Thursday, April 10, 2008

"Der menschliche Faktor ist nicht Gegenstand": Mobilkommunikation an Bord von Flugzeugen

Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung 2008/294/EG der Kommission vom 7. April 2008 über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft will die Kommission ermöglichen, dass in Flugzeugen auch während des Fluges mit GSM-Mobiltelefonen im 1800 MHz-Band telefoniert werden kann.. Die Verbindung erfolgt nicht direkt über Basisstationen am Boden, im Gegenteil: das Einbuchen in Boden-Basisstationen muss unterbunden werden, für den Betrieb der MCA-Dienste ist auch eine Mindestflughöhe von 3000m festgesetzt.

Die Entscheidung wird ergänzt durch eine Empfehlung der Kommission, die sich auf die Koordinierung der nationalen Genehmigungsbedingungen bezieht. Ausdrücklich heißt es dort:
"Der menschliche Faktor bei der Nutzung von MCA-Diensten und die Satellitenkommunikation zwischen Flugzeugen und Weltraumstationen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung."


In der am Tag der Kommissionsentscheidung kundgemachten Änderung der österreichischen Frequenznutzungsverordnung (Hauptteil, Anlage) - die auch andere Kommissionsentscheidungen zur Harmonisierung der Frequenznutzung berücksichtigt - sind die MCA-Dienste noch kursiv (als zukünftig vorgesehene Nutzung) im Frequenznutzungsplan eingetragen.

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