Die RL über die Vorratsspeicherung von Daten wird den EuGH nun in einem (weiteren) Vorabentscheidungsverfahren beschäftigen: zwar liegt die Frage der Gültigkeit der RL dem EuGH schon vor, allerdings eher inzident in zwei Verfahren, die vorrangig die Veröffentlichung von Agrarsubventionen betreffen (C-92/09 Volker und Markus Schecke GbR / Land Hessen und C-93/09 Hartmut Eifert / Land Hessen; update 13.05.2010: die Schlussanträge sind für 17.06.2010 angekündigt). Nun aber hat der irische High Court in einem die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Irland betreffenden Verfahren (angestrengt von Digital Rights Ireland) die Anregung der Kläger aufgegriffen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten (siehe dazu hier bei DRI, und hier die Entscheidung des High Court; die hier relevanten Fragen sind ab Seite 50 abgehandelt). Die konkrete Fragestellung steht noch nicht fest, sie wurde einer weiteren Entscheidung vorbehalten.
Und während dieses Vorabentscheidungsersuchen daher noch etwas Zeit brauchen wird, um an den Gerichtshof zu gelangen, steht eine Entscheidung des EuGH zur Gültigkeit eines anderen Sekundärrechtsakts aus dem Bereich der Telekommunikation bald bevor: das Urteil in der Rechtssache C-58/08 Vodafone ua betreffend die Gültigkeit von Art 4 der Roaming-Verordnung soll am 8. Juni 2010 verkündet werden.
Sunday, May 09, 2010
VorratsdatenRL wieder auf dem Weg zum EuGH
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