Die Neubestellung der ORF-Gremien (nach dem VfGH-Erkenntnis und der Neuregelung im ORF-Gesetz) gerät immer mehr zur Seifenoper:
Landesparteiobmann-Stellvertreter: Zunächst wurde Andreas Herz, der vom Dachverband zum Mitglied des Publikumsrates bestellt wurde, als Landesparteiobmann-Stellvertreter der Steirischen Volkspartei geoutet - und damit als leitender Funktionär einer politischen Partei, der aus diesem Grund nicht Mitglied im Publikumsrat sein darf (mehr dazu hier). Der Dachverband zog die Bestellung zurück und bestellte jemand anderen (Andreas Krauter).
Ex-Gemeinderat: Dann fand Harald Fidler vom Standard heraus, dass Matthias Hauer, das von der Bundesregierung für den Bereich Jugend ausgewählte Mitglied, bis vor kurzem noch Gemeinderatsmitglied war und daher ebenso von der Mitgliedschaft ausgeschlossen ist. Matthias Hauer zog sich "aus persönlichen Gründen" zurück, die Bundesregierung bestellte mit Umlaufbeschluss für den Bereich Jugend eine andere Person vom Vorschlag der Gewerkschaftsjugend (Manuela Malecek).
Vizepräsidentin der ÖVP-Senioren und Obmann-Stellvertreterin des steirischen ÖAAB: Und jetzt, nachdem sich der Publikumsrat schon konstituiert hat, gibt es eine neue Episode, wieder angestoßen von Harald Fidlers Recherchen: zwei von der Bundesregierung bestellte Mitglieder des Publikumsrates (Gertrude Aubauer und Beatrix Karl) sind leitende Funktionärinnen von ÖVP-Teilorganisationen und dürften daher ebenfalls nicht Mitglied des Publikumsrates sein (die Details dazu im Standard-Artikel).
Das ist schon bemerkenswert: obwohl über die Fälle Andreas Herz und Matthias Hauer in den Medien berichtet wurde, ist es Beatrix Karl und Gertrude Aubauer offenbar nicht in den Sinn gekommen, über ihre eigenen Funktionen nachzudenken und sich noch rechtzeitig vor der Konstituierung des Publikumsrates zurückzuziehen. Gertrude Aubauer wurde vom Publikumsrat sogar in den Stiftungsrat gewählt, dem sie freilich genausowenig angehören darf.
Man könnte sich zB schon fragen, weshalb Beatrix Karl - sie ist immerhin Juristin, war (außerordentliche) Universitätsprofessorin, Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, Bundesministerin für Justiz und Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat - nichts dabei gefunden hat, die vor der Bestellung geforderte Unvereinbarkeitserklärung abzugeben (mit der erklärt wird, dass keine Ausschlussgründe nach § 28 Abs. 2 ORF-Gesetz vorliegen). War es ihr einfach nicht bewusst, dass sie eine leitende Funktion in einer Teilorganisation der Volkspartei bekleidet? Oder findet sie vielleicht, dass Obmann-Stellvertreterin des Steirischen ÖABB nur ein dekoratives Amt ist, und dass ihr in dieser Funktion kein Einfluss auf Entscheidungen dieser Parteiorganisation zukommt? Ins Gesetz oder in den Kommentar - wie man es von einer Juristin erwarten würde - hat sie wohl nicht geschaut (Kogler/Traimer/Truppe, Österreichische Rundfunkgesetze, 4. Aufl., S. 241, schreiben ausdrücklich dass "jedenfalls auch bundes- und landesweite Teilorganisationen einer Partei" vom Wortlaut der Bestimmung umfasst sind).
Wie wird die Seifenoper weitergehen?
Sowohl Karl als auch Aubauer werden demnächst erklären müssen, dass sie sich aus dem Publikumsrat (und Aubauer auch aus dem Stiftungsrat) zurückziehen.
Beide haben aber schon an der konstituierenden Sitzung des Publikumsrates - und an der Wahl der vom Publikumsrat zu bestellenden Mitglieder des Stiftungsrates - teilgenommen. Damit stellt sich die Frage, welche Konsequenzen die Teilnahme ausgeschlossener Mitglieder an der Beschlussfassung des Organs hat. Auf diese Frage gibt es derzeit nur eine ehrliche Antwort: wir wissen es nicht. Das ORF-Gesetz regelt diesen Fall nicht ausdrücklich, und es gibt auch keine Rechtsprechung dazu. Denkbar ist Vieles: von der absoluten Nichtigkeit aller Beschlüsse, weil - unabhängig vom schließlich erzielten Abstimmungsergebnis - schon die Teilnahme der ausgeschlossenen Mitglieder an der Beratung die Abstimmung beeinflussen konnte und zudem ein ausdrücklicher Mechanismus, wie ein Beschluss angefochten werden könnte, fehlt, bis hin zur bloßen Vernichtbarkeit (Anfechtbarkeit, allenfalls im Weg einer Beschwerde nach § 36 ORF-Gesetz) nur jener Beschlüsse, die bei Außerachtlassung der Stimmen der ausgeschlossenen Mitglieder nicht zustanden gekommen wären - und alles dazwischen. Ich werde das hier nicht weiter vertiefen.
