Die Frequenzbereichszuweisungsverordnung (FBZV), die Frequenznutzungsverordnung (FNV) und die Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung (FSBV) wurden knapp vor Jahresende 2006 durch Verordnungen des - nun ehemaligen - Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie novelliert; ebenso die Verordnung, mit der generelle Bewilligungen erteilt werden. Und schließlich wurde auch die neue, vom Wirtschafts- und Verkehrsminister gemeinsam erlassene Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 (EMVV 2006) kundgemacht, die jedoch - in Übereinstimmung mit der EMV-Richtlinie - erst mit 20. Juli 2007 die EMVV 1995 ablösen wird.
Die aktuelle Fassung der Übersicht über die Rechtsgrundlagen des Telekommunkationsrechts berücksichtigt auch diese Verordnungen.
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