Wednesday, March 19, 2008

Letzte Rundfunkgebührenerhöhung: 1.9.1987

"Keine neuerliche Erhöhung der Rundfunkgebühren", fordert Karin Resetarits, MEP, in einer aktuellen Petition. Vielleicht ist ihr entgangen, dass die letzte Rundfunkgebührenerhöhung in Österreich mehr als zwanzig Jahre zurück liegt: ab 1. September 1987 wurden die Rundfunkgebühren für den Fernsehempfang auf 16 Schilling angehoben (BGBl 1987/319). Genau dieser Betrag (auf Grund der Rundungsdifferenz sogar etwas weniger, nämlich € 1,16) wird auch derzeit gemäß § 3 Rundfunkgebührengesetz eingehoben, eine Erhöhung ist nicht in Sicht.

Aber Resetarits meint natürlich nicht die Rundfunkgebühren, sondern das Programmentgelt - und den Fehler in der Bezeichnung wird man ihr nicht unbedingt vorwerfen können, wenn sogar die GIS, die es wirklich besser wissen sollte, die Begriffe nicht korrekt verwendet und "Rundfunkgebühren" als Synonym für den gesamten Betrag verwendet, den sie einhebt (zum Beispiel hier).

Bemerkenswerter an der Petition sind denn auch die sonstigen Unschärfen, vor allem wenn vorgeblich zitiert wird. So heißt es in der Petition zum Beispiel:
"Denn im Programmauftrag heißt es:
'Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des Österreichischen Rundfunks zu achten. Jedenfalls im Hauptabendprogramm (20-22 Uhr) sind in der Regel anspruchsvolle Sendungen zu zeigen.'"

Richtig heißt es in § 4 Abs 3 ORF-Gesetz:
"(3) Das ausgewogene Gesamtprogramm muss anspruchsvolle Inhalte gleichwertig enthalten. Die Jahres- und Monatsschemata des Fernsehens sind so zu erstellen, dass jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen. Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten. Die Qualitätskriterien sind laufend zu prüfen." [Hervorhebung zur Verdeutlichung des Unterschieds hinzugefügt]

Und besonders interessant für eine Europaabgeordnete ist die Bezugnahme auf den EG-Vertrag - Zitat aus der Petition:
"Im EG-Vertrag über staatliche Beihilfen ist klar definiert:
'Die staatliche Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist nach Artikel 82 Absatz 2 EG-Vertrag zulässig, solange ihre Höhe den Nettokosten für die Bereitstellung der öffentlich-rechtlichen Dienstleistung entspricht.'"
Die klare Definition stammt aus diversen Presseaussendungen der Europäischen Kommission und findet sich weder im EG-Vertrag, noch in einem "EG-Vertrag über staatliche Beihilfen" (dessen Existenz mir bislang verborgen blieb). Das spricht nicht gegen den Inhalt des Zitats, aber es macht doch einen Unterschied, ob etwas im Primärrecht steht, oder ob es eine Aussage der Kommission ist.

Die Aktion der Europabgeordneten ist offensichtlich selbstlos. Denn für ihre wöchentliche Sendung auf tw1, dem Spartensender des ORF, ist sie weder auf "Gebühren", noch auf Werbeeinnahmen angewiesen: ihre Sendung wird nämlich vom EU-Parlament finanziert, wie sie in einem Kurier-Interview im Jänner dieses Jahres bekanntgab.

2 comments :

Anonymous said...

