Sunday, June 05, 2011

Ritter der Medienvielfalt: was die Bundeswettbewerbsbehörde so mitteilt

Der Generaldirektor der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist ein vielbeschäftigter Mann. So nahm er laut Mitteilung der BWB vom 30.5.2011 jüngst etwa in "Moldawien" (richtig: Republik Moldau) an einer Konferenz der dortigen Wettbewerbsbehörde teil (und "traf dabei mit den Leitern der russischen, moldawischen, ukrainischen, rumänischen und armenischen Wettbewerbsbehörde zusammen"). Ein paar Tage vorher teilte die BWB mit, dass ihr Generaldirektor Thanner und der Präsident des russischen Antimonopolamts, Igor Artemiev, in Moskau ein Übereinkommen unterzeichnet haben, "das die bisher gute Zusammenarbeit noch verstärken soll" (Inhalt dieses Abkommens, laut BWB-Mitteilung: "Übermittlung von Statistiken über die Arbeiten der Behörden, Austausch methodischer Empfehlungen, Informationsaustausch über Weiterentwicklungen der Gesetzgebung, sowie Erfahrungsaustausch in der praktischen Ermittlungsarbeit").

Vom 29. bis 30. Mai war die BWB, laut einer weiteren Mitteilung, "unter der Führung von GD Dr. Thanner [...] mit einigen Mitarbeitern in Ungarn zu Gast um den durchwegs spannenden Podiumsdiskussionen [beim European Competition Day in Budapest] zu folgen und sich über die aktuellen Entwicklungen des Wettbewerbsrechts in Europa zu informieren."

Und noch am selben Tag der EU-Konferenz in Budapest schaffte es der Generaldirektor der BWB immerhin zum "Ritterorden vom heiligen Grab zu Jerusalem", um dort "vor mehr als 50 Personen" über "Wettbewerb im nationalen und internationalen Kontext" zu referieren, was der BWB ebenfalls eine offizielle Mitteilung wert war ("Lebhafte Diskussionen folgten dem spannenden Vortrag"). Leider fehlt in der Aussendung der Ort, an dem dieser Vortrag stattfand, aber ich nehme an, dass dies eher in der Statthalterei Österreich denn in der Zentrale im Vatikan war, zumal die Folien auch nicht in lateinischer oder italienischer Sprache verfasst waren. Das Motto des Ritterordens, laut Vatikan-Website, hat mit der Berufswirklichkeit des Generaldirektors einer Wettbewerbsbehörde immerhin zumindest teilweise zu tun: "lo zelo alla rinuncia in una società di abbondanza, il generoso impegno per i più deboli e i non-protetti, la lotta coraggiosa per la giustizia e la pace" (Hervorhebung hinzugefügt; grob übersetzt: "der Eifer des Verzichts in einer Gesellschaft des Überflusses, der großzügige Einsatz für die Schwachen und Schutzlosen, der mutige Kampf für Gerechtigkeit und Frieden").

Der Generaldirektor der BWB konnte mit den Grabrittern gewissermaßen von Ritter zu Ritter sprechen, ist er - wie man den Acta Apaostolicae Sedis (Vol. 95 aus dem Jahr 2003) entnehmen kann - doch selbst "Cavaliere": ausgezeichnet mit dem päpstlichen Ritterorden vom heiligen Gregor dem Großen, der laut Wikipedia „für den Eifer in der Verteidigung der katholischen Religion“ verliehen wird. Aber die auf der Website der BWB aufgelistete Vortragstätigkeit des Generaldirektors ist keineswegs einseitig: der letzte Vortrag vor dem Ausflug zu den Grabrittern war am 17.11.2010 und fand vor BSA-JuristInnen statt (Vortragstitel: "Die Gefahr des Kartells").

Das in der Mitteilung der BWB erstgenannte Thema des Vortrages vor den Grabrittern war übrigens die Medienvielfalt. Mit dieser Thematik befasst sich auch jene Mitteilung der BWB, die gleich nach den Aussendungen zu den Ausflügen nach Russland, Moldau, Ungarn und zu den Jerusalem-Grabrittern auf der Website der BWB zu finden ist: "Die BWB erhebt Berufung gegen Bescheid der KommAustria". Gemeint ist dieser Bescheid (Presseinfo der KommAustria dazu), mit dem "dem Österreichischen Rundfunk die Veranstaltung eines Informations- und Kultur-Spartenprogramms gemäß § 4c ORF-G nach Maßgabe des am 23.12.2010 vorgelegten Angebotskonzeptes gemäß § 5a ORF-G" unter bestimmten Auflagen genehmigt wurde. In der Mitteilung der BWB heißt es: "Die seitens der KommAustria vorgeschlagenen [richtig: vorgeschriebenen] Auflagen reichen nach Ansicht der BWB derzeit nicht aus, Wettbewerb und Medienvielfalt in diesem Sektor sicherzustellen."