Aber jedenfalls wird die Bundesregierung anstelle von Karl und Aubauer neue Mitglieder des Publikumsrates bestellen müssen. Da die gesetzliche Funktionsperiode der Organe (ungeachtet der bereits erfolgten Konstituierung des Publikumsrates) noch gar nicht begonnen hat, wird eine Bestellung aus den bereits eingeholten Vorschlägen zulässig sein - wie dies auch bei der "Nachfolgerin" für Matthias Heuer erfolgt ist.
Nähme man es ganz genau, wäre allerdings ein Vorschlag, der auch ausgeschlossene Personen umfasst, nicht als "Dreiervorschlag" anzusehen (da ja höchstens zwei der vorgeschlagenen Personen ausgewählt werden könnten) und dürfte daher nicht berücksichtigt werden - aber da kann die Bundesregierung wohl nach dem Prinzip "Augen zu und durch" handeln, wenn die zunächst ausgewählten Personen (wie das Matthias Hauer schon getan hat) einfach erklären, sich "aus persönlichen Grünen" zurückzuziehen (denn dann muss man formal gar nicht wissen, dass sie eigentlich ausgeschlossen waren - immerhin haben sie eine Erklärung unterschrieben, dass keine Unvereinbarkeit vorliegt).
Die Bestellung von Beatrix Karl für den Vertretungsbereich Hochschulen folgte ganz offensichtlich einer ausschließlich politischen Logik. Dass die 14 pädagogischen Hochschulen mit zusammen knapp 22.000 Studierenden im Hochschulbereich umfangreichere Aktivitäten entfalten würden als die Universitäten mit zusammen gut 260.000 Studierenden (wie es die von der Bundesregierung gegebene Begründung glauben machen will), ist geradezu absurd. Der Fehlschlag mit der Bestellung von Beatrix Karl würde nun der Bundesregierung die Möglichkeit bieten, für den Bereich Hochschulen eine Person vom Vorschlag der uniko auszuwählen, was man deutlich ernsthafter und glaubwürdiger begründen könnte.
Spannend wird auch, wer statt Gertrude Aubauer für den Vertretungsbereich ältere Menschen ausgewählt wird. Aubauer war mit der (nicht gerade zwingenden) Begründung ausgewählt worden, dass sie "durch ihre Aktivitäten als Volksvertreterin, Funktionärin und öffentliche Person die Interessen älterer Menschen am offenkundigsten vertritt." Bei meiner ersten Befassung mit dieser Auswahl habe ich noch angemerkt, dass es seltsam anmute, dass gerade die (frühere) Funktion als Abgeordnete hervorgehoben wird und für ihre Bestellung sprechen soll, weil diese Funktion ja, würde sie noch ausgeübt werden, unvereinbar wäre. Gar nicht weiter nachgedacht habe ich damals über die auch genannten Aktivitäten als "Funktionärin" (und damit ist wohl ihre Funktion bei den ÖVP Senioren zu verstehen), die offenbar für die Bundesregierung sogar ein Grund dafür waren, sie zu bestellen. Mit anderen Worten: nach der Begründung der Bundesregierung für die Auswahl von Aubauer wurde sie auch deswegen bestellt, weil sie eine Funktion ausübt, die mit der Mitgliedschaft im Publikumsrat unvereinbar ist.
Karl und Aubauer waren offensichtliche ÖVP-Tickets im "entpolitisierten" Publikumsrat, und damit ist zu erwarten, dass auch die Nachbesetzungen auf ÖVP-Tickets erfolgen, einschließlich der Neubestellung des frei werdenden Stiftungsratsmitglieds durch den Publikumsrat.
