2025: Prantner wird (zweimal) zum Mitglied des ORF-Stiftungsrates bestellt
Thomas Prantner, früherer ORF-Manager und nun mit seinem Unternehmen PR- und Unternehmensberater, wurde vom Land Steiermark (nach § 20 Abs. 1 Z 2 ORF-G) im Jänner 2025 zum Mitglied des ORF-Stiftungsrates bestellt (und im Mai 2025 - nach gesetzlich verfügtem Ablauf der Funktionsperiode des ORF-Stiftungsrates - neuerlich bestellt).
Der Landeshauptmann betonte in der offiziellen Aussendung, dass die Steiermark damit durch einen "Medienprofi und intimen Kenner des ORF" vertreten sei. Es ist anzunehmen, dass sich der Landeshauptmann davor auch hinreichend über die Person Prantners informiert hat, wobei ihm dessen branchenbekannten Aktivitäten - samt den diversen G'schichtln, die so über ihn erzählt wurden - nicht entgangen sein konnten. Und immerhin war der nunmehrige Landeshauptmann auch nur rund zwei Monate vor der ersten Bestellung Prantners auch dessen Einladung zu einem "Business Talk" gefolgt. Der Landeshauptmann wusste, wen das Land da bestellt, und warum es ihn bestellt.
April 2026: Zu viel Öffentlichkeit
Blöd nur, dass einige G'schichtln im April 2026 nicht mehr nur privat herumerzählt wurden, sondern ihren Weg auch in die Zeitung und in einen Podcast fanden und damit eine größere Öffentlichkeit erreichten. Und was - solange es nicht an die Öffentlichkeit gedrungen war - mitentscheidend für die Bestellung gewesen sein mag, warf nun im Lichte der Öffentlichkeit doch einen eher unangenehmen Schatten auf die Tätigkeit des von der Steiermark bestellten Stiftungsratsmitglieds.
Eine Abberufung des Stiftungsratsmitglieds ist nicht möglich
Was also tun? Ein vom Land bestelltes Stiftungsratsmitglied kann weder vom Land noch von sonst jemandem abberufen werden. Nur wenn das Stiftungsratsmitglied "drei aufeinander folgenden Einladungen zu einer Sitzung ohne genügende Entschuldigung keine Folge geleistet hat" oder nachträglich ein Ausschlussgrund gemäß § 20 Abs. 3 ORF-G eintritt, hat dies der Stiftungsrat gemäß § 20 Abs. 4 ORF-G festzustellen, was den Verlust der Mitgliedschaft zum Stiftungsrat zur Folge hat. Ausschlussgründe sind nur die im Gesetz genannten Unvereinbarkeiten, etwa ein Arbeitsverhältnis zu einem Medienunternehmen oder die Mitgliedschaft in der Bundesregierung oder einer Landesregierung. Ein allfälliges (früheres oder auch aktuelles) Fehlverhalten wäre ebensowenig ein Ausschlussgrund wie eine politische Missliebigkeit oder dass der Landeshauptmann es nun für politisch opportun erachtet, sich von dem von ihm zuvor selbst ausgesuchten Stiftungsratsmitglied zu distanzieren (etwa weil die Öffentlichkeit nun von verschiedenen Vorwürfen gegen das Stiftungsratsmitglied erfahren hat). Und ob der Landeshauptmann (oder die ganze Landesregierung) noch "Vertrauen" in das Stiftungsratsmitglied hat, ist für die Rechtsstellung des Stiftungsratsmitglieds gänzlich irrelevant.
Das ist ein wesentlicher Aspekt der Unabhängigkeit: die Mitglieder des Stiftungsrates sind, einmal bestellt, gemäß § 19 Abs. 2 ORF-G an keine Weisungen und Aufträge gebunden (auch und insbesondere nicht an Weisungen der sie bestellenden Einrichtungen). Und sie können auch nicht abberufen werden, wenn sie sich nicht so verhalten, wie es sich die bestellenden Einrichtungen vielleicht wünschen.
Der Verfassungsgerichtshof hat das in seinem "Gremienerkenntnis" sehr deutlich gemacht. Er betont darin die "Unabhängigkeit der Mitglieder des Stiftungsrates gegenüber (staatlichem) Einfluss, insbesondere durch die sie bestellenden staatlichen Organe" (Rn. 80) und hält fest, dass "für die [u.a. durch die Länder] bestellten Mitglieder dem Aspekt der Sicherung der Unabhängigkeit ihrer Tätigkeit durch eine feststehende Funktionsdauer für die Mitglieder des Stiftungsrates vorrangige Bedeutung zukommen" muss (Rn. 87).
