Wie formuliert man den öffentlich-rechtlichen Auftrag eines Rundfunkveranstalters? Vor dieser Frage steht derzeit das schweizer Bundesamt für Kommunikation. Das BAKOM arbeitet nämlich an der neuen Konzession der SRG, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten soll.
Der Entwurf für die neue Konzession wurde bereits einer Konsultation unterzogen, demnächst sollen die Reaktionen auf der Website des BAKOM bereitgestellt werden. In den Erläuterungen zum Entwurf für die neue Konzession wird unter anderem betont, dass "innovative Eigenproduktionen, die eine identifikationsstiftende Wirkung ('Swissness') entfalten", gefragt seien.
Der Programmauftrag des ORF ist nicht durch Konzession, sondern unmittelbar durch das ORF-Gesetz festgelegt. Vergleicht man den Programmauftrag des ORF mit jenem der SRG, so kommt einem naturgemäß Vieles bekannt vor (siehe hier eine Gegenüberstellung von § 4 ORF-G und Art 2 und 3 des Entwurfs der SRG-Konzession).
Was uns in Österreich aber fehlt, ist eine griffige Bezeichnung für das, was im Gesetz als Auftrag zur "Förderung der österreichischen Identität" umschrieben wird - da klingt "Swissness" doch um einiges moderner!
PS: Die Gegenüberstellung ORF-G und SRG-Konzessionsentwurf umfasst natürlich nicht alle Aspekte des öffentlich-rechtlichen Auftrags; für ein vollständiges Bild ist das gesamte ORF-G bzw der "service public" Auftrag der SRG (aktuelle Informationen; Entwurf der neuen Konzession) zu berücksichtigen.
In Deutschland ist § 11 des Rundfunkstaatsvertrages einschlägig, der allerdings weitere Festlegungen in den Satzungen bzw in Richtlinien der einzelnen öffentlich-rechtlichen Fundfunkveranstalter verlangt (siehe zB die Programmleitlinien des WDR oder die Richtlinien für Sendungen des ZDF).
Sunday, June 10, 2007
Swissness als Programmauftrag
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