Also musste etwas geschehen - wie aber kann etwas geschehen, ohne dass allzuviel passiert? Richtig: erst mal wird ein Dokument erstellt, in dem überlegt wird, was man zur Erhaltung und Förderung der Medienvielfalt tun könnte, und wie man (später) eine Studie in Auftrag geben könnte, mit der eine Methode zur Messung von Indikatoren der Medienvielfalt erarbeitet werden könnte, über deren möglichen Einsatz man schließlich (noch später) beraten könnte und wenn bis dahin nicht wirklich alle zermürbt sind, dann könnte man vielleicht sogar (ganz spät) an den Einsatz der Methode denken, um damit herauszufinden, in welchem Umfang Medienvielfalt besteht.
Damit ist auch tatsächlich der wesentliche Inhalt des Arbeitspapiers beschrieben: 2007 soll die besagte Studie zur Entwicklung von Indikatoren für die Messung von Medienvielfalt in Auftrag gegeben werden. Damit sich wirklich niemand fürchten muss, heißt es ausdrücklich:
"The study will not seek to apply the indicators systematically to every Member State, thereby generating a risk assessment profile for every Member State; it will rather seek to develop a methodology based on indicators that would deliver such a result."
Eine mögliche Anwendung der Indikatoren ist für frühestens Ende 2008 vorgesehen. Vom wording dieser Ankündigung könnten die AutorInnen des österreichischen Regierungsprogramms, die sich auch ziemlich viel an Evaluierung vorgenommen haben, noch einiges lernen - die Kommission will nämlich nicht evaluieren, sondern es könnte bloß sein, dass sie eine Evaluierung in Aussicht nimmt:
"As a possible follow-up, an evaluation ... could be envisaged"
PS: Dass die Länderdaten im Anhang zu diesem Arbeitspapier aus 2004 stammen und damit nicht gerade aktuell sind, schadet insofern nicht, als ohnehin keine interessanten Datenkategorien ausgewählt wurden (die Angabe der zehn größten Zeitungstitel und Verlagshäuser, ohne irgendwelche Hinweise auf Besitzverhältnisse oder Verflechtungen, trägt nicht besonders viel zur Übersicht über die Medienvielfalt bei). Auch das als Rechtsgrundlage angegebene Kartellgesetz 1988 in der Fassung der Novelle 1999 kann - angesichts des seit mehr als einem Jahr geltenden Kartellgesetzes 2005 - nicht allzuviel zum Verständnis der Situation beitragen.
PPS: Link zu einem alten Thesenpapier von mir zu einem ähnlichen Thema
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