1. Rundfunkrechtliches aus Deutschland:
- Wer sich mit dem deutschen Rundfunkrecht beschäftigen will (oder realistischer: muss, denn wer will das schon freiwillig tun), kann nun auf der Website des Münchner Instituts für Urheber- und Medienrecht sämtliche Fassungen des Rundfunkstaatsvertrags samt der Materialien dazu abrufen (nur Juristen, und hier besonders deutschen Rundfunkjuristen, kann es übrigens einfallen, in vollem Ernst ein Wort wie "Rundfunkänderungsstaatvertrag" zu verwenden und das noch als Abkürzung - für "Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge" - zu verstehen).
- Die Diskussion um die Ablöse des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender hat mit einem offenen Brief von 35 Staatsrechtlern (siehe dazu auch den Bericht in der FAS und den Beitrag bei Telemedicus) eine neue Dimension bekommen. Aus österreichischer Sicht ist vor allem ein Satz in diesem offenen Brief interessant: "Was geschieht, wenn es die Garantie der Staatsfreiheit nicht gibt, wird uns derzeit am Beispiel anderer europäischer Staaten vor Augen geführt." Da unter den Unterzeichnern auch einige gute Kenner österreichischer Verhältnisse sind, würde ich nicht ausschließen, dass damit auch auf die aktuelle österreichische Situation hingewiesen werden sollte.
Update 24.11.2009: siehe nun auch den offenen Brief von telemedicus.info, carta.info und netzpolitik.org mit zahlreichen weiteren Unterstützern
- Dass auch der Drei-Stufen-Test zur Ausweitung des Staatseinflusses bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten führt, meint Heiko Hilker auf carta.info.
2. Aus dem Ofcom-Broadcasting Bulletin:
- Wer sich über eine zu detaillierte Rundfunkaufsicht in Österreich aufregt, kennt die britische Situation nicht: in den regelmäßig alle zwei Wochen erscheinenden Broadcast Bulletins werden auf vielen - oft über hundert - Seiten die Verfehlungen der Rundfunkveranstalter (oder Feststellungen, dass keine Verfehlungen vorlagen) ausgeführt. Das kann manchmal amüsant sein, manchmal aber auch recht grundsätzlich. Die jüngste Nummer (146) beschäftigt sich mit der (unzulässigen) werblichen Gestaltung von sponsorship credits. Die diesbezüglichen Regeln sind in Österreich aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehr ähnlich ("Patronanzsendungen", zB § 17 ORF-Gesetz).
- In Nummer 146 des Broadcast Bulletins fndet sich eine interessante Entscheidung zu den Pflichten von Rundfunkveranstaltern, die Minderjährige in ihren Programmen (hier: "Boys and Girls Alone") einsetzen.
3. Von der EU-Kommission:
4. Telekom:
5. Medien:
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