Im Juni letzten Jahres fand am Österreichischen Institut für Menschenrechte ein internationales Symposion zu Medienfreiheit, Medienmacht und Persönlichkeitsschutz statt (das Foto links, damals aufgenommen, zeigt einen Blick aus dem Fenster des Instituts - in der Ferne, über den Spitzen des Doms, der Sender Gaisberg). Der Tagungsband zum Symposion, herausgegeben von Wolfram Karl und Walter Berka, ist im N.P. Engel Verlag erschienen.
Jochen Abr. Frowein (in Österreich auch Nichtjuristen bekannt als einer der drei Weisen aus dem Jahr 2000), befasste sich mit Grundsatzfragen von "Meinungsfreiheit und Demokratie", unter anderem mit der besonderen Problematik von Beleidigungsverfahren im Rahmen der politischen Auseinandersetzung, die er auch als Mitverfasser des Weisenberichts aus erster Hand kennt. Die Fachdiskussionen und Konfliktlinien zwischen Praxis und Rechtsprechung, und auch zwischen nationaler und EGMR-Rechtsprechung spiegeln sich in den Referaten von Elisabeth Steiner (österreichische Richterin am EGMR), Medienanwalt Michael Rami, OGH-Präsidentin Irmgard Griss und Senatspräsident des OGH Eckart Ratz, aber auch in der im Buch ebenfalls dokumentierten Diskussion.
Nichts an Aktualität verloren hat auch Walter Berkas Beitrag zu Medienrecht und Medienverantwortung in der Informationsgesellschaft, in dem er unter anderem auch nachdrücklich darauf hinweist, "dass die Funktion der Medien als public watchdog ... ausreichende Distanz zu den Kräften und Mächten voraussetzt, welche dieser Kontrolle unterworfen sein sollen." (Wie es tatsächlich ausschaut, sieht man zB hier.) Recht behalten hat Berka auch mit seiner Skepsis zur damals gerade etablierten sogenannten "Leseranwaltschaft", die ja mittlerweile sogar von ihrem "Ehrenvorsitzenden" als "zahnlos" und "sinnlos" angesehen wird.
Ich habe bei diesem Symposion auch ein neues Wort gelernt, das bei einer Google-Suche derzeit noch auf weniger als 50 Einträge kommt: "tatsachennah" (das Wort "zeitnah" findet Google schon 2,8 Mio mal). "Tatsachennah", so ORF-TV-Chefredakteur Karl Amon im Podiumsgespräch über "Medienmacht und Kontrolle", sollte ein Journalist auch über Dinge berichten, "die ihm persönlich unangenehm sind." Auch das kann man im Buch nachlesen, ich frage mich seither allerdings: ab welcher Entfernung von den Tatsachen ist eine Berichterstattung nicht mehr "tatsachennah"?
Saturday, September 13, 2008
"Tatsachennah": Medienfreiheit, Medienmacht und Persönlichkeitsschutz
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Medienrecht
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