Tuesday, June 17, 2008

Keine Zensur - bloß "Fußball an erster Stelle"

"Aus Art 10 EMRK folgt aber, dass es allein dem Fernsehveranstalter obliegt auszuwählen, welche Szenen er für interessant genug erachtet, um sie seinem Publikum zu präsentieren." So begründete der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkentnnis vom 1.12.2006, B 551/06ua, aufgrund einer Beschwerde des ORF, dass beim Kurzberichterstattungsrecht nach § 5 FERG keine inhaltlichen Vorgaben durch den Bundeskommunikationssenat erfolgen dürfen.

Wem obliegt es beim aktuellen Fußballturnier, die gesendeten Bilder auszuwählen? In den letzten Tagen ist vor allem in der Schweiz Kritik an der UEFA aufgekommen, die über eine Tochtergesellschaft selbst die Bilder produziert, die von den Rundfunkveranstaltern, die Rechte erworben haben, dann gesendet werden. Und offenbar will die UEFA keine Bilder verbreiten, die sich auf die gute Stimmung abträglich auswirken könnten. "Zensur", sagte dazu laut Tagesanzeiger etwa Armin Walpen, Generaldirektor der SRG, und kritisch äußerte sich auch ORF-Sportchef Hans Huber. Die UEFA bestreitet jede Zensur, bestätigt aber, dass es Richtlinien für die Fernsehregie gibt, wonach der "Fußball an erster Stelle" stehen solle, was natürlich das Ausblenden von Krawallszenen erklären kann.

Ins Rollen gebracht hat die Angelegenheit wohl Regula Bähler, Mitglied der UBI, der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in der Schweiz, die im medienheft einen lesenswerten Beitrag über König Fußball unter UEFA-Herrschaft geschrieben hat. Der ORF, der 22 Millionen Euro für die EM aufwendet und sich auch freut, als einziger öffentlich-rechtlicher TV-Sender Europas "alle 31 Spiele der EURO 08 live, in HD-Qualität, für Handy-TV und als Stream im Internet" zu zeigen, ist eigentlich recht spät darauf aufmerksam geworden, dass er der UEFA vielleicht etwas auf die Finger schauen könnte, wie es jetzt heißt.

Dass aus Fußballstadien nicht immer alles berichtet wird, was vielleicht für die Fans interessant wäre, müsste der ORF freilich selbst am besten wissen - zu erinnern wäre zB an das Spiel Admira-Rapid im März 2004, bei dem sich Hans Huber (ja, das ist derjenige, der sich nun über die Zensur der UEFA beschwert) bei den Zusehern für "die beschränkte Übertragung" entschuldigte. Beschränkt war die Übertragung, weil die ORF-Regie praktisch nur eine Spielhälfte zeigte, um nicht ein Transparent mit Kritik am ORF ins Bild zu bringen (siehe dazu zB hier und die Reaktion des ORF hier).

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