"Markt 18" der Märkteempfehlung der Europäischen Kommission ist der Markt für "Rundfunk-Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Sendeinhalten für Endnutzer". Nach dem technologieneutralen, konvergenten Ansatz, der bei der Schaffung des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste verfolgt wurde, mussten Rundfunkübertragungsdienste natürlich in den Anwendungsbereich des Rechtsrahmens einbezogen werden. Richtig vorbereitet war darauf aber offenbar weder die Kommission noch die meisten nationalen Regulierungsbehörden, deren Schwerpunkt bis dahin ja ganz überwiegend im "klassischen" Telekomrecht gelegen war. So ist es wenig überraschend, wenn die Kommission im soeben veröffentlichten 12. Umsetzungsbericht festhält:
"Die Analyse der Märkte für Rundfunkübertragungsdienste, die vielen NRB weniger vertraut sind, ist noch immer nicht abgeschlossen."
In den wenigen Fällen, in denen in den Mitgliedstaaten bislang die Marktanalyse hinsichtlich der Rundfunkübertragungsdienste abgeschlossen wurde, ist das Ergebnis schon insofern bemerkenswert, als die Regulierungsbehörden der Märkteempfehlung in diesem Punkt durchwegs nicht gefolgt sind. Das gilt für Österreich - das einer der ersten Mitgliedstaaten war, der die Marktanalyse auch im Rundfunkbereich abgeschlossen hatte - ebenso wie zB für Finnland, das Vereinigte Königreich oder die Niederlande. In manchen Staaten wiederum hat man noch nicht einmal eine Behörde bestimmt, die diese Analysen durchführen soll, oder die Behörden haben sich für unzuständig erklärt (Griechenland, Frankreich, Polen). Und Belgien fällt wieder einmal durch die "complex division of responsibilities between the federal and regional regulatory authorities" auf, durch die die Marktanalyse verzögert worden sei.
Und nun gibt es in Belgien eine weitere Verzögerung, denn die Kommission hat mit Schreiben vom 21. März 2007, BE/2007/0578, ihre Bedenken zum Maßnahmenentwurf der "nationalen Regulierungsbehörde" CSA - die eigentlich eine bloß regionale ist - bekanntgegeben und das "Phase II"- Verfahren eingeleitet. Unter anderem richten sich die Bedenken gegen den nach Sprachgemeinschaften abgegrenzten Markt für "terrestrial television broadcasting transmission services in Wallonia and Brussels, to the extent that the access seekers are French language broadcasting stations."
Das will die die Kommission nicht akzeptieren:
"First, the Commission has doubts as regards the market definition that limits the wholesale market for terrestrial television broadcasting transmission services to operators using frequencies assigned by the French Community, i.e. broadcasters transmitting in French language. The CSA did not provide sufficient evidence why the broadcasters transmitting in other languages, such as Dutch and German would face different market conditions and why the RTBF would have less market power vis-à-vis such broadcasters."
[Nachtrag 21. April 2007: Der CSA hat seine Notifikation mit Schreiben vom 18. April zurückgezogen - der Showdown scheint also, jedenfalls vorerst, auszubleiben.]
Ob ein Rundfunkmarkt in der derzeit in Überarbeit befindlichen Märkteempfehlung noch aufscheinen wird, ist nicht sicher; im Konsultationsdokument ließ die Kommission das ausdrücklich offen, überlegte aber zugleich "Broadcasting transmission services over individual transmission platforms to deliver broadcast content to end users" als Markt festzulegen.
Thursday, March 29, 2007
Markt 18 - der ungeliebte Preis der Konvergenz
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