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Friday, April 29, 2011

Zweimal geht's noch? Günter Struve wird "Gutachten" zur "Überprüfung" des ORF-Qualitätssicherungssystems 2010 und 2011 erstellen

Wer einen Gutachter als "Gutachter" bezeichnet, begeht fast eine Beleidigung: die Anführungsstriche zeigen eine Distanzierung von der eigentlichen Wortbedeutung, genausogut könnte man vom sogenannten Gutachter sprechen. Ähliches gilt, wenn ein Qualitätssicherungssystem nicht einfach überprüft, oder - im Amtsdeutschen - einer Überprüfung unterzogen, sondern "überprüft" bzw einer "Überprüfung" unterzogen wird.

Wenn ich im Titel dieses Blogposts in diesem Sinn ein wenig großzügig mit den Anführungszeichen war, dann soll das keine persönliche Kritik an Günter Struve sein, der auch für 2010 und 2011 wieder Sachverständiger für das ORF-Qualitätssicherungssystem sein soll; vielmehr greife ich einfach auf, was in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der letzten ORF-Gesetz-Novelle dazu geschrieben wurde. Wie im Blog schon berichtet, wurden mit dieser Novelle neue Bestimmungen über die Qualitässsicherung eingeführt, insbesondere heißt es in § 4a ORF-G unter anderem:
Zur Beurteilung der Gesamtleistungen des Qualitätssicherungssystems auf Basis des vorgelegten Jahresberichts, insbesondere ob den Qualitätskriterien in den wesentlichen Belangen entsprochen wurde, ist ein vom Generaldirektor mit Zustimmung des Stiftungsrates beauftragter Sachverständiger heranzuziehen. Der Sachverständige hat eine außerhalb des Unternehmens stehende Person zu sein, muss über die entsprechende berufliche Qualifikation und Erfahrung verfügen und ist in Ausübung der Funktion an keine Weisungen und Aufträge gebunden.
In den Erläuterungen steht (unter anderem):
Zusätzlich sollen Eignung und Leistungen des Qualitätssicherungssystems auch einer externen „Überprüfung“ durch einen unabhängigen Gutachter unterzogen werden. (Seite 6)
Abs. 7 normiert im Sinne der Transparenz des Entscheidungsprozesses die Veröffentlichung der Grundlagen des Qualitätssicherungssystems und sämtlicher dazu ergangenen begründeten Entscheidungen der Organe des ORF aber auch der externen „Gutachten“. (Seite 30)
Allzu viel Vertrauen scheint da von den Autoren der Regierungsvorlage (wir Juristen sehen die Erläuterungen, wenn es zu einem gleichlautenden Gesetzesbeschluss kommt, gern als Willen des Gesetzgebers!) nicht in die "Überprüfung" und die "Gutachten" gelegt worden zu sein. Ob sie dabei vielleicht an den schon für 2008 und 2009 bestellten Sachverständigen (oder: "Sachverständigen"?) gedacht haben?

Meine einschlägigen Beiträge kann man jedenfalls im Blog hier, hier, hier, hier und hier nachlesen, vielleicht sollte ich aber nochmals wiederholen, was mich schon länger interessiert: Was hat Günter Struve bis jetzt konkret für den ORF gemacht? Was hat das gekostet? Wo kann man das Ergebnis nachlesen?

Zumindest für den Zeitraum ab dem 1. Oktober 2010 ist nach § 4 Abs 7 ORF-G immerhin das "Qualitätssicherungssystem sowie die dazu erstellten Studien und Teilnehmerbefragungen und die diesbezüglichen Beschlüsse des Stiftungsrates und des Publikumsrates [...] auf der Website des Österreichischen Rundfunks leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu machen, soweit dies rechtlich möglich ist und damit nicht berechtigte Unternehmensinteressen des Österreichischen Rundfunks beeinträchtigt werden."

Damit wäre freilich nicht ausgeschlossen, auch die "Gutachten" zu den Jahren 2008 und 2009 zu veröffentlichen. Auf der Website des ORF habe ich bislang aber weder eine freiwillige Veröffentlichung der alten "Gutachten" noch die seit 1. Oktober des Vorjahres vorgeschriebene Veröffentlichung des Qualitätssicherungssystems gefunden - dabei wird wohl nicht schon das System an sich die "berechtigten Unternehmensinteressen" des ORF beeinträchtigen können. Gespannt bin ich jedenfalls, ob die Beschreibung des aktuellen Systems mehr als die berühmten 3 Seiten umfasst, für die im Jahr 2002 immerhin Bonifikationen von rund  € 63.600 ausgezahlt wurden.

PS: ein älteres Post mit ORF-Bezug habe ich aus aktuellem Anlass mit kleinem update versehen: Die Welt ist ein D-ORF, oder: Erinnerungen an Meischberger

Update (04.04.2012): Durch Zufall habe ich in den Untiefen der ORF-Website nun das "Gutachten" von Günter Struve zum Qualitätssicherungssystem 2009 gefunden; zu 2010 ist noch immer nichts zu finden; für 2011 wird das Gutachten bsi Ende Juni 2012 vorgelegt (und dann veröffentlicht) werden. Das "Qualitätssicherungssystem" selbst ist hier zu finden.

