Monday, April 30, 2012

Etwas off topic: sechs banale Anmerkungen zum Urheberrecht

Ich habe gerade eine Veranstaltungsankündigung für das 8. Österreichische Rundfunkforum gepostet, das sich am 20. und 21. September 2012 mit Urheberrechtsfragen befassen wird. Ein paar eher systematisierende Anmerklungen in diesem Zusammenhang wollte ich nicht einfach an die Veranstaltungsankündigung anhängen, sodass ich sie hier gesondert poste. Es geht mir dabei - angesichts der oft etwas unübersichtlichen Diskussion - nur um eine einfache Strukturierung, mit wenigen, vielleicht banalen Eckpunkten (inhaltlich will ich mich hier nicht näher äußern):

1. Geltendes Recht ist einzuhalten
Dass geltendes Recht einzuhalten ist, auch wenn es gerade im Urheberrecht streckenweise eigentümlich und altmodisch scheint, setze ich als selbstverständlich voraus. Dass ich diese Selbstverständlichkeit ausdrücklich erwähne, hat seinen Grund im Generalverdacht, unter den gelegentlich alle gestellt werden, die sich kritisch mit Grundrechtsfragen der Rechtsdurchsetzung oder der Ausweitung von Schutzrechten befassen.

2. Das geltende Recht ist unübersichtlich und für Laien schwer verständlich 
Auch das ist eine - nicht nur für das Urheberrecht geltende - Selbstverständlichkeit. Ich betone das hier, um die vielen Laien, die sich derzeit zum Urheberrecht zu Wort melden, ein wenig in Schutz zu nehmen - sie können nicht alles wissen.*) Nicht nur die verschiedenen internationalen Rechtsschichten sind nicht immer einfach zu durchschauen, auch das nationale Recht hält eine Vielzahl von Ausnahmen und Gegenausnahmen, Einschränkungen und Erweiterungen von Rechten bereit, sodass sich auch Profis mitunter schwer tun, rechtlich haltbare und dennoch gangbare Strategien zum Umgang mit Urheberrechtsfragen zu finden. Im Übrigen stimmt das österreichische Recht gerade nicht in allen Details mit deutschem oder gar britischem Urheberrecht überein, geschweige denn mit dem copyright im US-amerikanischen Sinn.
Dass auch die Verfechter härtester Urheberrechtsdurchsetzung im eigenen Bereich gelegentlich nicht so sorgfältig arbeiten, wie sie dies von anderen einfordern, entschuldigt keine der beiden Seiten, zeigt aber deutlich, dass selbst Verleger manchmal mit dem Urheberrecht überfordert sind (nur ein Tipp für den Vorsitzenden der VÖZ-Arbeitsgruppe Urheberrecht und TT-Geschäftsführer Hermann Petz: "Foto: facebook.com" ist in der Regel keine hinreichende Urheberbezeichnung).

3. Eigentum, auch geistiges Eigentum, ist nicht schrankenlos
Als Jurist habe ich natürlich kein Problem mit dem Begriff "geistiges Eigentum" (das übrigens als solches ausdrücklich in Art 17 Abs 2 der EU-Grundrechtecharta geschützt wird). Die vor allem von NichtjuristInnen geführten terminologischen Debatten in diesem Zusammenhang halte ich für ziemlich entbehrlich. Wichtig ist aber festzuhalten, dass geistiges Eigentum genauso wie Eigentum an materiellen Sachen gewissen Einschränkungen unterliegt: so muss etwa ein Waldeigentümer die Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken durch jedermann dulden (§ 33 ForstG), und wer ein Werk der Literatur geschaffen hat, muss in gewissem Rahmen zB die Verwendung in Schulbüchern hinnehmen (§ 45 UrhG). Dass etwas als "geistiges Eigentum" bezeichnet wird, sagt für sich also nichts über die genauen Grenzen der Verfügungsmacht der EigentümerInnen aus.

4. Rechtsdurchsetzung kann an grundrechtliche Schranken stoßen
Ladendiebstahl ist ein rechtswidriger Eingriff ins Eigentum. Dennoch darf der Kaufhausdetektiv einen davonlaufenden Ladendieb nicht einfach erschießen, um die gestohlenen Waren zurückholen zu können. Auch die Verfolgung von Eingriffen in geistiges Eigentum kann an grundrechtliche Schranken stoßen, wie die umstrittene Frage der Verwendung von "Vorratsdaten" zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zeigt. Wo hier die genaue Grenze zu liegen kommt, wird sich wohl erst in einiger Zeit im Wechsel- und Zusammenspiel von Gesetzgeber und Rechtsprechung herausstellen.

