Saturday, February 23, 2008

Ski-Übertragungsrechte: alles rechtens, oder was?














"Der umstrittene Vertrag zwischen dem ORF und dem Österreichischen Skiverband ÖSV ist rechtens. Diese Entscheidung hat das Kartellgericht gefällt."

So leitete Gerald Groß gestern im ORF den Bericht in der Zeit im Bild ein. Aber welche Entscheidung hat das Kartellgericht wirklich gefällt? In der Aussendung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) klingt die Sache so:
"Nach umfangreichen Ermittlungen der BWB gelang es, die beiden Vertragsparteien ORF und ÖSV zu bestimmten Zusagen (Verpflichtungszusagen nach § 27 KartG) zu bewegen, die in einer mündlichen Verhandlung vor dem Kartellgericht am 18.2.2008 aufgrund eines von der BWB eingeleiteten Verfahrens für verbindlich erklärt wurden."

Nach § 26 KartG hat das Kartellgericht Zuwiderhandlungen gegen die im ersten Hauptstück enthaltenen Verbote (ua Kartellverbot, Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) wirksam abzustellen und den beteiligten Unternehmern die hiezu erforderlichen Aufträge zu erteilen. § 27 Abs 1 KartG lautet:

§ 27. (1) Statt der in § 26 vorgesehenen Abstellung kann das Kartellgericht Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmer und Unternehmervereinigungen für bindend erklären, wenn zu erwarten ist, dass diese Zusagen künftige Zuwiderhandlungen ausschließen. Durch diese Entscheidung wird das Verfahren beendet.

Die Entscheidung, dass der Vertrag zwischen ÖSV und ORF - ohne die nun abgegebenen Verpflichtungszusagen - rechtens war, wie der ZiB-Bericht behauptet, hat das Kartellgericht also jedenfalls nicht gefällt (die Verpflichtungszusagen des ÖSV und des ORF sind hier veröffentlicht). Der schon im ersten Satz des ZiB-Berichts erweckte Eindruck wurde im gesamten Bericht nicht richtiggestellt (hier ein Transkript des ganzen Beitrags).

Der ORF, Österreichs öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter, hat nach § 10 Abs 5 ORF-Gesetz den Auftrag zur umfassenden, unabhängigen, unparteilichen und objektiven Information. In den Programmrichtlinien heißt es dazu:

"Objektiv berichtet jedenfalls, wer ein zutreffendes Bild der Wirklichkeit zeichnet."

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