Saturday, January 26, 2008

SPG-Novelle: Ein dringend notwendiges Gesetz, das gar nicht gebraucht wurde?


"Innenminister Günther Platter referierte über die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz, präzisierte den Inhalt des Gesetzes und meinte im Zusammenhang mit der Feststellung der Standortdaten, es habe sich bei der Telefonüberwachung nichts geändert. Für Inhaltsdaten sei eine richterliche Anordnung notwendig. Man konnte schon bisher IP-Adressen feststellen. Im Gesetz wurden keine neuen Möglichkeiten für die Exekutive geschaffen, sondern nur Konkretisierungen vorgenommen."
(Hervorhebung und Verlinkung hinzugefügt, sonst Originaltext der offiziellen Aussendung der Parlamentskorrespondenz zur Sitzung des Innenausschusses vom 24.1.2008)
Wie soll man das verstehen: Die mit ungewöhnlicher Eile - ohne Befassung des zuständigen Nationalratsausschusses - beschlossene SPG-Novelle (siehe dazu hier) wäre eigentlich gar nicht notwendig gewesen? Oder: es hat sich nichts geändert, es gibt keine neuen Möglichkeiten - aber immerhin ist die unveränderte Praxis und die Nutzung der bestehenden Möglichkeiten nun rechtlich zulässig?

Wer sich anschauen will, was Innenminister Platter als bloße "Konkretisierungen" bezeichnet, möge § 53 SPG in der Fassung vor und nach der Novelle lesen.

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