5. Technischer und gesellschaftlicher Wandel erfordert rechtliche Anpassungen
Technische und gesellschaftliche Entwicklungen stellen die Rechtsordnung immer wieder vor neue Herausforderungen. Die Gesetzgebung - egal ob auf nationaler oder europäischer Ebene - muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Gerade im Urheberrecht gibt es enormen Aufholbedarf, um wieder auf die Höhe der Zeit zu kommen, und langsam dürfte das sogar in Österreich auffallen. Ob und wenn ja wo das geltende Urheberrecht gesellschaftlich wünschenswerten Entwicklungen im Wege steht, wird man sich dabei ebenso fragen müssen wie ob Schutzlücken zu Lasten von UrheberInnen bestehen und wie diese gegebenenfalls zu schließen wären. Auch das Verhältnis von Urheberrecht zu anderen grundrechtlich geschützten Positionen - etwa dem Schutz des Kommunikationsgeheimnisses oder der Meinungsäußerungsfreiheit - wird unter Berücksichtigung des technischen und gesellschaftlichen Wandels neu abzuwägen sein. In welcher Weise die Regeln umgestaltet werden, ist Gegenstand politischer Aushandlungsprozesse mit all den üblichen Begleiterscheinungen wie insbesondere dem soeben gut zu beobachtenden Hochfahren der Lobbying- und PR-Maschinerie. Wie gesagt: zu den politischen Fragen einer Urheberrechtsreform will ich hier nicht weiter Stellung nehmen, wohl aber betonen, dass ich eine Modernisierung für dringend notwendig halte.

6. Die Einführung neuer Schutzrechte beschränkt die Rechte anderer 
Wer ein neues Schutzrecht erfindet, schützt nicht geltendes Recht, sondern greift in die Rechte anderer ein. Die Einführung eines verlegerischen Leistungsschutzrechtes, wie es nun auch in Österreich (ausdrücklich "nach deutschem Vorbild"!) von Verlegerseite gefordert wird, würde derzeit bestehende Rechte anderer einschränken (sonst wäre es ja sinnlos). Auch hier will ich die rechtspolitische Frage, ob ein erweitertes "Leistungsschutzrecht" für Verleger geschaffen werden soll, nicht weiter kommentieren, sondern bloß anmerken, dass die Diskussion darüber nicht einseitig zwischen Verlegern und Gesetzgeber zu führen ist, sondern auch die von einer Einschränkung ihrer Rechte betroffenen User einbeziehen muss.

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*) Nur zwei Beispiele von den üblichen journalistischen Großkommentatoren: Armin Thurner bezieht sich in seinem Leitartikel im letzten Falter ausdrücklich auf "die Weiterentwicklung von offenen Entwicklergemeinschaften nach dem klassischen Linux-Muster", die er "nicht durch restriktiv gehandhabte Patentrechte blockiert" wissen will; zugleich aber postuliert er, dass die "Urheberschaft an technischen oder medizinischen Patenten" etwas anderes sei "als Urheberschaft an Texten, Filmen etc."; nach österreichischem Urheberrecht sind aber Computerprogramme tatsächlich "Werke der Literatur" und urheberrechtlich nach §§ 40a bis 40e UrhG geschützt, die Weiterentwicklung von Computerprogrammen ist - hierzulande - also nicht eine Patent-, sondern primär eine Urheberrechtsfrage. Christian Rainer wiederum schreibt im jüngsten profil über Piraten und hält dabei apodiktisch fest, dass (u.a.) journalistische Texte denen gehören, die sie geschrieben haben - ob er die Verträge der journalistischen MitarbeiterInnen des Verlags kennt?

11 comments :

Robert Lender said...

Ich schreibe nur kurz ein Danke für diesen Artikel. Gerade so banale Anmerkungen braucht es um wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.

Heinrich Elsigan said...

Vielen Dank für die 6 banalen, aber sehr sachlichen Anmerkungen zum Urheberrecht. Es ist schon lange her, dass ich einen Artikel gelesen habe, der auf verhältnismäßig angemessene Aushandlung aufgrund von geänderten Gegebenheiten hinweist. (medienunabhängig)
Manche werden im Aushandlungsprozess sicher argumentativ auf das klassische Wegerecht oder das http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Telekommunikationsrecht) verweisen.

Otmar Lendl said...