Update 11.06.2025: Beatrix Karl und Gertrude Aubauer sind offenbar für die Medien nicht zu erreichen bzw. äußern sich nicht, dafür hört man im Morgenjournal, dass die ORF-Gremien ein Gutachten beauftragen wollen (offenbar um abzuklären, ob leitende Funktionärinnen einer Teilorganisation einer Partei leitende Funktionärinnen einer Partei sind); ich freue mich schon darauf, dieses Gutachten zu lesen (spätestens mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 muss es ja auf Anfrage herausgegebenen werden) und habe mit mir schon Wetten abgeschlossen, wer das schreiben wird. Aber jedenfalls wird auch spannend, wie die Gremien mit der Unvereinbarkeit umgehen wollen, Dem Morgenjournal war zu entnehmen, dass die Vorsitzende des Publikumsrats dazu auf jene Bestimmung im ORF-Gesetz verweist, die für den Fall, dass bei einem Mitglied nachträglich ein Ausschlussgrund eintritt, vorsieht, dass dies der Publikumsrat nach Anhörung des Mitglieds durch Beschluss festzustellen hat. Den Fall, dass der Ausschlussgrund nicht nachträglich eintritt, sondern schon bei der Bestellung bestanden hat, regelt diese Bestimmung allerdings nicht (offenbar konnte man sich nicht vorstellen, dass zu bestellende Mitglieder bei der Abgabe der Unvereinbarkeitserklärung falsche Angaben machen könnten). Und auch der Standard berichtet, dass die ÖVP (!) erst prüfen wolle, ob die Parteifunktionen zur Unvereinbarkeit führen (die ÖVP sollte damit freilich gar nichts zu tun haben, denn die Frage der Unvereinbarkeit hatte die Bundesregierung bei der Bestellung zu prüfen bzw. ist sie jetzt Sache der betreffenden Mitglieder sowie - sollten die unzulässigerweise bestellten Mitglieder nicht zurücktreten - Sache der Gremien). Ich gehe aber immer noch davon aus, dass Beatrix Karl und Gertrude Aubauer in den nächsten Tagen "aus persönlichen Gründen" zurücktreten.
Update 13.06.2025, 15:30 Uhr: Freitag Nachmittag ist immer ein guter Zeitpunkt, um etwas zu kommunizieren, und so ist nun bekanntgeworden, dass Beatrix Karl und Gertrude Aubauer ihre Mandate zurücklegen (zumindest bei Aubauer ohne Einsicht, dass ihre Funktion als erste Vizepräsidentin der ÖVP Senioren unvereinbar ist). Schade für die üblichen Verdächtigen, die nun um den Auftrag für eine Rechtsgutachten umfallen, aber letztlich doch recht vorhersehbar und kein wirklicher Cliffhanger in der aktuellen Serie "Publikumsrat und Politik".
Update 14.06.2025: die Bundesregierung kann wirklich schnell arbeiten, wenn sie will (und wenn es um so wichtige Dinge geht wie die Bestellung von zwei Mitgliedern des Publikumsrates). Schon gestern hat die Bundesregierung einen Umlaufbeschluss gefasst, um nach dem - ebenfalls erst gestern kommunizierten - Rückzug von Beatrix Karl und Gertrude Aubauer - zwei neue Mitglieder des Publikumsrates zu bestellen (Ergänzung 17.06.2025: heute wurde die Bestellung auch auf EVI veröffentlicht).
Für den Bereich Hochschulen hat man sich nun doch, wie es jedenfalls auch beim ersten Anlauf schon richtig gewesen wäre, für den Vorschlag der uniko entschieden, allerdings von dort den Drittgereihten ausgewählt, warum auch immer (die "Begründung" dafür im Ministerratsvortrag lautet wörtlich: "Im Bereich Hochschulen hat sich die Bundesregierung wiederum von den zentralen Überlegungen des Gesetzes leiten lassen und hat jenem Dreiervorschlag den Vorrang eingeräumt, bei dem die nun zu bestellende Person auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Berufstätigkeit sowie ihres Engagements im Bereich Hochschulen die beste Gewähr für eine den Aufgaben des Publikumsrates entsprechende Qualifikation bietet." Vielleicht war der Erstgereihte aber auch einfach zu spö-nahe für dieses Ticket, das ja erkennbar ein ÖVP-Ticket sein sollte).
Für den Bereich "ältere Personen" ist man - wie offensichtlich politisch ausgedealt - beim Vorschlag des (ÖVP) Seniorenbunds geblieben und hat den dort ebenfalls den Drittgereihten ausgewählt, mit der interessanten Begründung: "Aus dem ausgewählten Dreiervorschlag entschied sich die Bundesregierung nunmehr für jene vorgeschlagene Person, die in ihrer beruflichen Tätigkeit hohe Kompetenz im Medienbereich erworben und diese auch jahrelang als Lehrender weitervermittelt hat." Gemeint ist damit offenbar die Tätigkeit von Heinz K. Becker in Werbeagenturen und als Lehrbeauftragter an der Werbeakademie; warum das für den Publikumsrat so viel besser ist als die langjährige Erfahrung des Zweitgereihten Edwin Möser als ORF-Journalist, erschließt sich nicht auf den ersten Blick - aber es mag sein, dass die langjährige Erfahrung des Drittgereihten als Mitglied des EU-Parlaments (für die ÖVP) für die Auswahlentscheidung auch nicht ganz unerheblich gewesen sein mag.
