Friday, September 23, 2016

"Communicated Cases": beim EGMR anhängige Verfahren zu Art. 10 EMRK (Schwerpunkt Österreich, Schweiz, Deutschland)

Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde näher in Prüfung zieht, teilt er die Beschwerdegründe dem betroffenen Staat mit dem sogenannten "statement of facts" ("exposé des faits") mit, verbunden mit mehr oder weniger (meist weniger) detaillierten Fragen. Diese statements of facts sind seit 2008 auf der Website des EGMR zugänglich. In den vergangenen Jahren habe ich diese statements of facts, soweit sie behauptete Verletzungen des Art. 10 EMRK betreffen, lose verfolgt und die mir interessant erscheinenden Fälle in eine - mit den statements verlinkten - Liste aufgenommen, die ich an das Ende dieses Beitrags stelle.

Diese Liste enthält natürlich Fälle von höchst unterschiedlicher Bedeutung, wobei man das im vorhinein auch kaum verlässlich einschätzen kann. Zudem werden nicht alle Fälle letztendlich auch mit einem Urteil oder einer Entscheidung des EGMR in der Sache enden: manchmal kommt es zu einer Einigung zwischen BeschwerdeführerIn und betroffenem Staat oder die Beschwerde wird zurückgezogen. In solchen Fällen wird das Verfahren aus dem Register gestrichen, die vielleicht spannenden Rechtsfragen bleiben vom EGMR unbeantwortet (die Sache kann auch gestrichen werden, wenn der Staat die Verletzung anerkennt und Kosten und eine allfällige Entschädigung leistet; siehe zuletzt etwa die Entscheidung vom 30.08.2016, Telegraaf Media Nederland Landelijke Media B.V. und van der Graaf gegen die Niederlande).

Und weil die Gesamtliste ziemlich unübersichtlich und schlicht chronologisch geordnet ist, möchte ich hier - schon aufgrund der Leserschaft dieses Blogs - zunächst einmal die Verfahren gegen Österreich, die Schweiz und Deutschland hervorheben. [Ein weiterer Blogbeitrag mit einer Übersicht über ausgewählte andere aus meiner Sicht spannende Verfahren aus der Gesamtliste ist hier zu finden.]

Vorweg ist noch anzumerken, dass vom Einlangen der Beschwerde beim EGMR bis zur Mitteilung an den betroffenen Staat mehrere Jahre vergehen können. Es können also durchaus schon höchst interessante Beschwerden beim EGMR eingelangt sein, über die noch keine Mitteilung an den betroffenen Staat ergangen ist. Auch zwischen der Mitteilung und der Entscheidung des Falles liegt übrigens fast immer deutlich mehr als ein Jahr (in manchen Fällen sind es auch schon einmal fünf Jahre).

Verfahren gegen Österreich
  • Auskunftspflichten für Telekombetreiber: Schon verhältnismäßig lange anhängig und auch schon lange mitgeteilt sind zwei Beschwerden, die sich - vor allem unter dem Blickwinkel des Art. 8, aber auch des Art. 10 EMRK - gegen die Auskunftsverpflichtungen von Telekommunikationsunternehmen nach § 53 Abs 3a und 3b SPG richten; auch die Frage, ob den BeschwerdeführerInnen ein wirksames innerstaatliches Rechtsmittel zur Verfügung stand, wird dabei thematisiert (Individualanträge an den VfGH waren mit Beschlüssen vom 01.07.2009 zurückgewiesen worden). Es handelt sich um die Fälle Ringler gegen Österreich (Appl. no. 2309/10) und Tretter ua gegen Österreich (Appl. no. 3599/10), beide mitgeteilt am 06.05.2013.
  • Herabwürdigung religiöser Lehren: Elisabeth Sabaditsch-Wolff sieht sich durch ihre Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren aufgrund von Vorträgen über "Grundlagen des Islam" am Bildungsinstitut der FPÖ (siehe zuletzt OGH vom 11.12.2013) in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt: E.S. gegen Österreich (Appl. no 38450/12; mitgeteilt am 16.12.2015) [Update: siehe das Urteil vom 25.10.2018].
  • Kärnten-Fälle - Hypo und KABEG: zwei anhängige Fälle nahmen ihren Ausgang in Kärnten. Der Standard bezeichnete ein Den Aufsichtsratschef der KABEG als "spiritus rector" einer Bespitzelungsaktion anlässlich einer Betriebsversammlung und wurde von diesem innerstaatlich erfolgreich verklagt. Der Standard scheiterte auch mit einem Erneuerungsantrag vor dem OGH (Beschluss vom 26.06.2013) und will nun vom EGMR wissen, ob dadurch die Pressefreiheit verletzt wurde: Standard Verlagsgesellschaft mbH gegen Österreich (Appl. nos. 19068/13 und 73322/13; mitgeteilt am 16.12.2015). [Update: zum Urteil vom 23.11.2017 siehe im Blog hier.]
    Mit einer "schweren Hypothek" hat der zweite Fall zu tun, hier ging es um die namentliche Nennung des Treasury-Vorstands der Hypo in einem naturgemäß eher kritischen Beitrag im profil; der Vorstand erhielt wegen identifizierender Berichterstattung nach § 7a MedienG eine Entschädigung zugesprochen. Die Medieninhaberin blieb mit einem Erneuerungsantrag beim OGH erfolglos (Beschluss vom 17.03.2010). Da in einem vergleichbaren Fall - ebenfalls diesen Treasury-Vorstand betreffend - vom EGMR bereits eine Verletzung des Art. 10 EMRK festgestellt wurde (siehe im Blog hier), dürfte auch in diesem Fall ein gleichgerichtetes Urteil zu erwarten sein (falls man sich nicht vorher einigt): Verlagsgruppe News GmbH gegen Österreich (Appl. no. 60818/10; mitgeteilt am 16.10.2013). [Update 25.10.2016: zum Urteil des EGMR vom 25.10.2016 in dieser Sache im Blog hier.]
  • Namen und Titel: in einer Gesellschaft, die auf Titel Wert legt, ist vielleicht auch das Anliegen eines Juristen verständlich, der nach einer Namensänderung auch einen neuen Sponsionsbescheid und eine neue Sponsionsurkunde mit dem geänderten Namen erhalten möchte, was ihm innerstaatlich nicht gewährt wurde (zuletzt mit einem Erkenntnis des VwGH); nun versucht er es beim EGMR, wo der Fall, obwohl auf Art. 8 EMRK gestützt, auch unter Art. 10 EMRK geführt wird: P.R. gegen Österreich (Appl. no. 200/15); mitgeteilt am 03.05.2016.
Verfahren gegen die Schweiz
Verfahren gegen Deutschland