Sehr geehrter Herr Dr. Lehofer,

Ihre Spitzen in allen Ehren - aber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten, die Karin Resetarits gegen die Erhöhung des Programmentgelts vorbringt, ist das alles nicht. Und im Übrigen: Frau Resetartis weiß natürlich, dass das ORF-Gesetz von Programmentgelten und nicht von Rundfunkgebühren spricht, und selbstverständlich ist in der Beschwerde an den Bundeskommunikationssenat auch ausschließlich von Programmentgelten die Rede. Aber machen Sie doch einmal eine Umfrage, in welchen Kreisen auch immer: Welcher Terminus wird den Leuten wohl geläufiger sein? Und worauf kommt es an - sich verständlich zu machen oder recht zu haben? (Worauf es Juristen im allgemeinen ankommt, weiß ich aus hinreichender Erfahrung, aber glücklicherweise gibt's auf dieser Welt ja auch noch andere Menschen.)Den Spieß umzudrehen und Frau Restarits vorzuwerfen, dass sie selbst Tätigkeiten ausübe, für die sie aus öffentlichen Geldern finanziert wird, halte ich für kein wirklich gutes Argument. Ganz abgesehen davon, dass ja auch Sie, sehr geehrter Herr Dr. Lehofer, zunmindest seit ich Sie zu kennen die Ehre und das Vergnügen habe, aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, sie aber wohl noch niemand für eine Steuererhöhung verantwortlich gemacht hat, ist wohl die Frage, was mit diesen Geldern im konkreten Fall geschieht. Auch damit setzt sich die Beschwerde von Frau Resetarits - im Gegensatz zu Ihrer Polemik - auseinander. Und Frau Resetarits hat in ihrer Pressekonferenz durchaus klargestellt, dass sie sehr für die öffentliche Finanzierung des ORF ist - allerdings dafür, dass er auch ein echtes öffentlich-rechtliches Programm macht, anstatt mit Gebührengeldern (oder, für die Spezialisten: mit Programmentgeltgeldern) Privatfernsehen zu veranstalten. Wenn Sie dann allerdings die Tätigkeiten des Lebensgefährten von Frau Resetarits ins Spiel bringen, dann erinnert das schon sehr an das Verhalten des ORF, der, wie Frau Resetarits in ihrer Pressekonferenz berichtete, ihr ob ihrer "Gebühren"aktivitäten ebenfalls mit Sippenhaftung winkte.
Es wird abzuwarten sein, ob dem BKS mehr zur Sache einfällt als einem spitzzüngigen Blogger. Aber vielleicht werden wir ja auch noch den Gerichtshof zu bemühen haben, dem Sie angehören ...
Mit herzlichem Gruß
Thomas Höhne

hplehofer said...

Sehr geehrter Herr Dr. Höhne,
erstens freut es mich, dass auch Sie bei meinem Blog vorbeigeschaut haben. Zweitens kurz zu Ihren Anmerkungen: ich habe die Begriffsverwirrung nicht der Frau Abgeordneten vorgeworfen, sondern im Gegenteil darauf hingewiesen, dass die GIS selbst die Begriffe unscharf verwendet. Aber ich nutzte eben die Gelegenheit, das wieder einmal anzumerken. Wie sich, so hoffe ich, aus dem Text ergibt, störte mich eher die Behauptung, was im "EG-Vertrag über staatliche Beihilfen" stehen soll. Dass die von Ihnen ausgeführte Popularbeschwerde (deren Inhalt auf der gebuehrenzahler.at-Website aus verfahrenstechnisch verständlichen Gründen ja nicht veröffentlicht ist und die ich daher auch nicht kenne) die rechtlich korrekten Begriffe verwenden wird, davon kann ich ja ausgehen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten von Frau Resetarits, wie sie bruchstückhaft der Website zu entnehmen ist, habe ich auch nicht behauptet und könnte wohl in einem kurzen Posting auch nicht bewerkstelligt werden. Ich habe der Frau Abgeordneten auch nicht vorgeworfen, dass ihre Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln finanziert wird - aber ich sehe es persönlich (unter allein medienpolitischen Gesichtspunkten) doch als nicht optimal an, dass zunehmend eine direkte öffentliche Finanzierung einzelner Sendungen erfolgt und dies tendenziell die Staatsnähe des Fernsehens verstärken könnte. Zur Sache Lebensgefährte: ich habe nichts erwähnt, was dieser nicht selbst auf seiner Website für jedermann offensiv nach außen trägt, aber ich nehme den Hinweis auch gerne heraus. Und schließlich: ich glaube doch, dass mein Posting erkennbar keine Antwort auf eine mir nicht bekannte Beschwerde sein sollte (insofern ist die Bemerkung, dass dem BKS hoffentlich mehr einfallen sollte, nicht wirklich fair).
Herzlichst
Hans Peter Lehofer