Der Landeshauptmann hätte sich also zurücklehnen können und sagen: sorry, ich kann nichts tun, das vom Land bestellte Stiftungsratsmitglied ist unabhängig und wer will, dass Thomas Prantner zurücktritt, soll sich bitte an ihn direkt wenden und versuchen, ihn zu überzeugen. Ein wenig in diese Richtung dürfte der Landeshauptmann zunächst auch tendiert haben, dann aber führte er mit Prantner ein Gespräch, in dem er ihm offenbar (so jedenfalls die Erzählung Prantners) das "Vertrauen" aussprach (gesichtswahrend wäre ihm wohl auch kaum etwas anderes übrig geblieben, weil Prantner nicht von sich aus den Rücktritt angeboten hat). Aber wie gesagt: das Vertrauen des Landeshauptmannes ist für die Fortdauer der Mitgliedschaft zum Stiftungsrat irrelevant.
Mai 2026: die steirische Opposition fordert den Landeshauptmann zu einer unzulässigen, politisch motivierten Abberufung des Stiftungsratsmitglieds Prantner auf
Und dann kam die vereinigte steirische Opposition mit einer, vorsichtig ausgedrückt, ziemlich merkwürdigen Idee: sie forderten den Landeshauptmann auf, das Stiftungsratsmitglied Prantner abzuberufen, also einen - rechtlich unzulässigen - unmittelbaren politischen Eingriff in die unabhängige Funktionsausübung durch ein Stiftungsratsmitglied vorzunehmen (siehe zB diesen Bericht in der Kronenzeitung). Alle Oppositionsparteien im Land - SPÖ, Grüne, Neos und KPÖ - waren sich da einig, offenbar ist niemand in diesen Parteien auf die Idee gekommen, auch nur ein wenig darüber nachzudenken, welches Signal damit im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Stiftungsratsmitglieder von den sie bestellenden Einrichtungen gesetzt wird (und von den Bundesparteien dürfte sich niemand eingemischt haben, oder es ist ihnen nicht gelungen, die jeweilige Landespartei zur Vernunft zu bringen, oder - auch das ist leider nicht ausgeschlossen - auch die Bundesparteien haben das Problem gar nicht erkannt).
Jedenfalls haben sich die steirischen Oppositionsparteien da jetzt auf eine ziemlich abenteuerliche Position festgelegt: nach ihrer Ansicht sollte der Landeshauptmann ein politisch missliebig gewordenes ORF-Stiftungsratsmitglied einfach per Zuruf wieder absetzen können. Sollte also - nur als Hypothese - zum Beispiel Max Lercher einmal Landeshauptmann werden, wäre er offenbar überzeugt, das vom Land Steiermark bestellte ORF-Stiftungsratsmitglied wieder abberufen zu können, und man müsste ihm wohl zutrauen, das auch zu versuchen.
Die SPÖ Steiermark hat dazu sogar ein "Rechtsgutachten" in Auftrag gegeben. Tatsächlich ist es kein Gutachten, sondern eine eher kursorische "rechtliche Einschätzung" einer Anwaltskanzlei, die ich mit meinen Worten, etwas salopp formuliert, so zusammenfassen würde: "Das Gesetz sieht die Abberufung nicht vor, aber sie sollte halt möglich sein, also sagen wir, es könnte so sein." In der "rechtlichen Einschätzung" selbst wird das natürlich etwas anders formuliert: "Vor diesem Hintergrund bestehen gute Argumente dafür, eine vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des ORF-Stiftungsrates in analoger Anwendung des AktG auch aus wichtigem Grund zuzulassen" (ich hätte es als hilfreich gefunden, wenn die guten Argumente auch dargelegt worden wären, aber man kann wirklich nicht alles haben). Ich bewundere jedenfalls den Mut des Rechtsanwalts, sich mit diesem Papier hinzustellen und (laut Krone) zu sagen: "Der Verfassungsgerichtshof hat aber nicht gesagt, dass Stiftungsräte nicht abberufen werden können" (was insofern richtig ist, als es der VfGH nicht mit exakt diesen Worten gesagt hat).
Wie auch immer: ich bin - wieder laut Krone - mit meiner Auffassung, dass die Abberufung nicht möglich ist, nicht allein, sondern in der guten Gesellschaft der "Rechtsexperten des Medienministers und Vizekanzlers Andreas Babler" und des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark.
