"Die Entscheidungen betreffend den Sendebetrieb werden im Wesentlichen durch den Geschäftsführer TXXXXX GXXXXXX HXXXXXXX getroffen. Die Programmentscheidungen erfolgen grundsätzlich in der Art, dass ca. zehn Minuten vor der Sendung Richtlinien für die folgende Sendung, für die Berater sowie für das technische Personal, vorgegeben werden. Diese Richtlinien werden vom Geschäftsführer (mündlich) festgelegt. ... Die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH verfügt abgesehen vom Geschäftsführer TXXXXX GXXXXXX HXXXXXXX weder in Österreich noch in Deutschland über weitere angestellte Mitarbeiter."Gegen den Bescheid der KommAustria ist die Berufung an den Bundeskommunikationssenat möglich.
Friday, June 06, 2008
No more angels? KommAustria stellt Erlöschen der Zulassung von Telemedial fest
Der legendäre Sender "Kanal Telemedial" - das ist der mit der Engelenergie - war seit 2006 mit einer österreichischen Zulassung (Änderung) als Fernsehveranstalter tätig, hatte aber - so der Bescheid der KommAustria vom 5. Juni 2008 (nicht rechtskräftig) - seit mehr als einem Jahr keine Niederlassung in Österreich. Nachdem noch im März dieses Jahres eine Verletzung des Privatfernsehgesetzes festgestellt wurde (rechtskräftig nach Abweisung der Berufung durch den Bundeskommunikationssenat, siehe dazu hier), hat die Regulierungsbehörde nun (nicht rechtskräftig) das Erlöschen der Zulassung festgestellt. Nach dem Bescheid war es offenbar nur eine "licence of convenience", die wesentlichen redaktionellen Entscheidungen wurden demnach in Deutschland getroffen und auch der Hauptteil der Sendungsproduktion erfolgte in Deutschland. Allzu Großes darf man sich da aber nicht vorstellen - Zitat aus dem Bescheid:
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