Die erste Frage des Gerichts ist einfach und direkt:
"Stellt die Verpflichtung zur Entrichtung von Gebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehdienstes, die alle Inhaber von Geräten trifft, die
zum Empfang von Rundfunksignalen geeignet sind, sowohl im nationalen Rahmen als auch im örtlichen Rahmen beurteilt, eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 EG dar?"
Damit kann man also auch diese Rechtssache (C-305/07) auf die Liste der "cases to watch out for" setzen. [Update 10.6.2008: Der EuGH hat mit Beschluss vom 9. April 2008 die Fragen als unzulässig zurückgewiesen.]
In diesem Zusammenhang gleich ein Aviso: am 12. September 2007 wird Generalanwalt Poiares Maduro seine Schlussanträge in der Sache Centro Europa 7 (C-380/05) präsentieren - auch darauf kann man gespannt sein (schon weil der portugiesische Generalanwalt Maduro zwar weniger Literaturzitate als sein spanischer Kollege verwendet, aber doch auch für seine blumige Sprache bekannt ist).
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