Tuesday, August 23, 2011

"Der Telekom war der Zugang zur Regierung wichtig." What else is new?

Eigentlich wollte ich heute über die Regierungsvorlage zur TKG-Novelle 2011 berichten - doch auch wenn es seit einiger Zeit schon fertige Texte gibt, so richtig eilig dürfte es der Regierung damit noch nicht sein, auch wenn die Kommission schon das Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet hat. Im Ministerrat gab es jedenfalls wieder keinen Beschluss zum TKG.

Was man von den zwischenzeitig gebastelten Texten so hört und liest, dürften offenbar die evident richtlinienwidrigen Bestimmungen aus dem Ministerialentwurf (dazu hier) übrigens nicht in die Regierungsvorlage kommen. Aber man kann ja gespannt sein, ob es noch den einen oder anderen Lobbyingerfolg von dieser oder jener Seite gibt.

Und damit zur Hochegger/Telekom-Geschichte, die in den letzten Tagen/Wochen Schlagzeilen gemacht hat. Diese Affäre hat nur am Rande mit Telekomrecht zu tun, und so will ich dazu auch nicht viel schreiben, zumal die Aufarbeitung ja noch (oder: erst jetzt) im Gange ist und wirklich verlässliche Fakten noch rar sind. Hier nur ein paar Anmerkungen zu Detailaspekten:

1. "Kontakte in den gesetzgebenden Bereich"
Da ist zunächst die "Enthüllung", dass die Telekom Hochegger und (über Hochegger) Meischberger engagiert habe, weil ihr der Zugang zur Regierung wichtig gewesen sei, oder, wie Meischberger gegenüber der Zeitung "Österreich" meinte, weil ihr seine "Kontakte in den gesetzgebenden Bereich" wichtig gewesen seien. Neu daran ist allenfalls, dass nun Belege darüber aufgetaucht sein sollen.

Dass Hochegger für die "Kommunikation mit dem legistischen Unternehmensumfeld" im Auftrag der Telekom Austria tätig war, wurde lange Zeit durchaus stolz auch in manchen Dokumenten auf der mittlerweile nicht mehr erreichbaren Website der Agentur Hochegger|Com präsentiert, zB auch in einer (inhaltlich harmlosen) "Case Study Telekom Austria", aus der die oben gezeigten Ausschnitte stammen (Meischberger erwähnte man dort nicht, aber so ganz "im Verborgenen", wie seiner Ansicht nach diese Arbeit eben nur funktioniert, war seine Tätigkeit schon damals nicht).

Es wäre tatsächlich viel überraschender gewesen, hätte sich ein Unternehmen mit großer staatlicher Beteiligung, das zugleich in einem durch staatliche Regulierung wesentlich geprägten Umfeld tätig ist, gerade in einer Zeit wichtiger Gesetzgebungsvorhaben - auf europäischer und nationaler Ebene (neuer Rechtsrahmen 2002, TKG 2003) - nicht darum gekümmert, seine Position möglichst wirkungsvoll in den politischen Prozess einzubringen. Das kann man auf direktem Weg machen (siehe zB dieses Beispiel, bei dem Abgeordneten ein fertiger Textvorschlag für einen - letztlich nicht eingebrachten -  Abänderungsantrag gefaxt wurde), man kann den Zugang auch dadurch verbessern, dass man Mitarbeiter aus politischen Umgebungen (zB Büros von Ministern oder Staatssekretären) engagiert, man kann eine Agentur einschalten oder man kann schließlich einen Mix verschiedenster Instrumente versuchen. Solange keine Vorteile versprochen werden und man sich auch sonst nicht im Bereich des 22. Hauptstücks des Strafgesetzbuchs bewegt, ist all das weder verwerflich noch verboten, sondern gehört zum Standardrepertoire unternehmerischen Handelns.

2. Volle Aufklärung
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Telekom Austria AG teilte in einer Presseaussendung mit, dass Aufsichtsrat und Vorstand der Telekom Austria AG in enger Abstimmung alle Schritte setzen, die notwendig sind, um den in Zusammenhang mit den Kursmanipulationen 2004 dem Unternehmen und den Aktionären entstandenen Schaden bestmöglich auszugleichen.

Ich nehme an, der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist an der Aufklärung der weiteren Hochegger-Geschäfte mit der Telekom Austria genauso interessiert. Vielleicht könnte er dabei auch persönlich mithelfen, denn immerhin war er laut profil noch 2008 (damals als Generalsekretär der Industriellenvereinigung) Teilnehmer einer von Mensdorff-Pouilly organisierten Jagdreise nach Schottland, zu der die Telekom Austria eingeladen hatte und die über die Agentur Hochegger abgerechnet wurde. Bis 2008 - damals war Hannes Ametsreiter längst Marketingvorstand der Telekom Austria - nutzte die Telekom Austria, wie sie selbst angab, unter anderem solche Jagdveranstaltungen für die Pflege nicht nur von Kunden-, sondern auch von "Opinion-Leader-Kontakten". Breyer war damals kein "Amtsträger" im Sinne des Strafgesetzbuches, und ich nehme an, dass solche "Amtsträger" überhaupt nicht zu den Opinion-Leadern zählten - denn das mit 1.1.2008 verschärfte Korruptionsstrafrecht ("anfüttern": § 304 Abs 2 StGB) wurde ja erst mit 1.9.2009 wieder entschärft ("Korruptionsstrafrechtsaufweichungsgesetz").

(Die in der Presseaussendung zitierte Beschluss des Aufsichtsrates, in dem die "vorbildliche Vorgehensweise [des CEO], bereits vor rechtlicher Klärung den 2004 aus dem Optionsprogramm erhaltenen Betrag freiwillig zurückzuzahlen", begrüßt wird, steht übrigens nicht ganz im Einklang mit den in den Medien zitierten Aussagen des CEO selbst: dieser hat auch noch nach der Aufsichtsratssitzung nur erklärt, den Betrag (bis zur Klärung) auf ein Treuhandkonto zu legen.)

3. "Beeinflussung Geschäftsführerauswahl"
Laut profil, das sich auf den von der Telekom Austria erstellten Revisionsbericht beruft, hat die Telekom Austria für die "Beeinflussung Geschäftsführerauswahl" in der ISPA 250.000 Euro an Hochegger bezahlt. Ebenfalls laut profil hätten dieser Zahlung keine Leistungen Hocheggers zugeordnet werden können (ein Geschäftsführerwechsel in der ISPA erfolgte übrigens mit 1.11.2008). Aber gerade wenn diesbezüglich wirklich keine Leistungen erbracht worden sein sollten, stellt sich doch die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, "Beeinflussung Geschäftsführerauswahl" als unverdächtigen Rechnungszweck anzugeben. War "Beeinflussung Geschäftsführerauswahl" etwas, wofür man TA-intern legitimer Weise Lobbyingaufträge erteilen konnte?

PS: Ein letztes Wort zur Bandenwerbung
Laut profil/Presse wurde über eine Hochegger-Firma auch Bandenwerbung der Telekom Austria um 20.000 Euro bei einem politisch nicht uninteressanten Unterliga-Fußballverein abgewickelt. Doch auch wenn das Wort "Bandenwerbung" mehrdeutig ist: hier ist es wohl wirklich nur um Werbung auf der Einfassung eines Spielfelds gegangen.

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