Monday, November 21, 2011

Gesetzliche Begleitmaßnahmen zur Erhöhung des ORF-Programmentgelts

Mit 1. Juni 2012 soll das Programmentgelt des ORF neu festgelegt (genauer: um 7% erhöht) werden; schon mit 1. Jänner 2012 soll - nach einem am vergangenen Freitag eingebrachten  Initiativantrag der Abgeordneten Cap, Kopf, Kolleginnen und Kollegen - eine gesetzliche Begleitmaßnahme in Kraft treten, nach der Programmentgelt jedenfalls dann zu zahlen ist, "wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 [ORF-G] terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird." Mit anderen Worten: wenn in Österreich ein Rundfunkgerät betrieben wird und der Standort vom ORF versorgt wird (also praktisch überall), dann kommt es nicht mehr darauf an, ob mit den konkreten Radio- oder Fernsehgeräten auch tatsächlich die Programme des ORF empfangen werden können.

Wer seine Fernsehprogramme über Satellit bezieht und weder DVB-T-Tuner noch ORF-Karte hat, kann die ORF-Fernsehprogramme nicht empfangen und muss nach der derzeitigen Rechtslage auch kein Fernsehentgelt zahlen (siehe dazu dieses Erkenntnisses des VwGH, dazu im Blog hier). Wenn man sich zB die Postings unter den Berichten über die angekündigte Erhöhung des Programmentgelts so ansieht (nur ein Besipiel), dann ist klar, dass bei jeder Erhöhung des Programmentgelts mit einem Anstieg der "Gebührenflüchtlinge" zu rechnen ist. Mit dem Initiativantrag kommen die Regierungsparteien dem ORF nun zur Hilfe und schließen dieses gesetzliche Schlupfloch. Damit sollte die Gefahr erodierender Programmentgelteingänge bis zu dem wahrscheinlich nach 2013 zu erwartenden Umstieg auf eine haushaltsbezogene Abgabe (wenn sich diese in Deutschland bewährt, mehr dazu noch unten) gebannt sein.

Zur Erhöhung des Programmentgelts
Laut Aussendung des ORF wird sich der ORF-Stiftungsrat am 15. Dezember 2011 mit einem Antrag des Generaldirektors auf Neufestlegung des Programmentgelts befassen; angekündigt ist eine Erhöhung um 7% ab 01.06.2012. Der ORF verwendet in seiner Aussendung dafür den Begriff einer "Teil-Valorisierung", was aus rechtlicher Sicht zumindest missverständlich ist. Für die Festlegung des Programmentgelts enthält nämlich § 31 ORF-Gesetz nähere Regeln, die mit einer "Valorisierung" - im Sinne von Wertsicherung - nichts zu tun haben; maßgebend ist ausschließlich der Finanzierungsbedarf für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags.

Dass der ORF die geplante Erhöhung in seiner Kommunikationspolitik dennoch in Bezug zur Inflation setzt, war zu erwarten und ist aus PR-Sicht auch verständlich. Wie er das tut, ist aber - ich versuche das ganz wertneutral und vorsichtig auszudrücken - bemerkenswert: die ab 01.06.2012 wirksam werdende Erhöhung wird in der ORF-Aussendung nämlich mit der "hochgerechneten Inflation von 2008 [!] bis 2016 (voraussichtlich 17%)" - also offenbar dem Endwert von 9 Jahren teilweise schon erlebter und teilweise noch erwarteter Inflation - verglichen. Ausdrücklich wird auch behauptet, dass die "Teil-Valorisierung" (gemeint: Erhöhung) einen Zeitraum von neun Jahren (2008 bis 2016) abdecke.

Nun ist die Inflation in den Jahren 2008 bis 2011 vollkommen unerheblich, immerhin hat der ORF nicht nur über das Jahr 2010 positiv bilanziert, auch das Jahr 2011 soll positiv abgeschlossen werden (was auch in der aktuellen Aussendung zum Programmentgelt hervorgehoben wird) - mit anderen Worten: es ist nicht erkennbar, dass die Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags dieses Jahr nicht gedeckt werden könnten. Will man die Erhöhung des Programmentgelts daher schon der Inflation gegenüberstellen, dann wäre es angebracht, nur die (erwartete) Inflation 2012 bis 2016 heranzuziehen (und auch hier natürlich nicht den Endwert, sondern nur etwa die Hälfte dieses Werts, denn das Programmentgelt soll ja bereits ab 1.6.2012 erhöht werden, während die Inflation sich erst über den gesamten Zeitraum entwickelt.

