Monday, April 27, 2009

No agency without control? Coming up: die Post-Control-Kommission

Das "österreichische Modell" der Regulierungsbehörde* ist nicht nur in seiner Struktur etwas eigenartig, sondern auch hinsichtlich der Bezeichnung der Behörden. Dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in Teilbereichen) selbst als Regulierungsbehörde auftritt und auch "Geschäftsstelle" einer als Kommission eingerichteten weiteren Regulierungsbehörde ist, lässt sich schon in Österreich nur schwer erklären, im Ausland erntet man damit meist nur Verwunderung, wenn nicht Verständnislosigkeit (nicht einmal der EuGH scheint die Konstruktion zu durchschauen, siehe dazu schon hier).

Und dazu kommt dann noch die Bezeichnung: die meisten Regulierungsbehörden haben das Wort "Control" in ihrem Namen. Ausgenommen davon sind nur die Rundfunkregulierungsbehörde (die den auch nicht gerade in sich stimmigen Namen "KommAustria" bzw "Kommunikatiosnbehörde Austria" trägt) und die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR), die allerdings im Rundfunkbereich gar nicht behördlich tätig wird. Alle anderen relevanten Netzregulierungsbehörden sind "Control-GmbHs" bzw "Control-Kommissionen":
Und demnächst soll es eine weitere "Control-Kommission" geben: die Post-Control-Kommission, die nach dem nun in Begutachtung befindlichen Entwurf für ein neues Postmarktgesetz (Text, Vorblatt, Erläuterungen) an die Stelle des bereits jetzt bestehenden Postsenats der Telekom-Control-Kommission treten soll.

Warum also diese merkwürdige Mischung zwischen Deutsch und Englisch in der Behörden-Bezeichnung und das in diesem Zusammenhang eher ungewöhnliche Wort "Control"? Schuld ist die Flugverkehrskontrolle oder Air Traffic Control, für die schon 1963 auf europäischer Ebene die EUROCONTROL eingerichtet wurde. Anfang der 1990er Jahre wurde dann in Österreich eine organisatorische Modernisierung der Flugverkehrskontrolle in Angriff genommen und mit BGBl 1993/898 die Grundlage für die "Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung" (Austro Control GmbH) geschaffen. Diese GmbH trot an die Stelle des früheren Bundesamts für Zivilluftfahrt und war die erste Ausgliederung einer überwiegend mit behördlichen Aufgaben befassten staatlichen Organisationseinheit.

Schon kurz nach der Gründung wurde die Verfassungsmäßigkeit dieser Konstruktion in Zweifel gezogen, aber mit dem Austro Control-Erkenntnis vom 14.03.1996, B 2113/94 ua, VfSlg 14473, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass keine Verletzung des Systems des Aufbaus der staatlichen Verwaltung erfolgt ist und dass die Beleihung der Austro Control mit behördlichen Aufgaben nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen zulässiger Ausgliederung von Hoheitsaufgaben überschreitet.

Und weil es mit der Austro Control so gut funktioniert hat, wollte das Verkehrsminisierium auch die nächste neu zu schaffende Behörde nach einem ähnlichen Modell einrichten und auch gleich ähnlich benennen - nämlich Telekom Control-GmbH. Damit war der Name etabliert, sodass Energie-Control und Schienen-Control (jeweils GmbH und Kommission) nur mehr eine Frage der Zeit waren. Einzig bei der Rundfunkregulierungsbehörde hat man aus gutem Grund den Begriff "Control" nicht übernommen (obwohl es es im Jahr 1999 sogar einen - nicht vom BKA erstellten - durchaus ernst gemeinten Vorschlag für ein "Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichutng der 'Mediacontroll Austria ' (MCA)" gab!).

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*) Dazu jüngst wieder Holoubek, Vom Wirtschaftsaufsichtsrecht zum Regulierungsverwaltungsrecht? Gutachten zum 17. Österreichischen Juristentag, Wien 2009 (wie schon erwähnt, wird der Juristentag vom 6. bis 8. Mai 2009 in Wien stattfinden).

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