Aus diesem Anlass hier einmal eine Aufstellung der beim EuGH derzeit anhängigen Verfahren mit telekom- bzw. rundfunkrechtlichem Bezug:
- Rs C-380/05 Centro Europa 7 (Fernsehfrequenzen, Medienpluralität); Update: zum Urteil vom 31.1.2008 siehe hier
Rs C-426/05 Tele2UTA, (Rechtsbehelf bei Marktanalyseverfahren); Update: zum Urteil vom 21.2.2008 siehe hier - Rs C-55/06 Arcor (Kostenorientierung Entbündelung)
- Rs C-275/06 Promusicae (Datenschutz und Urheberrecht); Update: zum Urteil vom 29.1.2008 siehe hier
- Rs C-296/06 Telecom Italia (Lizenzgebühr); Update: Urteil am 21.2.2008 verkündet
- Rs C-301/06 Irland gegen Rat und Europäisches Parlament (Vorratsdatenspeicherung, Nichtigkeitsklage)
- Rs C-416/06 Kommission gegen Polen (Verzeichnisdienste)
- Rs C-82/07 Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (Aufgaben der NRB)
- Rs C-152/07 - C-154/07 Arcor, Communications Services Tele2, 01051 Telecom (Access Deficit-Beitrag bei Betreibervorauswahl)
- Rs C-220/07 Kommission gegen Frankreich (Benennung des Universaldienst-Erbringers)
- Rs C-227/07 Kommission gegen Polen (Befugnisse der NRB)
- Rs C-230/07 Kommission gegen Niederlande (caller location 112)
- Rs C-274/07 Kommission gegen Litauen (caller location 112)
- Rs C-305/07 RAI (Rundfunkfinanzierung durch Gebühren, Beihilfen)
- Rs C-336/07 Kabel Deutschland (must carry)
- Rs C-424/07 Kommission gegen Deutschland (Neue Märkte, "Regulierungsferien)
Wer eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung des EuGH im Telekombereich gewinnen will, sei auf die von der DG Info erstellte Zusammenstellung ("Guide to Case Law") zur EuGH-Rechtsprechung im Telekommunikationsbereich verwiesen; diese Dokumentation erfasst die Entscheidungen bis Mitte 2007. Über alle wesentlichen seither ergangenen Entscheidungen wurde auch in diesem Blog (bzw in content and carrier) berichtet (1, 2, 3, 4, 5, 6).
Update 31.1.2008: Die Kommission hat weitere Klagen gegen Polen und Belgien wegen mangelhafter Umsetzung angekündigt (siehe Presseaussendung); eine Zusammenstellung der Vertragsverletzungsverfahren ist hier verfügbar. Das Datum der Beschlussfassung in der Kommission sagt freilich nichts darüber aus, wann das Verfahren tatsächlich vor dem EuGH anhängig gemacht wird; selbst in dem angeblich dringlichen Verfahren betreffend die deutschen Regulierungsferien vergingen von der Beschlussfassung in der Kommission bis zur Klagseinbringung noch einmal mehrere Monate.
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