Dennoch habe ich einmal weitergeklickt und konnte schon bei der ersten Frage schmunzeln: ob mir allfällige Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen zur KommAustria in den letzten 10 Jahren bekannt wären, wurde ich da gefragt. Nun: vor zehn Jahren gab es die KommAustria noch nicht; das 2001 beschlossene KommAustria-Gesetz wurde seit seinem Inkrafttreten bislang immerhin 13 mal geändert. Die jüngste Änderung erfolgte soeben mit der Novelle unter anderem zum ORF-Gesetz, BGBl I 2010/50.
Zum "neuen ORF-Gesetz" habe ich übrigens noch immer nicht mehr geschrieben (ungeachtet neuerlicher Kritik), aber ich zitiere hier einfach einmal ein aktuelles Interview:
"Frage: Ist es unrealistisch zu erwarten, dass das Gesetz die Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters löst und seinen Ruf wiederherstellt?Nein, es geht hier nicht um Österreich - das Interview wurde geführt mit einer slowenischen Professorin (die vor einigen Jahren auch Vorsitzende des slowenischen Rundfunkrats war); erschienen ist es auf Mladina.si (in slowenischer Sprache). Andere Länder, andere Sorgen?
Antwort: Sieht das Gesetz in den einschlägigen Bestimmungen vor, dass die Leitungsorgane des Rundfunks durch die fähigsten und professionellsten Menschen besetzt werden? Das kann man im Gesetz nicht regeln, weil es eine Frage der politischen Kultur ist. Und wir sind einfach ein politisch kulturloses Land, das keine Selbst-Reflexion kennt."
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