Wednesday, February 24, 2010

Qualitätskontrolle

Dem Qualitätssicherungssystem widmet die Regierungsvorlage zur ORF-Gesetz-Novelle einen eigenen Paragraphen mit 8 Absätzen (§ 4a des ORF-G). Noch bevor das Gesetz im Parlament beschlossen wird, zeigt  "ORF-Star" Dominic Heinzl nun vor, wie man sich die Qualitätssicherung im ORF auch vorstellen kann (wörtliches Zitat aus einem aktuellen Interview auf oe24.at):
"Wir haben bei Chili ab 1. März unter dem neuen Credo 'Keine Bambis, keine Katzis, keine Spatzis und keine Lugners' eine Qualitätskontrolle installiert, wonach gewisse Personen des öffentlichen Lebens in unserer Sendung nicht mehr vorkommen werden."
Nun könnte man vielleicht darüber nachdenken, welche konkreten journalistischen Kriterien gerade für den Ausschluss "gewisser [welcher?] Personen des öffentlichen Lebens" ausschlaggebend sein könnten (wo doch offenbar andere Personen vergleichbaren "öffentlichen Interesses" weiterhin vorkommen sollen), aber es ist doch ein gutes Zeichen, wenn Qualitätskontrollmaßnahmen des ORF klar und deutlich kommuniziert werden. Wenn diese Tendenz zur Offenheit so weiter geht, könnte man vielleicht sogar einmal erfahren, was Günter Struve - angeblich "Sachverständiger für das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009" - geleistet hat.

Thursday, November 19, 2009

ORF-G-Novelle: Qualitätssicherung im ORF (und: wo ist Struve?)

Der Entwurf für ein "Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden" (im Folgenden, der Einfachkeit halber: Entwurf für eine Novelle zum ORF-G) enthält auch detailliertere Regelungen zur Qualitätssicherung. Schon bisher gab es ja - eher indirekt formuliert über die Aufgaben des Stiftungsrates in § 21 ORF-G und des Publikumsrates in § 30 ORF-G - den Auftrag zur Einführung von Qualitätsssicherungssystemen.

Wie der ORF damit umgegangen ist, kann man teilweise dem letzten Rechnungshofbericht entnehmen: demnach war die Erarbeitung eines Qualitätssicherungssystems im Jahr 2002 eine von vier Voraussetzungen für die Auszahlung von Bonifikationen an die Generaldirektorin und die Direktoren. Die Generaldirektorin legte auch tatsächlich "einen drei Seiten umfassenden Vorschlag zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Programme vor. Dieser Vorschlag basierte auf einem seit mehreren Jahren im ORF bestehenden Qualitätsmonitoring, das nunmehr auf das gesamte Programmangebot ausgeweitet und um Maßnahmen zum Jugendschutz erweitert wurde. Für diesen Vorschlag wurden der Generaldirektorin und den sechs Direktoren Bonifikationen von insgesamt rd. 63.600 EUR ausgezahlt." (Zitat aus dem Rechnungshofbericht, Hervorhebung hinzugefügt; mehr dazu schon hier).

Diese drei teuren Seiten (auf ein Honorar von € 21.200 pro Seite kommen wohl nicht viele Autoren) werden vom ORF als Geheimnis gehütet, ebenso wie die in der Folge (weiterhin) erstellten Bretschneider-Gutachten, "ob im jeweiligen Geschäftsjahr den Qualitätskriterien im Wesentlichen entsprochen wurde" (Antwort laut Rechnungshof war: ja, "insgesamt in den wesentlichen Belangen"; Preis dafür "jährlich zwischen 225.000 EUR und 279.000 EUR").

Seit Juni 2008 wacht angeblich ex-ARD Programmdirektor Günter Struve, bekannter Mitten im Achten-Fan und Verteidiger des Marienhofs, über das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009 (ORF-Aussendung); siehe dazu auch schon hier und hier. Was dabei genau herausgekommen ist, kann ich nicht beurteilen, veröffentlicht hat der ORF dazu bislang nichts.

Offenbar waren aber manche nicht so recht zufrieden mit der bisherigen Qualitätssicherung im ORF, denn der  Entwurf für eine Novelle zum ORF-G widment dem Qualitätssicherungssystem nun einen eigenen, ziemlich langen Paragraphen (nachzulesen hier im Entwurf, § 4a ORF-G, ab Seite 17, Erläuterungen dazu ab Seite 102; wenn die Erläuterungen von externen Gutachten schreiben, setzen sie den Begriff "Gutachten" übrigens unter Anführungszeichen). Neu ist insbesondere auch eine Transparenzverpflichtung (§ 4a Abs 7 des Entwurfs):
"Das nach den Grundsätzen dieser Bestimmung eingeführte Qualitätssicherungssystem sowie die dazu erstellten Studien und Teilnehmerbefragungen und die diesbezüglichen Beschlüsse des Stiftungsrates und des Publikumsrates sind auf der Website des ORF leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu machen, soweit dies rechtlich möglich ist und damit nicht berechtigte Unternehmensinteressen des ORF beeinträchtigt werden." 
Bemerkenswert ist ja, dass dem ORF offenbar alle Schritte zu mehr Transparenz gesetzlich abgerungen werden müssen (ich bin auch schon gespannt auf die Stellungnahme des ORF zu den ohnehin nicht radikalen Transparenzverpflichtungen im Gesetzesentwurf). Ich hätte vorerst nur die Anmerkung, dass anstelle der Worte "berechtigte Unternehemnsinteressen des ORF" schlicht die Worte "öffentliche Interessen" gesetzt werden: für den Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte wohl das öffentliche Interesse der Maßstab sein.

Und dann hätte ich noch drei Fragen: Was hat Günter Struve bis jetzt konkret für den ORF gemacht? Was hat das gekostet? Wo kann man das Ergebnis nachlesen?

Bonusfrage: wann werden die drei Seiten veröffentlicht, auf denen die früherer Generaldirektorin das (offenbar derzeit noch aktuelle) Qualitätssicherungssystem des ORF skizziert hat?

PS: Die SRG hat vor kurzem ihr "Qualitätssymposium 2009" abgehalten, Details (mit Videos und  weiteren Dokumenten) dazu hier.