1995 wurde in Portugal der Portugal Telecom SA (später PT Comunicações SA) eine Konzession auf 30 Jahre erteilt, die diesem Unternehmen auch für den Zeitraum nach der vollständigen Liberalisierungzur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet. 1999 wurde PT für die Laufzeit der Konzession gesetzlich als Erbringer des Universaldienstes bestimmt; nach Ablauf der Konzession sollte der Universaldienst ausgeschrieben werden. Bei Umsetzung des neuen Rechtsrahmens wurde in Artikel 99 des Gesetzes über elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2004 festgelegt, dass der Universaldienst von mehr als einem Unternehmen erbracht werden kann und dass das Verfahren zur Auswahl des Universaldienstbetreibers effizient, objektiv und nichtdiskriminierend sein muss. Wie das nun genau mit der "Universaldienstkonzession" zusammenpassen sollte, wurde auch aus den Übergangsbestimmungen nicht klar - faktisch jedenfalls änderte sich an der Situation nichts.
Im von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat Portugal zunächst einmal auf Zeit gespielt: 2005 behauptete Portugal, dass das neue Gesetz dem alten derogiert habe, nach einer Urgenz 2007 teilte Portugal der Kommission mit, dass man nun einen Zeitplan festgelegt habe, 2008 hieß es, man habe eine öffentliche Konsultation eingeleitet, und 2009 behauptete Portugal, die Neuverhandlung der Konzession begonnen zu haben. Über die daraufhin von der Kommission eingebrachte Vertragsverletzungsklage hat der EuGH nun entschieden: im Urteil vom 7.10.2010 C-154/09 Kommission / Portugal (Urteil derzeit nur in französischer und portugiesischer Sprache verfügbar) stellte der Gerichtshof fest, dass Portugal die Verpflichtungen aus Art 3 Abs 2 und Art 8 Abs 2 der UniversaldienstRL verletzt hat. Zwar könnte, so der EuGH, Artikel 99 des Gesetzes über elektronische Kommunikation, isoliert betrachtet, so gelesen werden, als würde damit Art 8 Abs 2 der UniversaldienstRL umgesetzt, aber nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muss das nationale Recht die volle Anwendung der Richtlinie effektiv garantieren und die Rechtslage muss ausreichend präzise und klar sein um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Auch zeige die Aufrechterhaltung der Konzession für die PT, dass das neue Gesetz jedenfalls in der Praxis nicht angewendet werde.
Friday, October 08, 2010
EuGH: Portugals "Universaldienstkonzession" bis 2025 ist Verstoß gegen UD-RL
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