Nun gibt es wieder einen "Wert über Gebühr"-Bericht, wieder als aufwändige Printversion (laut Standard in einer Auflage von zweitausend Stück), und wieder - immerhin! - auch online abrufbar (diesmal hat das pdf gleich 15 MB). Angekündigt ist diesmal auch eine Website, auf der - der Kernkompetenz des ORF entsprechend, die ja weniger im Printbereich liegt - entsprechende Audio- und Videobeispiele den Bericht ergänzen sollen. Diese Website soll ab Juni online sein (betreut von the lounge).
Beim Durchscrollen des "Wert über Gebühr"-Berichts bin ich beim Kapitel "Transparenz" hängen geblieben - Transparenz soll nach diesem Bericht nämlich einen zentralen Unternehmenswert des ORF darstellen. Ich bin mir nun nicht sicher, ob es höhere Ironie, Chuzpe, oder einfach Provokation ist, dass das Kapitel "Transparenz" mit einem Zitat des § 8 Abs 1 ORF-Gesetz beginnt - den Bestimmungen über den ORF-Jahresbericht. Wer dieses Blog hier einige Zeit verfolgt hat, wird vielleicht wissen, dass der ORF seinen Bericht, in dem er die Erfüllung seiner Aufträge belegen soll und den er dem Nationalrat und dem Bundesrat vorlegen muss, hartnäckig weder online noch offline frei zugänglich macht (siehe dazu zB hier). Im neuen Public Value-Bericht steht dafür gleich neben dem Zitat des § 8 Abs 1 ORF-G folgender Satz: "Der ORF garantiert größtmögliche Transparenz bei der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe".
Gleich danach - ebenfalls im Kapitel Transparenz! - berichtet die Leiterin der ORF-Medienforschung über Publikumsgespräche als "weitere Maßnahme" der Qualitätssicherung. Wie genau die sonstigen Maßnahmen der Qualitätssicherung ausschauen, erfährt man leider nicht. Auf eine Anfrage zu Methodik und Ergebnissen der Qualitätssicherung bzw des Qualitätsmonitorings habe ich [allerdings schon im Jahr 2006] von der nin den Wert "Transparenz" hochhaltenden ORF-Medienforschung die Antwort bekommen, dass dazu nichts veröffentlicht wird, "weil es sich um wettbewerbsrelevante Angaben handelt."
Soviel vorerst zur Transparenz als Unternehmenswert. Sollte der aktuelle Entwurf zur Änderung unter anderem des ORF-Gesetzes beschlossen werden, wird dem ORF immerhin aufgetragen, den Jahresbericht (und den Konzernabschluss) online für mindestens ein Jahr zugänglich zu machen (§ 7 Abs 2 ORF-G in der Entwurfsfassung).
Vielleicht noch ein kleiner Vorschlag, wie der ORF im Bereich Qualitätssicherung tatsächlich Willen zur Transparenz dokumentieren könnte - beispielsweise durch:
- Veröffentlichung der gesammelten Werke Günter Struves im Rahmen seines Auftrags als Sachverständiger für das Qualitätssicherungssystem des ORF (dazu im Blog hier, hier, hier und hier)
- Veröffentlichung der legendären drei Seiten, auf denen die frühere Generaldirektorin das Qualitätssicherungssystem des ORF skizziert hat (dazu hier).
PPS: Die Chronik auf der Website der SRG reicht bis 2009. Und der Gechäftsbericht der SRG ist nun (für das Jahr 2009) "erstmals in einer elektronischen Version in Bild und Ton erschienen".
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