Gute Liste. Ein Punkt geht mir noch ab:

Gesetze funktionieren letztendlich nur durch Konsens und Akzeptanz. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung den Sinn dahinter nicht sieht und das Gesetz laufend und bewusst verletzt, dann haben wir ein Problem.

Im Urheberrecht spielen wir gerade das Spiel: Real Life vs. Gesetze. In Demokratien ist es riskant, gegen ersteres zu wetten.

Florian Philapitsch said...

@Otmar Lendl

Das ist ganz, ganz dünnes Eis unter dem das "gesunde Volksempfinden" lauert. Dieser Punkt geht mir gar nicht ab.

Konsens zu Gesetzen ist in funktionierenden Demokratien nur repräsentativ herzustellen. Dieser Konsens kann darin bestehen, dass die Repräsentanten des Volkes ein Gesetz beschließen (wie es mit dem UrhG seit 1936 ein paar Mal passiert ist) oder aber konsensual der Meinung sind, dass das Gesetz keiner Änderung bedarf.

Die (Nicht)Akzeptanz eines Gesetzes lässt sich wohl schwerlich daraus ableiten, dass einige Menschen mit einzelnen Bestimmungen des Gesetzes nicht zufrieden sind. Und den konstanten, bewussten Gesetzesbruch als Grund für die Ungültigkeit eines Gesetzes heranzuziehen steht völlig außer Frage. Vielleicht doch ein Vergleich: in meiner Straße ist eine 30er-Zone. Die Mehrheit der Autofahrer sieht scheinbar hinter dieser Beschränkung den Sinn nicht (ich sehe den als Anrainer sehr wohl) und fährt (zumindest) 50. Um mit Ihren Worten zu sprechen - "dann haben wir ein Problem". Fraglich ist, ob sich dieses Problem lösen lässt, wenn man einfach die 30er-Zone aufhebt.

Und schließlich: "die Mehrheit der Bevölkerung?"
Zum einen halte ich es für gewagt, die lauten Stimmen die für eine Abschaffung, Neuordnung oder wasauchimmer des Urheberrechts tönen, für die Mehrheit der Bevölkerung zu halten. Die öffentliche Meinung ist in diesem Fall nicht zwingend die Meinung der Öffentlichkeit.
Zum anderen - wie schwer wiegt die Ablehnung eines Gesetzes wenn der Ablehnende das Gesetz nicht versteht? Die öffentliche Urheberrechtsdiskussion ist eine großteils hysterisierte Ansammlung von globalisiertem Halbwissen (ich denke da an die "Copyrightgegner" die aber eh auch für das "Urheberrecht" sind) die vor allem aus dem Bauch geführt wird.

Ich halte daher die Unverständnis und Ignoranz einzelner Gruppen gegenüber einem Gesetz für keine tragfähigen Argumente in dieser Diskussion.

internetfilter.wordpress.com said...

Ich finde es in der Diskussion vor allem interessant, wie vehement der Vergleich zum Patentrecht verweigert wird.
Für Erfinder scheinen 20 Jahre Schutzfrist zu reichen, für Urheber haben wir 70 Jahre nach dem Tod.
Beim Patentrecht gibt es ausserdem Zwangslizenzen. Und warum? Weil das Recht zur Profitausbeute des Einzelnen die Gesamtheit einschränken kann.

Und genau diese Situation haben wir heute im Urheberrecht mit Remixes, (freie) Bearbeitungen, nicht gewinnorientierte Verwendung, user generated content. Exklusivlizenzen mit defacto Monopolstellungen und Marktversagen ("Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar". Amazon bietet digitale Game-Downloads an - oh, aber nicht für Österreich).
Frage eines Nicht-Spezialisten im Urheberrecht: Für was zahlen wir die Festplattenabgabe, wenn die Privatkopie ohnehin Recht ist, und es trotzdem einen Vernichtungsanspruch gegen "gutgläubigen" Erwerb und Raubkopien gibt?

Ich glaube es war auf einem der vergangenen IT-Rechtstagungen in Wien, als einer der üblichen Verdächtigen der Rechteverwerter darauf angesprochen wurde, dass in Deutschland Kindergärten eigentlich Lizenzen für gewisse kopierte Notenblätter zahlen müssten. Darauf meinte er, dass sie ja sicher nie etwas gegen die Kindergärten unternehmen würden, und das alles ganz ok sei.

