Ein Leser meines Blogs hat mir nun ein Urteil zukommen lassen, das zeigt, dass sich auch Richter gelegentlich mit den Behördenbezeichnungen schwer tun. In diesem Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichts Klagenfurt, das schon vor rund zehn Jahren (09.08.2001) erlassen wurde, wird die (damalige) Elektrizitäts-Control-Kommission konsequent als "Elektrizitätskontrollkommission" bezeichnet, was an einer Stelle dann auch begründet wird:
"[...] die Elektrizitätskontrollkommission (im Gesetzestext: Elektrizitäts-"Control"-Kommission; die Verwendung des englischen Begriffes "Control" ist mit Rücksicht auf Art 8 B-VG und im Hinblick darauf, dass es sich nicht um eine ausländische, sondern [...] österreichische Einrichtung handelt, nicht verständlich)."Nun würde ich Art 8 B-VG, der die deutsche Sprache, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, als Staatssprache der Republik festlegt, nicht zwingend dahin interpretieren, dass Behördenbezeichnungen immer und ausschließlich Begriffe der deutschen Sprache verwenden müssten - aber (rechtlich) interessant an den wohl eher persönlich motivierten Ausführungen des damals erkennenden Richters (die genaue Schreibweise der Behörde war nicht entscheidungserheblich) ist eher, dass die Elektrizitäts-Control-Kommission damals ausdrücklich mit mehreren Verfassungsbestimmungen (zB hier) in der Verfassung verankert war, also juristisch auf gleicher Ebene wie Art 8 B-VG.
Aber in Kärnten hat es mit der deutschen Sprache wohl eine besondere Bewandtnis, denn wie schrieb etwa der vor kurzem verstorbene Kärntner Schriftsteller Werner Kofler in einer Miniatur mit dem Titel "auf der behörde":
"nixPS: und jetzt schick ich das/ Blog wirklich in eine kleine Winterpause, wie ich sie schon anlässlich meines vorletzten Blogposts angekündigt habe.
tua ma nix
umanonda-tischkarirn
nix, do
wer ma nit long
umanonda-tischkarirn
mir red ma
deitsch"
