline zu nutzen, bevor sie auf gesetzgeberische Maßnahmen zurückgreift." Heißt dass, die Kommission meint jetzt schon, dass die Mitgliedstaaten bis kommenden Mai nicht die erforderlichen Anstrengungen unternehmen würden, oder soll damit angedeutet werden, dass von den Mitgliedstaaten überhaupt mehr erwartet wird, als Richtlinie und Entscheidung der Kommission verlangen?

In Österreich und Deutschland wurde die Nummer 116000 zwar pflichtgemäß reserviert, aber bislang noch niemandem zugeteilt und ist dementsprechend auch noch nicht in Betrieb. Korrektur 17.11.2010: Danke an Daniel AJ Sokolov, der mich in seinem Kommentar darauf aufmerksam machte, dass die Rufnummer in Österreich doch schon vergeben ist - man soll sich halt nicht auf die Kommissionsmitteilung verlassen. Die Rufnummer wurde an "ÖVVP - Österreichischer Verband zur Suche nach vermissten Personen" zugeteilt (ZVR-Zahl 145394446, Sitz in St. Michael in Burgenland, Obfrau Anette Engelbrecht; die Offenlegung auf der Website ist unvollständig, außerdem wird ein falscher Vereinsname genannt. Der Verein dürfte eine enge Beziehung zum "Suchpool DDR-Bürger" haben; eine Eintragung auf der ÖVVP-Website vom 24.10.2010 gibt an, dass die Nummer 116000 in Kürze verfügbar sein werde).

Update 30.07.2011: durch einen Beitrag im Blog von Markus Kastelitz wurde ich darauf aufmerksam, dass die Rufnummer 116000 wieder vom "ÖVVP" wieder zurückgelegt wurde, wie aus dieser parlamentarischen Anfragebeantwortung hervorgeht. Der "ÖVVP" hat sich mittlerweile in "Internationaler Personensuchpool" umbenannt (Website), die oben noch verlinkte ÖVVP-Website ist mittlerweile nicht mehr erreichbar.

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*) die Kommission stützte sich auf Art. 10 Abs. 4 der RahmenRL; dieser lautet: "Die Mitgliedstaaten unterstützen die Vereinheitlichung der Zuweisung von Nummerierungsressourcen in der Gemeinschaft, wenn dies notwendig ist, um die Entwicklung europaweiter Dienste zu fördern. Die Kommission kann gemäß dem in Artikel 22 Absatz 3 genannten Verfahren in dieser Frage geeignete technische Umsetzungsmaßnahmen beschließen." Ob die Verpflichtung, bestimmte Rufnummernbereiche für bestimmte Dienste zu reservieren, aber wirklich bloß eine "technische Umsetzungsmaßnahme" ist?