Wie der ORF damit umgegangen ist, kann man teilweise dem letzten Rechnungshofbericht entnehmen: demnach war die Erarbeitung eines Qualitätssicherungssystems im Jahr 2002 eine von vier Voraussetzungen für die Auszahlung von Bonifikationen an die Generaldirektorin und die Direktoren. Die Generaldirektorin legte auch tatsächlich "einen drei Seiten umfassenden Vorschlag zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Programme vor. Dieser Vorschlag basierte auf einem seit mehreren Jahren im ORF bestehenden Qualitätsmonitoring, das nunmehr auf das gesamte Programmangebot ausgeweitet und um Maßnahmen zum Jugendschutz erweitert wurde. Für diesen Vorschlag wurden der Generaldirektorin und den sechs Direktoren Bonifikationen von insgesamt rd. 63.600 EUR ausgezahlt." (Zitat aus dem Rechnungshofbericht, Hervorhebung hinzugefügt; mehr dazu schon hier).
Diese drei teuren Seiten (auf ein Honorar von € 21.200 pro Seite kommen wohl nicht viele Autoren) werden vom ORF als Geheimnis gehütet, ebenso wie die in der Folge (weiterhin) erstellten Bretschneider-Gutachten, "ob im jeweiligen Geschäftsjahr den Qualitätskriterien im Wesentlichen entsprochen wurde" (Antwort laut Rechnungshof war: ja, "insgesamt in den wesentlichen Belangen"; Preis dafür "jährlich zwischen 225.000 EUR und 279.000 EUR").
Seit Juni 2008 wacht angeblich ex-ARD Programmdirektor Günter Struve, bekannter Mitten im Achten-Fan und Verteidiger des Marienhofs, über das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009 (ORF-Aussendung); siehe dazu auch schon hier und hier. Was dabei genau herausgekommen ist, kann ich nicht beurteilen, veröffentlicht hat der ORF dazu bislang nichts.
Offenbar waren aber manche nicht so recht zufrieden mit der bisherigen Qualitätssicherung im ORF, denn der Entwurf für eine Novelle zum ORF-G widment dem Qualitätssicherungssystem nun einen eigenen, ziemlich langen Paragraphen (nachzulesen hier im Entwurf, § 4a ORF-G, ab Seite 17, Erläuterungen dazu ab Seite 102; wenn die Erläuterungen von externen Gutachten schreiben, setzen sie den Begriff "Gutachten" übrigens unter Anführungszeichen). Neu ist insbesondere auch eine Transparenzverpflichtung (§ 4a Abs 7 des Entwurfs):
"Das nach den Grundsätzen dieser Bestimmung eingeführte Qualitätssicherungssystem sowie die dazu erstellten Studien und Teilnehmerbefragungen und die diesbezüglichen Beschlüsse des Stiftungsrates und des Publikumsrates sind auf der Website des ORF leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu machen, soweit dies rechtlich möglich ist und damit nicht berechtigte Unternehmensinteressen des ORF beeinträchtigt werden."Bemerkenswert ist ja, dass dem ORF offenbar alle Schritte zu mehr Transparenz gesetzlich abgerungen werden müssen (ich bin auch schon gespannt auf die Stellungnahme des ORF zu den ohnehin nicht radikalen Transparenzverpflichtungen im Gesetzesentwurf). Ich hätte vorerst nur die Anmerkung, dass anstelle der Worte "berechtigte Unternehemnsinteressen des ORF" schlicht die Worte "öffentliche Interessen" gesetzt werden: für den Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte wohl das öffentliche Interesse der Maßstab sein.
Und dann hätte ich noch drei Fragen: Was hat Günter Struve bis jetzt konkret für den ORF gemacht? Was hat das gekostet? Wo kann man das Ergebnis nachlesen?
Bonusfrage: wann werden die drei Seiten veröffentlicht, auf denen die früherer Generaldirektorin das (offenbar derzeit noch aktuelle) Qualitätssicherungssystem des ORF skizziert hat?
PS: Die SRG hat vor kurzem ihr "Qualitätssymposium 2009" abgehalten, Details (mit Videos und weiteren Dokumenten) dazu hier.
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