Ich kann zu diesem nun wohl in die Instanz gehenden Verfahren der KommAustria nichts sagen, also auch nicht zur Ankündigung der Berufung durch die BWB. Soweit sich der Generaldirektor der BWB aber in seiner Vortragstätigkeit für Wettbewerb und Medienvielfalt engagiert, ist das natürlich zu begrüßen - und vielleicht kann er darüber bei Gelegenheit auch einmal mit Victor Orbán aus Esztergom-Budapest sprechen, der immerhin gleich nach ihm zum "Cavaliere" des päpstlichen Gregoriusordens wurde (siehe den Ausschnitt aus den Acta Apostolicae Sedis oben links). In Sachen Medienvielfalt wäre das wohl ein interessanter Gesprächspartner, denn nicht jeder teilt die Ansicht von Ernst Strasser, der die Reform des ungarischen Mediengesetzes unter der Regierung Orbán bekanntlich im Europaparlament - ganz offen und so gar nicht "under the undercover" - als "wichtig und richtig" bezeichnet hat.

PS (Trivia): Der nunmehrige Generaldirektor der BWB hatte übrigens für Ernst Strasser in dessen Zeit als Innenminister zunächst als Kabinettchef und später als Sektionsleiter gearbeitet. Und auch Ernst Strasser erhielt - laut AAS - im Jahr 2002 einen päpstlichen Orden, allerdings nicht das Ritterkreuz, sondern das Komturkreuz, wenn auch von dem laut Wikipedia im Rang unter dem Gregoriusorden stehenden Silvesterorden. Commendatore Strasser, der parlamentarischen Immunität mittlerweile verlustig gegangen, hätte damit immer noch - falls man Wikipedia diesbezüglich trauen darf - ein besonderes Privileg: "das Recht, auf einem Pferd die Treppen zum Petersdom hinaufzureiten."

Update 16.06.2011: Die englische Fassung der BWB-Website ist online - "Aufmacher" der Website sind Moskau und Moldau, der Ausflug zum Ritterorden wurde leider nicht der Übersetzung für wert erachtet, dabei könnte ich sogar mit der richtigen englischen Bezeichnung dafür aushelfen: "Equestrian Order of The Holy Sepulchre of Jerusalem". Und aushelfen wäre wohl das Wort der Stunde, denn die englischen Texte wurden teilweise bemerkenswert holprig vom Deutschen übersetzt, zB zur Zusammenarbeit mit den Regulatoren: "These 'special competition authorities' have been introduced for those special industries, where liberalization processes are going on during the recent years. [...] With exception of application because of merger control regulators can apeal in antitrust law court proceedings. Concerning the application of the Competition Law the Austrian Competition Authority has to work in the to ensure consistency with decisions of the regulators" usw.

Update 16.02.2012: aus aktuellem Anlass habe ich die Links hier aktualisiert, dabei musste ich feststellen, dass die sprachlich "interessanten" englischen Texte immer noch unverändert auf der Website finden.

2 comments :

Michael Haberler said...

Wie sehen Sie eigentlich die Taxifunk vs mytaxi Geschichte?

http://derstandard.at/1319181370328/Streit-Wiener-Funkzentralen-gegen-mytaxi-App-Zwist-um-doppelgleisige-Taxler

m.E. ist das schon Ausnutzung einer markbeherrschenden Stellung - ist das kein Fall für die BWB?

hplehofer said...

Ich lese die im Standard-Artikel zitierte Aussage eines Taxler-Anwalts ("Die Behörden bereiten Wettbewerbsklagen vor") so, dass die BWB offenbar ohnehin schon informiert ist und sich die Sache einmal anschaut. Grundsätzlich könnte das natürlich ein Fall für die BWB sein, aber ob die im Standard wiedergegebene Sachverhaltsschilderung durch eine Seite der Auseinandersetzung so zutrifft oder nicht, und wie der Markt im Hinblick auf die Fahrtenvermittlung aussieht (um welchen Markt es hier überhaupt geht - zB aus Sicht der Taxiunternehmen oder der Anbieter von Vermittlungssystemen -, was da konkret einzubeziehen ist und ob Marktbeherrschung vorliegt), das kann man nur aufgrund eines Zeitungsartikels nicht einschätzen.

Interessant scheint mir zB auch die offenbar aus dem Umkreis der App-Befürworter stammende Aussage (hier gefunden), dass Taxiunternehmer für ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler benötigen, was "täglich von rund 2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt" werde. Weiter steht dort: "Wenn beispielsweise ab morgen alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren. Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten in einem solchen Fall ihre Pforten schließen."
Würde man das so akzeptieren, dann schiene mir das ein höchst angreifbarer Markt zu sein, denn die Drohung mit der Auflösung des Funkvertrags wäre dann wohl wenig bedrohlich für die Taxiunternehmen. Die dort vertretene Argumentationslinie verträgt sich meines Erachtens zumindest auf den ersten Blick nicht mit der Auffassung, dass eine oder beide Taxizentralen hier eine marktbeherrschende Situation missbräuchlich ausnützen würden, steht dort doch ausdrücklich, dass es zahlreiche Alternativen zu den Taxifunkzentralen gäbe (Standplatz, Standplatztelefon, Handy, Handy-App).