Auslaufen der Bundessubvention
Dass es 2012 - auch bei weiteren Sparmaßnahmen - mit den Einnahmen des ORF eng werden könnte, ist freilich evident: denn die Subventionen des Bundes gemäß § 31 Abs 11 ORF-Gesetz (im ORF-Jargon meist als "Refundierung der Gebührenbefreiung" bezeichnet), die 2010 50 Mio € ausmachten und 2011 wiederum in diesem Ausmaß zu erwarten sind, gehen im Jahr 2012 auf (höchstens) 30 Mio € zurück und werden auch im Jahr 2013 höchstens 30 Mio € ausmachen; für die Zeit danach sind derzeit keine weiteren solchen Subventionen gesetzlich vorgesehen. Die Programmentgelterhöhung von 7% dürfte im Jahr 2012 (da sie erst ab 1.6.2012 wirksam wird) Mehrerträge aus dem Programmentgelt von etwa 21 Mio € bringen. Das bedeutet somit keine wirkliche Erhöhung der Einnahmen des ORF, da ja zugleich die Bundessubvention um 20 Mio € geringer ausfallen wird; erst im Folgejahr würden die Einnahmen aus dem Programmentgelt dann um etwa 37 Mio € zunehmen (oder, verglichen mit 2011, um etwa 17 Mio €).

Den Berechnungen in der ORF-Aussendung kann ich nicht ganz folgen, denn der kaufmännische Direktor des ORF rechnet für 2012 mit Kostensteigerungen von 20 Mio €, zusätzlichen Kostensteigerungen für Sportgroßereignisse in der Höhe von ebenfalls 20 Mio € und kommt dann unter Berücksichtung der "Reduktion der Refundierungsmittel" (um 20 Mio € niedrigere Bundessubvention) auf rund 50 Mio € - das geht sich um immerhin zehn Millionen Euro nicht aus.

Verhältnis "Gebühren"-Finanzierung und Werbung/Sonstige Erlöse
Die Entwicklung der Einnahmen aus Programmentgelten einerseits und Werbung bzw sonstigen Erlösen andererseits habe ich in einem nun wieder aktualisierten Google-Doc zusammengestellt. 
 Man sieht dabei, dass sich das Verhältnis zwischen der Finanzierung aus Programmentgelten und Werbung/sonstigen Erlösen in den letzten Jahren deutlich verschoben hat; während 2004 bis 2007 das Verhältnis recht ausgeglichen war, ist seither der Anteil der "Gebührenfinanzierung" deutlich gestiegen (gemeint sind die Programmentgelte und 2010 auch die - im Jahresabschluss des ORF unter den Programmentgelt-Erlösen ausgewiesenen - Einnahmen aus der Bundessubvention nach § 31 Abs 11 ORF-G). Dass das ORF-Budget "immer gebührenlastiger" wird, wie die APA schrieb, gilt allerdings nur für die jüngere Vergangenheit; bis in die Mitte der 80erJahre des vorigen Jahrunderts machten die Einnahmen aus den Programmentgelten einen ähnlich großen Anteil aus wie in den letzten zwei bis drei Jahren.

Exkurs: Umstellung auf Haushaltsabgabe
Wie schon erwähnt, rechne ich damit, dass in wenigen Jahren auch in Österreich eine Haushaltsabgabe nach deutschem Vorbild eingeführt wird. Damit könnte man auch jene Haushalte, die sich derzeit der GIS entziehen, weil sie tatsächlich radio- und fernsehabstinent leben oder sich einfach nicht erwischen lassen, in die Abgabenpflicht einbeziehen. Die GIS schreibt in ihren Presseunterlagen, dass 140.000 Haushalte "noch als Kunden zu gewinnen" seien; legt man den durchschnittlichen Ertrag aus dem Programmentgelt pro Teilnehmer für den ORF zugrunde (etwa 152 € pro Jahr), so würde eine Einbeziehung aller bisher von der GIS "noch nicht als Kunden gewonnenen" Haushalte über den Weg der Haushaltsabgabe dem ORF (auf gegenwärtiger Basis) rund 21 Mio € pro Jahr bringen.

