Obwohl zwischen der Aufforderung zur Erstattung von Vorschlägen und der Bekanntmachung des eingelangten Vorschlags die Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 28 Abs. 6 bis 10 des ORF-Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (siehe im Blog dazu hier) erfolgte und es um den Ersatz der per Publikums-Direktwahl gewählten Kathrin Zettel geht, kann der Bundeskanzler über den Ersatz entscheiden (§ 29 Abs 6 ORF-G ist vom VfGH-Erkenntnis nicht betroffen).
Vorgeschlagen wurde der Bundesobmann der "Österreichischen Kinderwelt", Ulrich Lanzer (als Uli Höller war er vor zehn Jahren zB Spitzenkandidat der "Aktionsgemeinschaft" bei den ÖH-Wahlen). Er gibt seinen Beruf als Politikberater an und führt mit seinem Unternehmen, der Höller Unternehmensberatungs und -beteiligungs GmbH, laut deren Website "für Kunden aus der Politik und Interessenspolitik" unter anderem "Strategieberatung", "Personalentwicklung für (interessens)politische Institutionen" und "Politisches Coaching (z.B. Vorbereitung von Personen auf politische Ämter)" durch. Für Lanzer, der sonst etwa Wirtschaftskammerfunktionären auf dem Weg zum/zur "FunktionärIn der Zukunft" hilft (Seminar: "Meine Rolle als erfolgreiche/r FunktionärIn"), ist das wohl auch ein weiterer Schritt zum erfolgreichen Funktionär.
Natürlich überrascht es nicht wirklich, dass nur die "Kinderwelt" einen Vorschlag gemacht hat, denn bei aller formalen Entpolitisierung des Publikumsrats gibt es im Publikumsrat nach aktueller Rechtslage ja zwei Vertreter für den Bereich Jugend. Aktuell im Publikumsrat ist Jürgen Michlmayr, Bundesvorsitzender der Gewerkschaftsjugend - und wenn Ulrich Lanzer (wohl bei der kommenden Sitzung am 19.12.2011) seine Tätigkeit im Publikumsrat aufnimmt, dann ist endlich die österreichische Realität wieder hergestellt, in der die gesamte Gesellschaft, von der Jugend (Michlmayr / Lanzer) bis zu den älteren Menschen (Mauhart / Tötschinger), harmonisch durch jeweils zwei Personen repräsentiert werden kann, die rein zufällig von einer SP- bzw einer VP-nahen Organisation nominiert werden.
Und sozusagen auf der Metaebene finde ich es fast ein wenig ironisch, wenn in den Publikumsrat - dem keine PolitikerInnen angehören dürfen (im Detail siehe § 28 Abs 2 ORF-G) - nun ausgerechnet ein Politikberater einzieht.
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