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Wednesday, December 10, 2008

Beispielhafte Praxis: EU-Kommission lobt Österreich für DVB-H

Mobiles Fernsehen hat bislang europaweit noch nicht ganz so abgehoben wie sich das die Europäische Kommission gewünscht hat. Nachdem die Kommission sich im März dieses Jahres auf den DVB-H-Standard festgelegt hat (basierend auf Art 17 der RahmenRL), hat sie heute "Leitlinien für die Genehmigung von Mobilfernsehdiensten" beschlossen (so heißt es in der Presseaussendung; formal ist es eine Mitteilung mit dem Titel: "Rechtsrahmen für Mobilfernsehnetze und -dienste: Beispielhafte Genehmigungspraxis – das EU-Modell"). Die Kommission will damit "ihr starkes Engagement für den Ausbau neuer Dienste für die europäischen Verbraucher" demonstrieren; aber die knapp elf Seiten der Mitteilung umfassen eigentlich nur eine eher luftige Zusammenfassung von "best practices", von denen sich die Kommission wünscht, dass sie von den Mitgliedstaaten beachtet werden.

Österreich gehört zu den nur vier Mitgliedstaaten (neben Italien, Finnland und den Niederlanden), in denen - nach Ansicht der Kommission - eine "erfolgreiche kommerzielle Einführung des Mobilfernsehens" stattgefunden hat. Gesonderte Rechtsvorschriften für Mobilfernsehen gibt es nur in Österreich, Finnland, Frankreich und Deutschland. Bei der Beurteilung der drei Hauptregulierungsmodelle, die von der Kommission in Europa ausgemacht werden, schneidet Österreich mit seinem "integrierten Ansatz" am besten ab (Seite 5 der Mitteilung); die Kommission sieht diesen Zugang als "beispielhafte Praxis", nach dem sich nationale Genehmigungsregelungen für das Mobilfernsehen richten sollten.

Und weil sich die Kommission offenbar gar so freut, dass Österreich hier vorangeht, ist sie auch in der sonstigen Beurteilung milde: so weist sie zwar (auf Seite 9 der Mitteilung) darauf hin, dass "keine Übertragungspflichten im Mobilfernsehen auferlegt werden dürfen", verzichtet aber darauf, die österreichische Regelung in § 25a Abs. 5 Z 6 PrTV-G, die genau solche must carry-Bestimmungen (allerdings befristet bis Ende 2009) enthält, besonders hervorzuheben.

Friday, April 04, 2008

DVB-H: Standards und Bescheide

Ob sich der Start für "Handy-Fernsehen" über DVB-H noch vor der Fußball-Europameisterschaft ausgeht? Seit dieser Woche ist die "Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk" jedenfalls rechtskräftig, da der Bundeskommunikationssenat mit Bescheid vom 31. März 2008 die gegen den Zulassungsbescheid der KommAustria vom 29. Februar 2008 erhobene Berufung abgewiesen hat. Im Berufungsverfahren strittig war dabei gar nicht die Auswahlentscheidung; die Berufungsgründe betrafen ausschließlich "Fragen der Gesetzmäßigkeit des Antrages" der MEDIA BROADCAST GmbH, der die Zulassung erteilt worden war.

Laut heutiger Pressemitteilung hat sich die Media Broadcast nun auch mit der ORS auf eine Kooperation bei Aufbau und Betrieb des DVB-H-Netzes geeinigt und will alle Spielstädte der Fußball EM "von Beginn an" versorgen. Die ORS selbst hatte ja auch einen eigenen Zulassungsantrag eingebracht, der aber von der KommAustria zurückgewiesen wurde; ein weiterer Antrag - jener der Telekom Austria TA AG - wurde abgewiesen. Beim Symposion des Publizistik-Instituts der Universität Wien zum Thema "Mobile TV: For Your Eyes Only" am 22. April 2008 sind aber (fast) alle wieder als Sponsoren und Referenten vereint: Media Broadcast, ORS, ORF, TA, mobilkom ... - sollte interessant werden!

Dazu passend heute im Amtsblatt der EU: die Entscheidung der Kommission, den DVB-H-Standard in die Liste der Normen nach Art 17 der Rahmenrichtlinie aufzunehmen. Der volle Titel lautet: Entscheidung der Kommission vom 17. März 2008 zur Änderung der Entscheidung 2007/176/EG über das Verzeichnis der Normen und Spezifikationen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste (2008/286/EG) . Rechtlich bedeutet dies nur, dass die Mitgliedstaaten die Anwendung dieser Norm zu fördern haben, "soweit dies unbedingt notwendig ist, um die Interoperabilität von Diensten zu gewährleisten und den Nutzern eine größere Auswahl zu bieten." In den Äußerungen der Kommissarin klingt das aber oft so, als wäre damit die DVB-H Norm europaweit verbindlich festgelegt. Wer die Norm nachlesen will, der kann das hier tun.