Dankeschön, aber wenn man sich darauf verlassen muss, dass das Recht nicht angewandt wird, damit das Recht erst lebensnah nachvollziehbar wird, und dann aber gleichzeitig bessere Rechtedurchsetzung gefordert wird von Leuten, die stur auf ihrem Profitinteresse sitzen bleiben, dann stimme ich Lendl zu, und meine Akzeptanz gegenüber den Rechteverwertern sinkt noch viel mehr.

@Philapitsch: ja das "gesunde Volksempfinden" als Legitimation herzunehmen ist problematisch. Aber gerade das ACTA-Forum-shopping lässt mich fürchten, inwiefern die "Repräsentanten des Volkes" wirklich das "Volk" repräsentieren... Oder nun die zeitgleiche ÖVP-Urheberrechts-Equete mit der VAP-Presseaussendung zur Verwendung der Vorratsdaten bei Rechtevollstreckung. Rechnung für Druckkostenbeitrag?

btw: Danke für den Artikel @hpl

DAMerrick said...

Mir gefallen einige Dinge im Artikel nicht.
Beschränke mich aber auf die zwei Wichtigsten.

Zum einen hat das Urheberrecht das Problem, das es auch von Experten auf diesem Gebiet nicht mehr verstanden oder nachvollziehbar ist. Da haben zwei Juristen inzwischen nicht mehr nur 3 sondern 8 Meinungen.
Hier mit dem Laien-kapieren-Juristische-Formulierungen-sowieso-nicht-Argument zu kommen (Platt formuliert) hat wieder was von Polemik.

Mal davon abgesehen, das auch Laien das Recht verstehen. Sie wissen was richtig und falsch ist, die kleinen Feinheiten sind wieder was anderes.
Und hier kommt dann wieder das Problem, und meine o.g. Anmerkung zum tragen: Keiner weiß mehr beim Urheberrecht und seinen Auswüchsen wann er richtig und wann falsch handelt. Man kann nur falsch handeln.

Und wie heißt es so schön? Ein Gesetz welches das Recht nicht festigt, hat in diesem Staate nichts verloren.

...

Und das zweite, Geistiges Eigentum, der Begriff ist nicht umsonst umstritten. Eigentlich ekelhaft der Begriff.

Und nur weil die Grundrechtcharta mal eben diesen Begriff in einem gesonderten Paragraphen unterbringt (ohne Erklärung, einfach nur so ein Satz) zeigt, wie auch die Autoren der Charta den Begriff einfach nur drin haben wollten. ist Ihnen etwa nicht aufgefallen, das es der einzige begriff in der Charta ist, der nicht weiter erläutert wird? "Geistiges Eigentum ist zu schützen" Punkt, keine Erklärung was damit gemeint ist. Einfach nur so dahingeworfen.

Sagt dieser Begriff doch aus, das man Eigentümer von Geist, also von Gedanken werden kann. Die Gedanken sind frei, es gibt kein Gesetz das Gedanken oder Ideen einschränkt. Es gibt nur Gesetze die das einsetzen dieser Ideen einschränkt (bspw. mit Patenten).
Den Geist selbst aber nicht, keiner kann mich ins Gefängnis bringen weil ich die gleiche Idee habe wie mein Nachbar. Oder das gleiche denke.

Man kann von Immaterialgüterrecht sprechen, das passt besser. Aber von Geistigen Eigentum zu sprechen, als wäre ein Gedanke etwas was man vor den Köpfen der anderen schützen muss... Mir wird ganz anders wenn ich mir vorstelle dass das hier keine schlagzeilend heischende Boulevard und kein Verwerter ist, der irgendwie seinen Profit sichern moechte, sondern auch ein Anwalt.

...

Schade, ausgerechnet die zwei umstrittensten Punkte in der gesamten Debatte werden von Ihnen am plattesten abgehandelt. Einmal komplett am Punkt vorbei und einmal in dem ein Begriff als "Fakt" dargestellt wird nur weil er irgendwie in die Charta gequetscht wurde.

Und wie gesagt, mir wird ganz anders, wenn ich daran denke was passiert wenn der Begriff "Geistiges Eigentum" zu dem wird, was einige Lobbys daraus gerad machen wollen.

Anonymous said...

@internetfilter.wordpress.com

Kindergärten werden sehr wohl für kopierte Notenblätter belangt.
Ein Bspl.: Kinder singen auf einem Weihnachtsmarkt ein Lied. Kosten 36 euro
Der Mann von der GEMA meinte noch das ist sogar sehr sozial, weil es der günstigste Satz ist.