[Sicherheitshalber: Das heißt natürlich nicht, dass ich ein Verhalten, wie es Thomas Prantner im Standard oder im Dunkelkammer-Podcast vorgeworfen wurde, als für ein Stiftungsratsmitglied passend ansehen würde - ganz im Gegenteil.
Und selbstverständlich finde ich, dass eine Abberufung von Stiftungsratsmitgliedern wegen Pflichtverletzungen oder Schädigung des Unternehmenswohls möglich sein sollte. Dazu braucht es allerdings eine gesetzliche Regelung, denn der ORF ist eben keine Aktiengesellschaft und hat auch keine Hauptversammlung, die - wie bei der AG - die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern widerrufen könnte. Die Abberufung dürfte aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie sie der VfGH ausgelegt hat, auch nicht den bestellenden/entsendenden Einrichtungen offenstehen, sondern müsste dem Gremium selbst obliegen - anhand klarer, gesetzlich festgelegter Kriterien, sodass auch die Überprüfung im Aufsichtsweg möglich ist.]
Mai 2026: Prantner gibt auf - und der Landeshauptmann gibt es bekannt
Mitglied im ORF-Stiftungsrat zu sein, ist ein Ehrenamt (ich habe darüber schon einmal etwas Längeres geschrieben). Es ist also kein einträglicher Job, an dem man aus unmittelbar finanziellen Gründen festhalten möchte; wohl auch dann nicht, wenn man die Mitgliedschaft im Stiftungsrat so offensichtlich und offensiv als Business Opportunity gesehen hat wie Prantner, der gleich einmal ein Eventformat dazu geschaffen und Sponsoring- und Kooperationspartnern angeboten hat.
Irgendwann muss Prantner dann aber eingesehen haben, dass die öffentlich gewordenen Vorwürfe zu einer Belastung seiner Tätigkeit im Stiftungsrat führen würden, und dass es auch dem Verhältnis zum steirischen Landeshauptmann - den er in seinem Netzwerk, auf das er so stolz ist, wohl noch brauchen wird können - nicht gut tun würde, an der Funktion weiter festzuhängen. Also kam es zum Rückzug.
Wie tritt ein ORF-Stiftungsratsmitglied zurück? Indem es den Rücktritt dem ORF mitteilt. Die Einrichtung, die das zurücktretende Mitglied bestellt hat, spielt dabei keine Rolle, außer dass sie in der Folge ein neues Mitglied bestellen muss. Anders offenbar im Fall Prantner:
Der steirische Landeshauptmann ließ es sich nämlich nicht nehmen, den Rückzug Prantners selbst in einer Aussendung zu verkünden. [Ob die Rücktrittserklärung beim ORF mittlerweile eingelangt ist, kann ich nicht nachvollziehen, auf der Website des ORF wird er heute noch als Mitglied des Stiftungsrates genannt.] Der Landeshauptmann hat - laut Aussendung - im Gespräch mit Prantner "nochmals die Frage aufgeworfen, ob dieser seine Aufgabe als Stiftungsrat noch vollumfänglich für die Steiermark wahrnehmen könne."
Für die Steiermark? Ein Mitglied des ORF-Stiftungsrates, auch wenn es vom Land Steiermark bestellt wurde, hat seine Aufgabe nicht "für die Steiermark" wahrzunehmen, sondern für den ORF. Stiftungsratsmitglieder haben gemäß § 19 Abs. 2 ORF-G "ausschließlich die sich aus den Gesetzen und der Geschäftsordnung ergebenden Pflichten zu erfüllen." Sie haben dabei gemäß § 20 Abs. 2 ORF-G "dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft", und dazu zählt unter anderem, dass Stiftungsratsmitglieder bei ihrem Handeln "stets das Unternehmensinteresse als oberste Leitschnur zu beachten" haben (so Kalss im Doralt/Nowotny/Kalss-Kommentar zum Aktiengesetz, unter Bezugnahme auf eine OGH-Entscheidung zum GmbH-Recht [wo übrigens, Heidinger zitierend, "Richtschnur" steht, nicht "Leitschnur"]).
Und der Landeshauptmann weiter:
"Da Prantner der Stiftungsrat aller Steirerinnen und Steirer ist, dieser jedoch mit Widerständen von weiten Teilen der Landespolitik konfrontiert war, sehe ich die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse des Landes nicht mehr gegeben."
