Jedenfalls: mit dieser Dichte von Professoren kann die Umwandlung in ein öffentlich-rechtliches Programm wirklich nicht mehr weit sein. ORF-Stiftungsrat Medwenitsch (für den Berufstitel Professor fehlen ihm noch ein paar Lebensjahre) hat überhaupt schon erkannt, dass TW1 das eigentliche öffentlich-rechtliche Programm ist (laut Standard-Bericht).
Und warum auch nicht, denn unter der früheren Generaldirektorin gab es ja auch schon beim öffentlich-rechtlichen ORF Call-In-Quiz-Shows (siehe zum einschlägigen EuGH-Urteil hier), der Unterschied würde also auch diesbezüglich nicht so groß sein. Denn was sieht man, wenn man um diese nächtliche Uhrzeit einen Blick (Klick) auf den Livestream auf www.tw1.at wirft: Call-In-Quiz-Shows (siehe Screenshot oben).
So ganz identifiziert sich TW1 vielleicht doch nicht mit diesem Programm, denn im Programmguide steht "Channelsharing" mit der kryptischen Anmerkung "TCA-Sportquiz", und das Logo von TW1 am Bildschirm ist durch ein "TCA"-Logo ersetzt. Aber es ist der TW1-Livestream. Und jetzt bin ich auch eigens noch zum "richtigen" Fernsehgerät gegangen, auch das Teletext-Impressum zu dieser wunderbar öffentlich-rechtlichen Sendung nennt TW1.
Zurück zum "Prestigeobjekt für den ORF" (laut Prof. Mück). Im Wikipedia-Beitrag zum Stichwort Prestigeobjekt heißt es:
"Gerade für geringgeachtete Menschen steigt der gefühlte soziale Status vor allem mit der öffentlichen Zurschaustellung solcher Objekte. ... Ihrerseits können solche Prestigeobjekte aber so merklich eingesetzt werden, dass sie als Werbung für die eigne Person erkannt und kritisiert ('Protz') oder ironisiert ('Gernegroß') werden."
Ob der Herr Professor den Begriff so verstanden haben wollte?
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