Wednesday, March 02, 2011

Umpflügen im Frequenzfeld: GSM-Refarming und Digitale Dividende

Mit den am 24.02.2011 kundgemachten Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung (FBZV; Hauptdokument, Anlage) und zur Frequenznutzungsverordnung (FNV; Hauptdokument, Anlage) wurden die wesentlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen, um einerseits die "digitale Dividende" im Bereich 790 bis 862 MHz spätestens mit Wirkung ab 31. Oktober 2013 neu - für Mobilfunkdienste - zu vergeben und andererseits in den bisher für GSM gewidmeten Frequenzbereichen (880-915/925-960 MHz und 1710-1782/1805-1877 MHz) auch die Nutzung durch UMTS zuzulassen.

Während der Bereich 790-862 MHz nach der FBZV bisher dem Rundfunkdienst (primär) und bis zum 17.06.2015 dem mobilen Landfunkdienst (sekundär), nach dem 17.06.2015 dem mobilen Funkdienst (ko-primär) zugewiesen war, wurde mit der Novelle zur FZBV die primäre Rundfunkzuweisung mit 31.10.2013 befristet und der Frequenzbereich zugleich dem mobilen Funkdienst (außer dem mobilen Flugfunkdienst) auf primärer (bis 31.10.2013 ko-primärer) Basis zugewiesen. Die Novelle zur FNV trifft für diesen Bereich die Festlegung, dass die Zuteilung der Frequenzbereiche 791-821/832-862 MHz zahlenmäßig beschränkt wird (§ 52 Abs 3 TKG 2003), sodass für die Vergabe die Telekom-Control-Kommission zuständig ist.

Die bisher für GSM reservierten Frequenzbereiche wurden mit der Novelle zur FNV entsprechend der Richtlinie 2009/114/EG umgewidmet, sodass dort nunmehr "terrestrische Systeme, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen können", zum Einsatz kommen könnten. Freilich ändert die neue Frequenzwidmung im Frequenznutzungsplan nicht die bereits zugeteilten Frequenznutzungsrechte - solche Änderungen können nur durch die Regulierungsbehörde in einem Verfahren nach § 57 TKG 2003 vorgenommen werden.

Die RTR als Geschäftsstelle der für diese Frequenzzuteilungen und Refarming-Verfahren zuständigen Regulierungsbehörde (Telekom-Control-Kommission) hat daher eine "Konsultation zu künftigen Frequenzvergaben und zur Liberalisierung der Frequenzbereiche 900 MHz und 1800 MHz" gestartet, die bis 18.03.2011 läuft. Danach soll ein Fahrplan über die weitere Vorgangsweise veröffentlicht werden. Wohin die Reise gehen könnte, wird im Konsultationsdokument schon skizziert: vorläufig vertritt die Regulierungsbehörde die Position, dass eine "vorzeitige Auktion des 900-MHz-Bandes und eine Umwidmung der Frequenzen nach Vergabe der digitalen Dividende" am besten der Erreichung der Ziele (Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung und eines nachhaltigen Wettbewerbs, Rechtssicherheit und Investitionssicherheit) dient.

4 comments :

Harald Steindl said...

Danke für die informative Zusammenstellung. Gibt's bezüglich Funkmikrofone irgendwelche News? Diese sind ja nicht unwesentlich von der digitalen Dividende betroffen.

hplehofer said...

@Harald Steindl: Drahtlose Mikrophone bzw. PMSE (program making and special events), nur für professionelle Nutzung, sind im Bereich zwischen 821 und 832 MHz vorgesehen; in den für die "terrestrischen Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen können", vorgesehenen Bereichen 791-821 und 832-862 MHz sind nur bis Ende 2011 befristete Zuteilungen mehr möglich.

Harald Steindl said...

Danke!
Ich habe in der aktuellen FNV aber leider nirgends den 821-832 Bereich gefunden. Ist das noch ein PLAN oder ist das schon FAKT?
Davon abgesehen: Was ist eine "professionelle Nutzung" ? Ein Opernhaus wird wohl sicher darunter fallen aber was ist mit einem Funkmikrofon auf einem Friedhof/Kirche/Fussballplatz?

hplehofer said...

@HaraldSteindl: im Frequenznutzungsplan (=Anlage zur FNV) ist in der geänderten Fassung (Seite 1 dieses Dokuments: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_II_68/COO_2026_100_2_656830.pdf ) nur der Bereich 791-821/832-862 MHz für "terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen können" vorgesehen, der Bereich 822-830 ist bis 31. Oktober 2013 noch für Fernsehrundfunk vorgesehen; PMSE sind in diesem Bereich - wie bisher unter der Voraussetzung, dass der Fernsehempfang nicht gestört wird - unbefristet weiter möglich, in den Bereichen 791-821/832-862 nur mehr bis Ende 2011. Was die Fernmeldebehörden genau unter professioneller Nutzung verstehen, kann ich nicht verlässlich einschätzen, müsste man wohl dort einmal nachfragen.