Wie bitte, "vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse des Landes"? Es ist keine Aufgabe des Stiftungsratsmitglieds, mit dem Landeshauptmann zusammenzuarbeiten. Der Landeshauptmann hat - ganz im Gegenteil - keine Rolle für die Tätigkeit des Stiftungsratsmitglieds im ORF zu spielen. Und das Stiftungsratsmitglied darf ihm auch nicht erzählen, was im Stiftungsrat so besprochen wird oder was es sonst nur aus der Tätigkeit als Stiftungsratsmitglied weiß. Auch diesbezüglich war der VfGH in seinem Gremienerkenntnis übrigens sehr deutlich:
"Das ORF-G sieht eine Reihe von Regelungen vor, die die persönliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Stiftungsrates bei Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere auch gegenüber den sie bestellenden staatlichen Organen bzw. den vorschlagsberechtigten politischen Parteien gewährleisten sollen. [...] Ergänzt werden diese Regelungen durch die Verschwiegenheitsverpflichtung der Mitglieder des Stiftungsrates in § 19 Abs. 4 ORF-G (insbesondere auch gegenüber den sie bestellenden oder vorschlagenden Organen bzw. Einrichtungen)" [Rn. 80, Hervorhebung hinzugefügt]
Der steirische Landeshauptmann hätte die Chance gehabt, sich aus der Geschichte herauszuhalten (sieht man davon ab, dass er es war, der Prantner - den er kannte! - ursprünglich ausgesucht hat). Statt dessen hat er Gespräche mit Prantner geführt und ihm zuletzt wohl zu verstehen gegeben, dass er nicht mehr tragbar ist (so klingt das zumindest in der Aussendung an, wenn der Landeshauptmann "die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ... nicht mehr gegeben" sieht). Er hat damit, ganz wie von der Opposition gewünscht, im Ergebnis sein politisches Gewicht in die Waagschale geworfen, um das Stiftungsratsmitglied - aus politischen Gründen - zum Rücktritt zu motivieren.
Respekt für die Unabhängigkeit des Stiftungsratsmitglieds sieht anders aus.
Mai 2026: ein neues Stiftungsratsmitglied wird bestellt
Die Zeit drängt, am 11. Juni soll der ORF-Stiftungsrat über den neuen Generaldirektor/die neue Generaldirektorin des ORF entscheiden, und bald danach über die Direktor*innen und Landesdirektor*innen. Seit kurzem besteht kein gesetzliches Anhörungsrecht des Landes mehr vor der Bestellung des Landesdirektors/der Landesdirektorin. Aber um als potentielle*r GD die Stimmen der von den Ländern bestellten Stiftungsratsmitglieder zu gewinnen, gilt es traditionell als nicht schädlich, schon vorweg zu signalisieren, dass Landesdirektor*innen vorgeschlagen werden, die den Landeshauptleuten möglichst konvenieren.
Mag sein, dass diesmal alles anders ist, aber sicherheitshalber hat sich das Land Steiermark sehr beeilt, einen Ersatz für Thomas Prantner zu finden, und schon am 13. Mai 2026 angekündigt, den früheren Kleine Zeitung-Journalisten Ernst Sittinger als Stiftungsratsmitglied bestellen zu wollen. Sittinger, der im Februar dieses Jahres aus nicht weiter kommunizierten Gründen die Kleine Zeitung verlassen hat, ist offenbar derzeit weder in einem Arbeits- noch in einem Gesellschaftsverhältnis zu einem Medienunternehmen (das wäre ein Ausschlussgrund; freiberuflich als Journalist tätig zu sein übrigens nicht), er ist promovierter Jurist und hat langjährige journalistische Erfahrung, ist also nach der Papierform zweifellos für die Aufgabe geeignet. Und er dürfte auch Wert gelegt haben auf seine Unabhängigkeit:
Laut Kleine Zeitung (hinter paywall) habe es nämlich zwei, drei Tage gedauert, "bis alle Fußnoten festgehalten waren, vor allem die Unabhängigkeit Sittingers."
Das wirft natürlich wieder Fragen auf: welche weiteren "Fußnoten" gab es - zwischen Landeshauptmann und designiertem neuen Stiftungsratsmitglied - denn noch festzuhalten? Und weshalb muss "Unabhängigkeit" als Fußnote zwischen Landeshauptmann und designiertem Stiftungsratsmitglied festgehalten werden - die steht ja im Gesetz? Vielleicht fragt jemand den Landeshauptmann oder das designierte Stiftungsratsmitglied bei Gelegenheit danach.
Was die steiermärkische Politik - von der Opposition bis zum Landeshauptmann - von der Unabhängigkeit des vom Land bestellten Stiftungsratsmitglieds hält, das braucht man hingegen nicht mehr nachfragen: das wurde in den vergangenen Wochen eindrucksvoll demonstriert.


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