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Auch auf Satellitenbildern sind manche "Handymasten" erkennbar, zum Beispiel wie auf dem Bild oben in der Gemeinde Höchst (Vorarlberg). Diese Gemeinde wollte, gestützt auf eine Verordnungsermächtigung des Vorarlberger Baugesetzes zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes mit einer Verordnung aus dem Jahr 2006 die Errichtung weiterer "Antennenanlagen für den Mobilfunk" schlechthin verbieten. Dass das vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten konnte, war abzusehen (siehe dazu in diesem Blog schon den Beitrag über die Einleitung des Verordnungsprüfungsverfahrens). Mit dem am Freitag bekannt gegebenen Erkenntnis vom 1. Oktober 2008, V 347/08, hat der VfGH diese Verordnung nun aufgehoben. Aus dem Erkenntnis:
"Der Verordnungsgeber ging entgegen § 17 Abs. 4 Vbg. BauG ... davon aus, dass jede, sowohl freistehende als auch an Gebäuden angebrachte, Antennenanlage für Mobilfunk schlechthin das Ortsbild des Ortsgebietes der Gemeinde Höchst stört. Dieser Regelungsinhalt der Verordnung findet jedoch in § 17 Abs. 4 Vbg. BauG keine Deckung ..."Und tatsächlich könnte es wohl einen Unterschied machen, ob eine Mobilfunk-Antennenanlage so aussieht (Standort der Anlage: Wien 21, bei der Zentrale der Orange):
oder doch so (Standort Wien 1, Judenplatz - was die VerfassungsrichterInnen sehen, wenn sie beim Fenster hinausschauen [Bild anklicken für Gebäudeansicht]):
update 28.10.2008: Das untere Foto wurde schon vor drei Jahren aufgenommen - wie ich mich nun vor Ort überzeugt habe, gibt es diese Antennenanlage am VwGH/VfGH-Gebäude mittlerweile nicht mehr. Gut getarnte Anlagen kann man unweit vom Judenplatz zB auch über dem Geschäftslokal von Meinl am Graben wahrnehmen (siehe dieses Bild - die Antenne ist hervorgehoben)
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