Nun hat auch die Europäische Kommission ihre Einschätzung des Opernballs offiziell kundgetan: im Beschluss der Kommission vom 25. Juni 2007 über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht von Maßnahmen Österreichs gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2007/477/EG) heißt es in Erwägungsgrund 10 wörtlich:
"Der Wiener Opernball findet in Österreich in der breiten Öffentlichkeit besondere Resonanz als populäres Kulturereignis und als Symbol für die Ballsaison, das in der Kulturtradition Österreichs eine spezifische Bedeutung hat. Die Veranstaltung trägt maßgeblich zum weltweiten Ruf der Wiener Staatsoper bei — denn in der Regel treten beim Opernball weltberühmte Opernsänger und -sängerinnen auf — und ist auch deswegen für Österreich von besonderer kultureller Relevanz."
Damit wird immerhin begründet, dass die Einstufung des Opernballs als "listed event" im Sinne des Artikel 3a der Fernsehrichtlinie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die formelle Beschlussfassung der Kommission dazu war nach dem Urteil des EuG in Sachen Infront WM AG notwendig geworden geworden; zuvor hatte die Kommisison die nationalen Listen lediglich im Amtsblatt C veröffentlicht (zB in konsolidierter Form hier).
Näheres zu den aktuellen Entscheidungen - betreffend Italien, Deutschland, Österreich, Irland, Belgien, Frankreich und Finnland - auf content and carrier.
Der österreichische Opernball ist unter den anderen listed events (siehe auch eine Übersicht hier) dabei geradezu exotisch: Österreich hat neben dem Opernball noch das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker "gelistet", Belgien den "Musikwettbewerb Königin Elisabeth" und Italien das Musikfestival von San Remo - der Rest ist: Sport.
PS: der oben abgebildete Opernimbiss hat natürlich mit dem Obernball höchstens sehr indirekt zu tun - aber es ist vielleicht ein kleines Symbol für die Bedeutung der Oper in Wien, dass sich auch Döner-Buden danach benennen.
No comments :
Post a Comment