Wenn man jetzt von den Kindern das Geld holt und man für Rohlinge, Player, Scanner, Drucker und Festplatten (Massenspeicher) Urhebergebührenzahlt und es immer noch nicht reicht, dann ist es Zeit auf die Barikaden zu steigen und zu protestieren.Egal wie viel man von welchem Gesetz versteht.
Genug ist genug. Es reicht!

Anonymous said...

Eine kleine Anmerkung zu Ihrer Fußnote und der Sache mit Urherberrecht/Patentrecht im Software-Bereich:
Software ist zwar in erster Linie durch das Urheberrecht geschützt (das macht sich die Freie-Software-Gemeinde ja auch durch "copyleft"-Lizenzen zunutze), das Patentrecht ist aber hier dennoch ein großes Problem: Durch Softwarepatente wie sie in den USA vergeben werden (und in Europa mittlerweile auch) können nicht nur konkrete Implementierungen einer Software geschützt werden (wie durch das Urheberrecht), sonderen auch die abstrakten Algorithmen die die Software realisiert. Im Freie-Software-Bereich gibt es deshalb die Befürchtung, dass Softwarepatente deshalb "offene[n] Entwicklergemeinschaften nach dem klassischen Linux-Muster" stark behindern bis unmöglich machen könnten.
Daher sind auch Organisationen wie die EFF (https://www.eff.org/patent ) oder die FSF (http://www.gnu.org/philosophy/fighting-software-patents.html ), die ja beide einem Urheberrechtsschutz von Software positiv gegenüberstehen, gegen Patente in diesem Bereich.

KH said...

Tja, das Problem ist aber wirklich, wenn ein Gesetz erkennbar Lobbyisten geschuldet ist, die Diskussion erkennbar einseitig geführt bzw. vor dem Volk geheim gehalten wird, der Inhalt also klar im Interesse weniger festgelegt wird, dann sieht der normale Bürger auch nicht ein, sich daran zu halten. Vor allem, wenn einem auch erkennbar bei den Begründungen ins Gesicht gelogen wird. Dann hat man auch kein Unrechtsbewusstsein, wenn man nicht einsieht, dass eine Handlung falsch ist. ODer anders gesagt: je größer die Gruppe derjenigen, die ein Gesetz nicht einsehen, desto mehr Verletzer dieses Gesetzes wird es geben.

Es gibt zig Beispiele, die zeigen, dass ein faires Angebot der beste Schutz gegen Urheberrechtsverletzungen ist. Und wenn eine Handlung, die eindeutig keinen Schaden verursacht, illegalisiert wird, ja dann kann man auch keine Akzeptanz erwarten.
Mit letzterem meine ich übrigens nicht den Gratisdownload - aber es gibt einiges an Studien, die belegen, dass die größten Herunterlader gleichzeitig überdurchschnittlich viel Geld für Kunst ausgeben. Wenn ich eine CD runterlade, probehöre, anschließend entweder lösche oder legal kaufe, wem tue ich weh?

Anonymous said...

Sehr schöner Artikel!
Vielen Dank dafür.

stuff said...

Die Gleichstellung von "geistigem Eigentum" mit Eigentum an physischen Gütern und das jahrzehntelange Trommeln hiezu ("Copy kills Music") hat zu einem Rechtsverständnis wie in
http://www.137b.org/?p=2445
geführt, genauer: Zum Verhalten, sowas als unangemessen zu ignorieren.
Nicht übersehen darf man, dass diverse Abgaben an Verwerter für Festplatten, Kopierer etc. letzten Endes das Eingeständnis der Undurchsetzbarkeit der jetzigen Gesetzeslage darstellt, die nun mit einer Art Strafabgabe für auch jene, die gesetzestreu sind, einhergeht. Oder man vermeint, dass im Urheberrecht niemand gesetzestreu sein kann! Weiters bedingt Aufpasserei auf Zahlen, die in sedezimaler Schreibweise zwar so 5 Mio. … 12 Mrd. Stellen aufweisen die Kontrolle aller Wege, auf die diese Zahlen übertragen werden könnten, das heisst Zöllner, Polizisten und Verkaufspersonal samt Security nicht nur auf der Strasse und in Läden, sondern auch in Telefonen, seien es Leitungen oder via Funk, dem Internet und anderen Kommunikationseinrichtungen: ZENSUR!
Wem sowas einfällt bzw. sowas für möglich hält, längere Zeit auch noch, der hat nicht alle.
Period.