Wie eine solche Sendung in einem Prestigeobjekt des ORF abläuft, kann man nicht nur durch Selbstversuch vor dem Fernsehgerät (oder lesen der Protokolle auf call-in-tv.net) feststellen, sondern auch - gewissermaßen aus amtlicher Quelle - durch das Lesen einer Entscheidung des Bundeskommunikationssenates. Mit Bescheid vom 31. März 2008 hat der BKS nämlich festgestellt, dass TW1 mit der Sendung des "Austria Sportquiz" am 17. Oktober 2007 gegen das für die ORF-Tochter geltende Teleshopping-Verbot (§ 13 Abs 2 ORF-G in Verbindung mit § 9 Abs 4 ORF-G) verstoßen hat. Auf vier Seiten beschreibt der BKS den Sendungsablauf - zum Beispiel so:
- "Gegen 23.15 Uhr haben auch die nächsten zehn Teilnehmer keinen der gesuchten Begriffe gefunden."
- "Nach weiteren 13 Teilnehmern, welche keinen der gesuchten Begriffe erraten können, ..."
- "Nach Ablauf der vier Minutern komnte keiner der insgesamt 20 Teilnehmer einen der gesuchten Begriffe erraten"
- "Keiner der folgenden fünf Anrufer konnte einen der (verdoppelten) Gewinne erzielen."
- "Rund eine halbe Stunde nach Beginn dieses Spiels wird die erste Anruferin ins Studio verbunden."
PS: beim Verlinken zu Werner Mücks Wikipedia-Eintrag ist mir übrigens aufgefallen, dass sowohl von der ZDF-IP-Range als auch von jener des ORF Änderungen durchgeführt wurden (hier und hier); inhaltlich wohl im Hinblick auf das Gebot des neutralen Standpunkts nicht zu Unrecht.
No comments :
Post a Comment