Heute tritt die 3. Novelle zur Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Kraft (BGBl II 2008/77, siehe dazu auch die Erläuterungen zur Verordnung). Damit wird einerseits - zeitlich punktgenau mit 29.2.2008 - die Entscheidung der Kommission vom 29.10.2007 zur Reservierung weiterer mit 116 beginnender Rufnummern umgesetzt (siehe zu dieser Entscheidung auch hier).
Andererseits erfolgt (wieder einmal) eine Anpassung der Verordnung an eine Wirklichkeit, die sich der Normativität der Verordnung offenbar hinhaltender als angenommen widersetzt. So ist es auch mehr als zehn Jahre seit der Liberalisierung und der erstmaligen Festlegung des Nummerierungsplanes in Verordnungsform (NVO BGBl II 1997/416) offenbar noch immer nicht möglich, die Notrufnummern 128 (Gasgebrechen) und 141 (Ärztenotdienst) in allen Bundesländern der Verordnung entsprechend umzusetzen (bei 128 fehlen die Bundesländer Wien und Tirol, bei 141 nur Wien), sodass die Frist zur Nutzung ohne bescheidmäßige Zuteilung nocheinmal - diesmal bis 30.9.2008 - verlängert wurde.
Und auch die alternative Vorwahl für Linz (070 statt 0732) erhält noch eine weitere Gnadenfrist - diesmal gleich bis 12. Mai 2014! Historisch ist diese zweite Vorwahl ein Vermächtnis der alten VÖEST (nun: voestalpine AG). Der weltweit tätige Stahlkonzern hatte nämlich in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das Problem, dass die dreistellige Ortsvorwahl, verbunden mit fünfstelligen Nebenstellen-Nummern dazu führte, dass von vielen ausländischen Anrufern nicht zu den Nebenstellen durchgewählt werden konnte. Mit der "Verkürzung" der Vorwahl (070 statt 0732) konnte erreicht werden, dass die nach damaligen ITU-Spezifikationen zu transportierende Mindestlänge von 12 Stellen einer Rufnummer auch bei der Durchwahl zu Nebenstellen nicht überschritten wurde. Ein klassischer work-around, der seine Berechtigung längst verloren hat (nicht nur, weil die voestalpine AG mittlerweile über eine private Netzwerknummer (050 304) erreichbar ist).
Aber alte Gewohnheiten sind eben schwer veränderbar - überhaupt, wenn die Stadt Linz selbst noch im Jahr 2002 (als die 070 nicht mehr rechtlich zulässig, aber praktisch geduldet war) offensiv zur Nutzung der 070 aufrief und auf den eigenen Mitteilungen und Aussendungen diese Nummer (passend zur Magistratsrufnummer 7070) verwendete (siehe die Presseaussendung des Magistrats der Stadt Linz vom 3. September 2002). Bemerkenswert ist, dass in der Stadt Linz die alternative Vorwahl 070 als "neue Vorwahl" betrachtet wurde, die sich erst jüngst - "in Zeiten des Mobilfunks" - zur altbekannten Nummer 0732 "gesellt" habe. Ein wenig mehr historisches Bewusstsein für die VÖEST hätte ich mir im Magistrat der Stadt Linz schon erwartet.
Update 18.3.2010: die Linz-Ausnahme ist in der KEM-V 2009 nun in § 127 zu finden; dass die Vorwahl 070 für Linz noch bis 12.5.2014 genutzt werden darf, heißt übrigens nicht, dass jeder Betreiber zu dieser Nummer eine Verbindung herstellen muss!
PS: Die Europäische Kommission hat zur 116er-Rufnummerngruppe übrigens ein sogenanntes "Fact Sheet" veröffentlicht, das dazu aufruft, eine 116er-Nummer zu wählen, wenn man Hilfe braucht ("Need help? Call a 116 number!"). Das ist ein ziemlich mutiger Rat, wenn man bedenkt, dass die Kommission selbst einräumt, dass in keinem Mitgliedstaat bislang eine 116er-Nummer operativ ist und in nur vier Staaten bis jetzt überhaupt eine Zuteilung erfolgt ist.
Friday, February 29, 2008
Linz Calling: Der lange Schatten der VOEST und die kurze Erinnerung des Magistrats
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