Letztes Update 15.06.2025: Heinz K. Becker ist kooptiertes Mitglied des Bundesvorstandes des Seniorenbunds, schreibt Christoph Silber im Kurier; da damit kein Stimmrecht verbunden ist, handle es sich aber um keine Leitungsfunktion und sei daher kein Widerspruch zur Politikerklausel. Da hat also diesmal tatsächlich wer den Kogler/Traimer/Truppe-Kommentar gelesen, denn dort wird bei den Beispielen für leitende Funktionäre ausdrücklich auf "stimmberechtigte" Vorstandsmitglieder abgestellt (abgesehen davon ist der Seniorenbund offiziell keine Teilorganisation der ÖVP mehr, diese Rolle haben nun die "ÖVP Senioren", deren Vorstand aber offensichtlich ident mit jenem des Seniorenbunds ist, sodass durchaus möglich ist, dass Herr Becker auch bei den ÖVP Senioren nicht stimmberechtigtes Vorstandsmitglied ist). Tatsächlich könnte man die Frage stellen, ob Heinz K. Becker als nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstands in seiner "bloß" beratenden Funktion (die auf jahrzehntelange Erfahrung als Generalsekretär aufbaut) nicht möglicherweise durchaus ähnlichen Einfluss haben könnte wie stimmberechtigte (zB) Vizepräsidentinnen, die - wie Gertrude Aubauer - ihren Einfluss gerne kleinreden wollen. Aber die Auslegung von Kogler/Traimer/Truppe ist nachvollziehbar und bietet eine brauchbare Abgrenzung; man kann jedenfalls niemandem vorwerfen, sich daran zu orientieren. Insofern würde ich auch davon ausgehen, dass keine Unvereinbarkeit vorliegt.
Auch interessant finde ich, dass laut Harald Fidler im Standard bereits jetzt klar sein dürfte, wer vom Publikumsrat (voraussichtlich im September) als Nachfolgerin von Gertrude Aubauer in den Stiftungsrat gewählt werden dürfte (von den unabhängigen Mitgliedern des Publikumsrates, die offenbar rein zufällig die schon zuvor kolportierte "4 VP : 4 SP : 1 Neos"-Aufteilung der vom Publikumsrat zu bestellenden Mitglieder des Stiftungsrates nachvollzogen haben und nun - da ein der VP zugeordnetes Stiftungsratsmitglied zurückgelegt hat - wieder ein Stiftungsratsmitglied auf VP-Ticket bestellen wollen).
Dieses präsumtive Stiftungsratsmitglied soll Petra Stolba sein, die schon in der Vergangenheit Mitglied im Stiftungsrat war, was ebenfalls eine Unvereinbarkeitsdiskussion ausgelöst hat - denn Petra Stolba war von August 2022 bis August 2024 Kabinettschefin von Othmar Karas im EU-Parlament. Und während parlamentarische Mitarbeiter:innen von Nationalratsabgeordneten von der Mitgliedschaft im Stiftungs- und Publikumsrat ausgeschlossen sind (auch noch vier Jahre nach Beendigung der Funktion), hat man bei der Beschlussfassung dieser Bestimmung auf Mitarbeiter;innen von Mitgliedern des EU-Parlaments wohl einfach vergessen - sie dürfen den ORF-Gremien angehören. Das hat vor drei Jahren zwar zu einer kurzen Diskussion geführt (hier kann man nachlesen, was ich damals auf APA-Anfrage gesagt habe), aber letztlich nicht zu einer gesetzlichen Änderung. Also kann Petra Stolba aktuell dem Publikumsrat und vielleicht ab September auch dem Stiftungsrat angehören - Personen, die zur gleichen Zeit eine vergleichbare Position bei einem Abgeordneten zum österreichischen Nationalrat ausgeübt haben, sind aber ausgeschlossen. Das ist zwar nicht unbedingt logisch, eben gesetzlich so vorgesehen.
Übrigens wurde 2022 großmächtig angekündigt, dass sich die Corporate Governance-Arbeitsgruppe des Stiftungsrates mit der Sache befassen werde - und dann hat man nie wieder etwas davon gehört. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die Frage der Unvereinbarkeit ist keine Corporate Governance-Angelegenheit, sondern im ORF-Gesetz geregelt. Auch wenn eine Arbeitsgruppe des Stiftungsrates zur Auffassung käme, dass es besser wäre, würde jemand dem Stiftungsrat nicht angehören, obwohl kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt, kann er diese Person nur nett bitten, die Funktion zurückzulegen, sie aber nicht ausschließen.
PS: bisherige Beiträge zur Neubestellung der ORF-Gremien in diesem Blog: