Wie in Österreich Lokalfernsehen in der Praxis ausschaut, haben Julia Wippersberg und die soeben mit dem Lupac-Wissenschaftspreis ausgezeichnete Astrid Dietrich im Auftrag der RTR näher untersucht. Das Ergebnis ihrer Arbeit liegt nun in der RTR-Schriftenreihe vor (download hier). Die Studie bescheinigt den Lokal-TV-Veranstaltern "lokale Vielfalt, höchste Relevanz der Inhalte für die Rezipienten sowie große Publikumsakzeptanz", spart aber auch problematische Aspekte nicht aus. Rundfunkrechtlich bemerkenswert ist etwa die Frage der sogenannten "PR-Berichte". Dazu heißt es in der Studie:
"Eine besonders heikle Frage ist jene, ob ein redaktioneller Beitrag als so genannter 'PR-Bericht' einzuordnen ist. Als PR-Berichte werden von den Sendern jene Berichte bezeichnet ... die gegen Bezahlung in der Art eines redaktionellen Beitrags produziert und ohne Kennzeichnung als 'bezahlte Einschaltung' gesendet werden. ... Die Trennung von gekaufter Zeit, die als redaktioneller Beitrag anmutet und objektiver Berichterstattung wird auch von den Programmveranstaltern als konfliktreich angesehen – für die finanzielle Absicherung der Sender sind die Einnahmen aus diesen PR Berichten aber unbedingt nötig, da diese nicht als klassische Werbung gelten und somit nicht in die durch das PrTV-G erlaubten Werbezeiten eingerechnet werden."Rund 50% (!) aller "redaktionellen Beiträge" ordnen die Autorinnen als (bezahlte, aber nicht gekennzeichnete) PR-Berichte ein. Dass solche Beiträge nicht in die "klassische Werbezeit" eingerechnet werden, sagt freilich über ihre Vereinbarkeit mit anderen Bestimmungen des Privatfernsehgesetzes noch nichts aus ...
Und auch von der Neufassung der Fernsehrichtlinie, die nun auch im Europäischen Parlament beschlossen wurde (siehe die Presseaussendung des Parlaments, zum Text siehe hier bzw mein letztes Update) können sich die Lokal-TV-Veranstalter diesbezüglich nicht viel erwarten: die Werbezeiten bleiben weiter auf höchstens 12 Minuten pro Stunde beschränkt.
Für die Umsetzung der Richtlinie, die dann "Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste" heißen wird, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sodass - wenn die RL nun wie erwartet in den nächsten Tagen im Amtsblatt veröffentlicht wird - eine Umsetzung bis zum Dezember 2009 zu erfolgen hat.
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