Wednesday, December 10, 2008

Beispielhafte Praxis: EU-Kommission lobt Österreich für DVB-H

Mobiles Fernsehen hat bislang europaweit noch nicht ganz so abgehoben wie sich das die Europäische Kommission gewünscht hat. Nachdem die Kommission sich im März dieses Jahres auf den DVB-H-Standard festgelegt hat (basierend auf Art 17 der RahmenRL), hat sie heute "Leitlinien für die Genehmigung von Mobilfernsehdiensten" beschlossen (so heißt es in der Presseaussendung; formal ist es eine Mitteilung mit dem Titel: "Rechtsrahmen für Mobilfernsehnetze und -dienste: Beispielhafte Genehmigungspraxis – das EU-Modell"). Die Kommission will damit "ihr starkes Engagement für den Ausbau neuer Dienste für die europäischen Verbraucher" demonstrieren; aber die knapp elf Seiten der Mitteilung umfassen eigentlich nur eine eher luftige Zusammenfassung von "best practices", von denen sich die Kommission wünscht, dass sie von den Mitgliedstaaten beachtet werden.

Österreich gehört zu den nur vier Mitgliedstaaten (neben Italien, Finnland und den Niederlanden), in denen - nach Ansicht der Kommission - eine "erfolgreiche kommerzielle Einführung des Mobilfernsehens" stattgefunden hat. Gesonderte Rechtsvorschriften für Mobilfernsehen gibt es nur in Österreich, Finnland, Frankreich und Deutschland. Bei der Beurteilung der drei Hauptregulierungsmodelle, die von der Kommission in Europa ausgemacht werden, schneidet Österreich mit seinem "integrierten Ansatz" am besten ab (Seite 5 der Mitteilung); die Kommission sieht diesen Zugang als "beispielhafte Praxis", nach dem sich nationale Genehmigungsregelungen für das Mobilfernsehen richten sollten.

Und weil sich die Kommission offenbar gar so freut, dass Österreich hier vorangeht, ist sie auch in der sonstigen Beurteilung milde: so weist sie zwar (auf Seite 9 der Mitteilung) darauf hin, dass "keine Übertragungspflichten im Mobilfernsehen auferlegt werden dürfen", verzichtet aber darauf, die österreichische Regelung in § 25a Abs. 5 Z 6 PrTV-G, die genau solche must carry-Bestimmungen (allerdings befristet bis Ende 2009) enthält, besonders hervorzuheben.

1 comment :

Anonymous said...

Ein im Zusammenhang mit DVB-H nicht unwesentlicher Hinweis (in eigener Sache): Auch bei der Nutzung von DVB-H für Radio ist Österreich ein weltweiter Vorreiter. Nur bei rund sechs von weltweit 40 DVB-H Veranstaltern (gerechnet sowohl Test- als auch Regulär-Betrieb) ist Radio inkludiert. Österreich ist beeindruckenderweise einer davon.