"Der Gesetzgeber hat die Konzessionen bewusst befristet ausgestaltet und keinen Anspruch auf Erneuerung der Konzession vorgesehen. Die Radio- und Fernsehlandschaft soll in angemessenen Zeiträumen überprüft werden können und eine gewisse Offenheit für neue Veranstalter aufweisen. Bei der Erteilung der Konzessionen steht nicht der Schutz von Investitionen der Anbieterinnen im Vordergrund, sondern die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages."In den Medien jenes Verlagshauses, das wesentlich an Energy Zürich beteiligt ist, wird das Urteil nicht ganz emotionslos aufgenommen. Im Blick heißt es zB:
"'Ich bin bestürzt und wütend', sagte Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument heute an der Jahrestagung des Verbandes Schweizer Presse in Interlaken. Erstmals in der Geschichte sei durch den Staat ein Medienverbot erlassen worden.Wirklich überraschen kann mich das nicht - denn dunkel kann ich mich auch daran erinnern:
Der Kampf geht weiter
Radio Energy Zürich kämpft nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes weiter. Auf politischem Weg soll nun eine UKW-Übergangslösung erarbeitet werden."
Das war im Jahr 2001, als ein Wiener Rundfunkveranstalter bei der Vergabe neuer Hörfunk-Konzessionen durch die KommAustria leer ausging (Bescheid der KommAustria [disclosure: von mir], Berufungsbescheid des Bundeskommunikationssenats, Erkenntnis des VfGH, Erkenntnis des VwGH). Die Berichterstattung in der Kronenzeitung war Gegenstand einer Entscheidung des Presserats (dazu hier); Stimmungsberichte aus einer dem Rundfunkveranstalter nahen Sicht hier oder hier.
No comments :
Post a Comment