Übersicht über anhängige "Communicated Cases" (den Konventionsstaaten mitgeteilte Fälle) zu Art. 10 EMRK
[mehr nach dem break]
Zu dieser Liste: aufgelistet sind derzeit (Stand 18.09.2016) noch anhängige Fälle, in denen eine Verletzung des Art. 10 EMRK geltend gemacht wurde und in denen eine veröffentlichte Mitteilung des Sachverhalts (statement of facts) an den betroffenen Staat ergangen ist. Die Liste ist chronologisch gereiht nach dem Datum des "statement of facts".

Wichtig: die Liste ist nicht vollständig; ich habe die statements of facts nicht systematisch und lückenlos geprüft und ich habe auch bewusst Fälle, die mir im Hinblick auf meine Interessen nicht wesentlich schienen, nicht aufgenommen; das betrifft insbesondere - aber nicht nur - zahlreiche Beschwerden gegen die Türkei (vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen gegen kurdische Politiker, Aktivisten oder Medien) sowie Fälle zu Russland und Aserbaidschan, in denen zwar Art. 10 angesprochen ist, aber zu erwarten ist, dass der EGMR die Angelegenheit (vorrangig) unter Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit) beurteilen wird. Bei der Liste handelt es sich um eine interne Arbeitsunterlage von mir, die ich "as is", ohne jegliche Gewähr, hier öffentlich zugänglich mache.

Ich habe diese Liste zu meiner eigenen Erinnerung gemacht, und daher zu den einzelnen Fällen auch stichwortartig notiert, worum es im Wesentlichen geht (bzw. was mich an dem jeweiligen Fall interessiert) - dies ist aber nur als eine sehr grobe Orientierung zu sehen; für eine verlässliche Information ist in jedem Fall das Lesen des verlinkten statement of facts notwendig.

2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
  • 14.10.2010: Ziembiński gegen Polen (Appl. no. 8754/10); Chefredakteur einer Wochenzeitung, veröffentlichte einen Artikel, in dem er einen PC-Nutzer mit Pseudonym "Kydy" als "Spezialist für Orgasmen von Prostituierten" bezeichnete und den er mit einer Fotomontage illustrierte, die seinen Vorgänger als Chefredakteur (und mittlerweiligen Pressesprecher des Bürgermeisters) mit einem schwarzen Balken vor den Augen zeigte. [Mit Beschluss vom 16.11.2017 aus der Liste gestrichen, da der Beschwerdeführer am 16.05.2014 verstorben war un keine Erben das Verfahren fortsetzen wollten]
  • 27.09.2010: Jankovskis gegen Litauen (Appl. no. 21575/08); Gefangener, wollte Internetzugang um zu studieren; Update: Urteil vom 17.01.2017: Verletzung des Art. 10 EMRK.
  • 20.09.2010: Ponomarev ua gegen Russland (Appl. no. 4718/07); Verurteilung von Menschenrechtsaktivisten wegen einer (angemeldeten) Demonstration im Zusammenhang mit FSB-Vorwürfen, dass Menschenrechts-NGOs von ausländischen Geheimdiensten finanziert würden
  • 16.09.2010: Ashirov und International Memorial gegen Russland (Appl. no. 25246/07); Oberster Gerichtshof verbot Hizb ut-Tahrir als-Islami; Memorial ersuchte den Obersten Mufti des asiatischen Teils Russlands um ein Gutachten zur Literatur dieser Organisation, das veröffentlicht wurde; sowohl der Mufti als auch Memorial wurden deshalb verwarnt - Beschwerde richtet sich gegen diese Verwarnungen.
  • 02.09.2010: OOO Izdatelskiy Tsentr Kvartirniy Ryad gegen Russland (Appl. no. 39748/05); Zeitung, Artikel mit Kritik an den Aktivitäten des Vorsitzenden einer Agrargemeinschaft
  • 10.06.2010: Batenev gegen Russland (Appl. no. 14620/08): Verurteilung wegen eines Transparents mit der Aufschrift "Putin ist besser als Hitler"
  • 01.06.2010: Savenko gegen Russland (Appl. no. 29088/08); der Beschwerdeführer ist Schriftsteller (Pseudonym Limonov) und Oppositionspolitiker; in einer Radio-Diskussion über eine Gerichtsentscheidung sagte er, dass die Moskauer Gerichte vom Bürgermeister Luzkhov kontrolliert würden und wurde vom Bürgermeister deshalb wegen übler Nachrede geklagt.

1 comment :

Anonymous said...
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