Viel einfacher ginge es, würde man vom "Gesetzesgenerator" (hier im Bild) Gebrauch machen, den eine Website der Parlamentsdirektion großzügigerweise bereit stellt."Entwirf [...] dein eigenes Gesetz. Das macht Spaß", heißt es dort (fairerweise muss man anmerken, dass es sich um eine an Kinder gerichtete Website handelt, mit dem Ziel der "spielerischen Vermittlung von Demokratie und Parlamentarismus"). Ganz trivial ist die Sache aber doch wieder nicht:
"Ein Gesetz entsteht nicht einfach so. Da müssen jede Menge Überlegungen und Entscheidungen getroffen werden: Zuerst braucht dein Gesetz einen Namen."Das wäre das geringste Problem, "Fernsehgesetz" könnte man es zum Beispiel nennen - aber dummerweise gibt es das schon: hier. Das Gesetzblatt enthält allerdings noch folgenden kleingedruckten Hinweis: "Dieses mit dem Gesetzesgenerator erstelle Dokument dient ausschließlich pädagogischen Zwecken." (als ich studierte, hieß es übrigens noch "lex imperat, non docet", und auch die legistischen Richtlinien des BKA sagen: "Gesetze und Verordnungen sind grundsätzlich zur Erzeugung von Rechtsnormen bestimmt. Daher sind ... belehrende Ausführungen ... zu vermeiden.").
PS, ganz im Ernst: Ein wirkliches Ärgernis auf dieser Kinder-Website des Parlaments sind die Nutzungsbedingungen. Nett finde ich, dass sich die Parlamentsdirektion offenbar nicht ganz sicher ist, ob man diese Seite überhaupt anschauen darf, denn zunächst heißt es zwar: "Jeder Benutzer / Jede Benutzerin ist berechtigt, die auf der Webseite www.demokratiewebstatt.at angebotenen Informationen abzurufen und die angebotenen Leistungen zu nutzen." Doch gleich im nächsten Punkt steht dann: "Jede auch nur auszugsweise, gewerbliche oder private Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung." Aber vielleicht wurden die Nutzungsbedingungen auch in einem AGB-Generator erstellt ("Entwirf deine eigenen Nutzungsbedingungen - das macht Spaß!"). Den Hinweis, dass die Nutzungsbedingungen nur pädagogischen Zwecken dienen, habe ich allerdings bis jetzt nicht entdeckt. Ein lehrreiches Beispiel dafür, wie man AGB für Online-Angebote nicht gestalten sollte, sind diese Nutzungsbedingungen aber jedenfalls.
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