Zum weiteren Verfahren zur Programmentgelterhöhung
Verfahrenstechnisch braucht es nun einen begründeten Antrag des Generaldirektors, danach einen Beschluss des Stiftungsrates, der wiederum der Genehmigung des Publikumsrats bedarf (die Genehmigung gilt aber als erteilt, wenn der Publikumsrat nicht binnen 8 Wochen begründet widerspricht; selbst wenn er widerspricht, kann der Stiftungsrat einen Beharrungsbeschluss fassen). Erstmals wird bei der kommenden Neufestsetzung des Programmentgelts auch eine Prüfung durch die Regulierungsbehörde erfolgen; diese kann innerhalb von drei Monaten den Beschluss des Stiftungsrates aufheben, wenn er nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Für das laut Aussendung geplante Inkrafttreten der Neufestlegung des Programmentgelts ab Juni 2012 wäre es daher erforderlich, dass der Regulierungsbehörde der Beschluss des Stiftungsrates spätestens am 29. Februar 2012 vorliegt. Wäre ein Widerspruch des Publikumsrats zu erwarten, dann ist die Zeit also schon knapp: denn wenn der Publikumsrat in diesem Fall auch die achtwöchige Frist voll ausreizt, könnte der Beharrungsbeschluss des Stiftungsrats erst in der zweiten Februarhälfte erfolgen. Da sich aber die "Freundeskreise" im Stiftungsrat bereits freundlich geäußert haben, desgleichen auch die Mediensprecher der Regierungsparteien (das Zauberwort/die Sprachregelung lautet derzeit "maßvoll"), da die Personalentscheidungen derzeit auch eher "maßvoll" getroffen werden und weil schließlich der gemeinsame Antrag von Cap und Kopf in Sachen "Gebührenflüchtlinge" auch nicht gerade auf einen koalitionären Streitfall hindeutet, werden die SP- und VP-nahen Publikumsräte wohl kaum Widerspruch gegen einen Erhöhungsbeschluss des Stiftungsrates erheben.

Update 27.12.2011: heute wurde die Änderung des ORF-Gesetzes im Bundesgesetzblatt kundgemacht; der Erhöhung des Programmentgelts ab 01.06.2012 hat mittlerweile sowohl der Stiftungsrat (Aussendung vom 15.12.2011) als auch der Publikumsrat des ORF (Aussendung vom 19.12.2011) zugestimmt.

5 comments :

Anonymous said...

Sehr geehrter Hr. Lehofer

Welche Möglichkeiten gibt es für die Bürger gegen diesen Initiativantrag vorzugehen?
Was kommt als nächstes? Eine Steuer auf Zigaretten die jeder zu zahlen hat, weil man ja die Möglichkeit hat zu rauchen?
Der ORF ist schon lange nicht mehr das, was er sein sollte und dieser Antrag dient nur dazu, einen veralterten Apparat, welcher sich privatwirtschaftlich schon längst in den Konkurs verabschiedet hätte, zu stützen - entgegen dem Willen der Bevölkerung (wie man an den 30.000 Haushalten sieht, die keine DVB-T oder Cryptoworkskarte erworben haben)

Mit freundlichen Grüßen

Martin P.

hplehofer said...

@Anonymous / Martin P:
Ich habe in meinem Beitrag nur über den Initiativantrag berichtet und bewerte ihn auch nicht weiter; Beratung für oder gegen ein politisches Vorhaben wird es von mir nicht geben - ich ersuche dafür um Verständnis.

Anonymous said...

Lieber Herr Lehofer...ich glaube, dass es immer einfacher ist sich aus der Angelaegenheit herrauszuziehen...wir sind die kleinen Bueger, die weiter mehr zahlen und immer weniger dafuer bekommen...ich brauche keine beratung von ihnen sondern, dass ein Mann wie sie es weiter leitet oder sich selbst die "haende schmutzig macht" und etwas echtes im leben tut!!!

Anonymous said...

Lieber Herr Lehofer!
Könnten Sie kurz berichten, was aus diesem Antrag geworden ist? In den FAQs auf der GIS Siete steht immer noch, wenn mans nicht empfangen kann, muss man nicht zahlen....

ist das nach wie vor so?
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian Prokopetz

hplehofer said...

@ Maximilian Prokopetz
Der Antrag ist mittlerweile Gesetz, in Kraft getreten am 1.1.2012 (BGBl I 2011/126). Wer also an seinem Standort grundsätzlich den ORF über DVB-T empfangen könnte, muss nun Programmentgelt zahlen, auch wenn er zB keinen DVB-T-Empfänger und keine ORF-SAT-Karte hat.
Ich habe jetzt auf der GIS-Seite nachgeschaut, und dort steht meines Erachtens richtig: "Wenn an einem Standort die prinzipielle Empfangsmöglichkeit besteht, d.h. dieser terrestrisch (analog oder digital) mit den ORF-Programmen versorgt ist, müssen die Rundfunkgebühren (inkl. ORF-Programmentgelt) entrichtet werden. Unabhängig davon, ob ein Teilnehmer eine ORF-Digitalkarte für Empfang via Satellit besitzt oder einen DVB-Tuner hat."