Monday, November 19, 2007

Update zur Fernseh-Richtlinie

Die Beschlussfassung der Richtlinie zur Änderung der Fernsehrichtlinie rückt näher: am 29. November wird das Europäische Parlament darüber abstimmen; nach der Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 13. November sind keine Überraschungen mehr zu erwarten. Die Richtlinie wird daher aller Voraussicht nach noch im Dezember im Amtsblatt veröffentlicht werden und mit dem Text des gemeinsamen Standpunktes übereinstimmen.


Die Mitteilung der Kommission zum gemeinsamen Standpunkt enthält auch eine Anmerkung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden. Anders als im Vorschlag der Kommission, nach dem die Mitgliedstaaten die "Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden" hätten gewährleisten sollen, findet sich ja im gemeinsamen Standpunkt keine solche Festlegung mehr. Artikel 23b lautet demnach so:
"Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um sich gegenseitig und der Kommission, insbesondere über ihre zuständigen unabhängigen Regulierungsstellen, die Informationen zu übermitteln, die für die Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie und insbesondere der Artikel 2, 2a und 3 notwendig sind."

Dass es solche unabhängigen Behörden in jedem Fall geben muss, kann man daraus wohl nicht ableiten, auch wenn es die Kommission in ihrer Mitteilung andeutet, indem sie schreibt
"Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden schlug der Ratsvorsitz vor, in einer Erwägung auf die Möglichkeit zu verweisen, dass die Mitgliedstaaten unabhängige nationale Regulierungsstellen einrichten. Diese müssten sowohl von den nationalen Regierungen als auch von den Veranstaltern unabhängig sein. Das Europäische Parlament und die Kommission hielten es für notwendig, den Verweis auf solche Gremien in den verfügenden Teil der Richtlinie aufzunehmen."

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