Der Mann, der den Stiftungsräten dieses großzügige Angebot gemacht hat (oder aus seiner Sicht vielleicht: diese unerwartete und schwere Last, selbst entscheiden zu müssen, aufgebürdet hat), ist Generalsekretär einer Parlamentspartei und sagte im selben Presse-Interview auch: "Wir haben immer gesagt, wir wollen den ORF entpolitisieren."
Und daher stimmt es ganz sicher auch, was heute in der Wiener Zeitung (siehe Bild) gemäß § 5 Stellenbesetzungsgesetz veröffentlicht wurde: an der Bestellung des neuen (=alten) ORF-Generaldirektors haben genau die dort genannten 35 Mitglieder des Stiftungsrates - gemäß § 19 Abs 2 ORF-Gesetz "an keine Weisungen und Aufträge gebunden"- mitgewirkt. Nur diese, lauter unabhängige Stiftungsräte. Niemand sonst. Wirklich. Wer könnte daran bloß zweifeln.
*) Update 21.08.2011: Wie Vizekanzler und ÖVP-Parteiobmann Spindelegger zur Weisungsfreiheit der Stiftungsratsmitglieder steht, kann man in einem heute veröffentlichten Kurier-Interview
Mit anderen Worten: hätte es einen ÖVP-Kandidaten gegeben, hätte die ÖVP (ich gehe davon aus, dass Spindelegger mit "wir" die ÖVP meint und nicht von sich selbst im pluralis majestatis spricht) die Entscheidung nicht den Stiftungsräten überlassen. In diesem Fall hätte Spindelegger/die ÖVP also offenbar erwartet, dass sich - ich versuche das jetzt ganz vorsichtig zu formulieren: - die Stiftungsratsmitglieder nicht an die gesetzliche Bestimmung erinnern, wonach sie "an keine Weisungen und Aufträge gebunden" sind.
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