Thursday, March 03, 2011

Vermischte Lesehinweise (26): TKG-Novellen,Wettbewerbsrecht, BLM, Supreme Court ...

TKG - Richtlinienumsetzung 
  • In Österreich wird derzeit der Ministerialentwurf für die nächste TKG-Novelle zur Umsetzung des reformierten EU-Rechtsrahmens vorbereitet und sollte in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen; Deutschland ist einen Schritt weiter und hat gestern schon einen Regierungsbeschluss gefasst, der nun in die parlamentarische Beratung geht: hier ist der Text (175 Seiten pdf), und hier die Pressemitteilung
  • Dafür ist Österreich bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nun wieder (wie schon letzte Woche vermerkt) einen Schritt weitergekommen; die Regierungsvorlagen samt Erläuterungen für die TKG-Novelle und die ergänzende StPO- und SPG-Novelle sind seit 23.02.2011 online. 
Interessante Literatur zum Wettbewerbsrecht (v.a. im Telekombereich)
Sonstiges
    • Eigentlich wollte ich schon vor Wochen einen Blogbeitrag zur Mediengesetzgebung in Ungarn schreiben (und habe auch damit begonnen, aber es ist mir irgendwie zu sehr ausgeufert. sodass ich es dann habe bleiben lassen, zumindest vorerst einmal - vielleicht komme ich gelegentlich darauf zurück). Ein Aspekt dabei war aber auch die auch von detuscher Seite geäußerte Besorgnis über die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. Das hat mich daran erinnert, wie Prof. Ring von der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) vor knapp zehn Jahren zu erklären versuchte, wie unabhängig und staatsfern er doch sei (im Gegensatz zu mir, der ich damals Leiter der neuen österreichischen Regulierungsbehörde und formal dem Bundeskanzler weisungsgebunden war). Nun wurde ein neuer Präsident der BLM gewählt, an dessen Staatsferne und Unabhängigkeit zu zweifeln mir natürlich nicht zusteht (wer könnte staatsferner sein als ein ehemaliger Staatsminister?), Einen ausdrüklichen Lesehinweis möchte ich aber doch geben auf die einschlägigen Beiträge im Blog von Christian Jakubetz (chronologisch: 8.1., 5.2., 24.2.2011). Was der neue BLM-Chef so denkt, erfährt man (nicht) im Donaukurier, was er verdient hier bei DWDL; und wer wissen will, was dem scheidenden Präsidenten zuletzt nicht so gut gelungen ist, kann das lesen: Henning Tillmann, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – ein Ungetüm stolpert über die Internet-Evolution.
    • Das Zürcher IPMZ (Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung) hat unter der Projektleitung von Michael Latzer den Onlineauftritt der SRG geprüft: SRG Online Beobachtung 2010 - Konzessionskonformität von Webseiten und elektronischen Verbindungen.
      Update 3.3.2011: nähere Informationen dazu finden sich auf der Website www.mediachange.ch
    • Der US Supreme Court hat gestern über die Privatsphäre juristischer Personen entschieden (es ging um ein Auskunftsersuchen gegenüber der FCC und betraf Dokumente, die der Regulierungsbehörde von AT&T übergeben worden waren. Das Thema ist natürlich grundsätzlich auch in Europa relevant (siehe zuletzt EuGH C-92/09 Volker und Markus Schecke GbR / Land Hessen; dazu im Blog hier), aber die Supreme Court-Entscheidung betrifft eine konkrete Auslegung eines spezifischen US-Gesetzes (Freedom of Information Act) und ist damit für uns vollkommen irrelevant - lesenswert ist sie trotzdem, weil sich Chief Justice John seitenlang in Sprachspielen verliert; das kann man mögen (in diese Richtung Dahlia Lithwick auf Slate), man kann dem auch skeptisch gegenüberstehen (meines Erachtens überzeugend Lyle Denniston auf Scotusblog) oder es auch ganz ablehnen (Max Steinbeis auf verfassungsblog.de).
    • Eine zweite aktuelle Entscheidung des US Supreme Courts ist Snyder v. Phelps: eine ziemlich fundamentalistische Kirchengemeinde ist der Ansicht, dass Gott die USA wegen ihrer Toleranz gegenüber Homosexualität hasse und bringt das vor allem auch durch Kundgebungen anlässlich von Begräbnissesn gefallener US Soldaten zum Ausdruck; in einem Fall wurde sie dafür zu Schadenersatz verurteilt, was der Supreme Court nun - mit dissenting opinion von Justice Alito - als Verstoß gegen das First Amendment beurteilte:
      "Speech is powerful.  It can stir people to action, move them to tears of both joy and sorrow, and—as it did here—inflict great pain. On the facts before us, we cannot react to that pain by punishing the speaker. As a Nation we have chosen a different course—to protect even hurtful speech on public issues to  ensure that we do not stifle public debate."

      Lyle Denniston setzt die Entscheidung in Bezug zur oben erwähnten AT&T-Entscheidung, besonders hinweisen möchte ich auf die abwägenden ersten Überlegungen von Neil Richards, der unter anderem auch zum Ergebnis kommt, dass die Entscheidung zwar ein Sieg für die orthodoxe "free speech theory" ist, aber insofern auch Bedenken aufwerfen kann, als besonders auf den Ort der Kundgebung - hinter einem Schutzzaun, nicht direkt am Friedhof - hingewiesen wurde; auch wenn die Äußerungen also durch das First Amendment geschützt waren, wären strengere zeitliche und örtliche Einschränkungen offenbar denkbar. Richards verweist dazu auf Tim Zick, der in seinem Buch Speech Out of Doors geschrieben hat "spatial tactics have become the new frontier of free speech protection" - Überlegungen, die auch in unserer Rechtsordnung interessant sind, man denke etwa an den Fall Öllinger, in dem der VfGH die Untersagung einer Kundgebung zum Gedenken an die von der SS ermordeten Juden am Allerheiligentag vor dem Kriegerdenkmal des Salzburger Kommunalfriedhofes (wo zur selben Zeit Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft IV eine Kranzniederlegung begingen) als grundrechtskonform beurteilte, der EGMR jedoch nicht.
    • Und dann gibt's natürlich den famosen neuen Prioritätenkatalog des sogenannten Komeptenzzentrums Internetgesellschaft, hier kurz zusammengefasst: Plattform, best practise Beispiele, Leuchtturmprojekte, Strategie, Kooperationen, Modelle entwickeln, Maßnahmen zur Optimierung ergreifen, Weiterentwicklung sicherstellen; Veranstaltungen, Workshops, Initiativen starten; attraktive und originelle Beispiele realisieren; zu lukrierende Potenziale erheben; Strategie definieren; umfassendes Informations- und Transaktionsportal bereitstellen; Arbeiten transparenter gestalten, stärker koordinativ auftreten; Website erstellen; Motivation und Unterstützung der Implementierung von innovativen Dienstleistungsprojekten, insbesondere in forschungsaffinen Unternehmen.  

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