Soeben hat der Bundesrat - übrigens während Vorsitzführung durch den Bundesrats-Vizepräsidenten, Alcatel Lucent Austria-Generaldirektor (und laut profil Mensdorff-Pouilly-Jagdgast) Harald Himmer - beschlossen, gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrats vom 19.10.2011 betreffend die TKG-Novelle 2011 keinen Einspruch zu erheben. Damit kann diese Novelle nach Beurkundung und Kundmachung im BGBl noch im November - also "nur" etwa ein halbes Jahr zu spät* (Zeitpunkt für die Umsetzung der EU-Richtlinien war der 25.5.2011) - in Kraft treten (update: die Novelle wurde am 21.112011 mit BGBl I 2011/102 kundgemacht; s dazu auch hier). Einige Bestimmungen, für deren Einhaltung die Diensteanbieter Vorlaufzeiten brauchen (vor allem hinsichtlich der AGB und Informationspflichten) treten erst drei Monate - eine Bestimmung auch erst sechs Monate - nach Kundmachung in Kraft. Die zugleich vorgenommenen Änderungen im KommAustria-Gesetz treten überwiegend rückwirkend in Kraft, auch mit der gewissen Skurrilität, dass der Geschäftsführer für den Fachbereich Telekommunikation und Post der RTR rückwirkend ab 26. Mai 2011 in bestimmten Angelegenheiten - den Richtlinienvorgaben entsprechend - weisungsfrei gestellt wird. Zum wesentlichen Inhalt der Novelle kann ich auf das Vorblatt zur Regierungsvorlage verweisen bzw im Blog hier zum Ministerialentwurf und hier ein wenig zur Regierungsvorlage.
Zuletzt habe ich hier (am Ende) schon erwähnt, dass im zuständigen Nationalratsausschuss kein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage der TKG-Novelle angenommen wurde und "die zu erwartenden Abänderungen wohl noch in zweiter Lesung im Plenum eingebracht werden". Auch im Plenum kam es allerdings zu keinem Abänderungsantrag, sodass die Regierungsvorlage unverändert - damit auch samt einiger Redaktionsversehen und Zitatfehler - Gesetz wird. So wird beispielsweise - durch ein offenkundiges Versehen - der Telekom-Control-Kommission in § 117 Z 1 ausdrücklich die Aufgabe der Entscheidung unter anderem in Verfahren gemäß § 7 TKG 2003 zugewiesen, ohne dies auf die Verfahren nach § 7 Abs 3 TKG 2003 einzuschränken; damit wird der Telekom-Control-Kommisision in Hinkunft auch die Aufgabe zukommen, den "einheitlichen Richtsatz" nach § 7 Abs 2 TKG 2003 (bisher: § 8 Abs 2 TKG 2003) festzulegen, was bisher Aufgabe der RTR-GmbH war.
PS: falls sich jemand über das Traktor-Bild wundert, das ich zur Illustration diese Beitrags verwendet habe - es ist ein Hinweis darauf, weshalb es zwischen den Regierungsparteien schließlich keine Einigung auf den von den Legisten im Ministerium längst vorbereiteten Abänderungsantrag zur Bereinigung der Redaktionsversehen gegeben hat. Und ja, es ist eine typisch österreichische Geschichte und sie hat tatsächlich mit Traktoren zu tun.
Update 31.10.2012: der Traktoren-Streitfall scheint nun überwunden, die Koalitionsparteien haben per Initiativantrag einen Abänderungsantrag zum Führerscheingesetz eingebracht, mit dem zur alten Rechtslage zurückgekehrt wird. An diesem Streitpunkt war damals tatsächlich der (rein redaktionelle) Abänderungsantrag zur TKG-Novelle gescheitert.
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*) Der Preis für die - sagen wir: interessanteste - Wortmeldung zu diesem Thema geht an NRAbg Mag. Josef Auer, der laut dieser ots-Aussendung angemerkt hat, "dass der Ministerratsbeschluss nur zwei Monate,
nachdem die Voraussetzungen auf EU-Ebene geschaffen wurden, gefasst
wurde." Nun kommt es für die rechtzeitige Umsetzung einer Richtlinie bekanntlich nicht auf das Datum des Ministerratsbeschlusses an, aber selbst wenn man diesem Datum hier Bedeutung beimessen möchte, bleibt die dunkel, was mit der Wortmeldung gemeint sein könnte: Der Ministerratsbeschluss war am 30.08.2011, die Veröffentlichung der Richtlinien - wodurch "die Voraussetzungen auf EU-Ebene geschaffen wurden" - war am 18.12.2009, spätesteter Umsetzungszeitpunkt war, wie schon erwähnt, der 25.5.2011, ab 26.5.2011 wären die geänderten Bestimmungen anzuwenden gewesen. Vielleicht meint NRAbg Auer die Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen nicht erfolgter Umsetzung: die Aufforderungsschreiben im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens an insgesamt 20 Mitgliedstaaten ergingen jedenfalls im Juli 2011 (Pressemitteilung der Kommission).
Update 21.11.2011: die das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz betreffenden Teile der ursprünglich im Entwurf eines Abänderungsantrag zur TKG-Novelle vorgesehen Änderungen wurden nunmehr in einem Initiativantrag eingebracht.
Friday, November 04, 2011
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