Die Entscheidung wird ergänzt durch eine Empfehlung der Kommission, die sich auf die Koordinierung der nationalen Genehmigungsbedingungen bezieht. Ausdrücklich heißt es dort:
"Der menschliche Faktor bei der Nutzung von MCA-Diensten und die Satellitenkommunikation zwischen Flugzeugen und Weltraumstationen sind nicht Gegenstand dieser Empfehlung."
In der am Tag der Kommissionsentscheidung kundgemachten Änderung der österreichischen Frequenznutzungsverordnung (Hauptteil, Anlage) - die auch andere Kommissionsentscheidungen zur Harmonisierung der Frequenznutzung berücksichtigt - sind die MCA-Dienste noch kursiv (als zukünftig vorgesehene Nutzung) im Frequenznutzungsplan eingetragen.
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