Mit BGBl II 2009/332 bzw BGBl II 2009/333 wurden am 12.10.2009 Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung (FBZV) und zur Frequenznutzungsverordnung (FNV) kundgemacht. Da die jeweiligen Anlagen (Frequenzbereichszuweisungsplan und Fußnoten bzw Frequenznutzungsplan) zur Gänze neugefasst wurden, stehen damit auch wieder einheitliche aktuelle Gesamtdokumente zur Verfügung.
Nachdem die Neufestlegung der Nutzung für den Frequenzbereich von 790-862 MHz (Stichwort: "digitale Dividende") mit Novellen zu FBZV und FNV vor nicht einmal drei Monaten erfolgte, sind die nunmehrigen Änderungen noch weniger spektakulär. Im Wesentlichen werden weitere Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2007 bzw des Genfer Plans (GE06) - insbesondere T-DAB+ und T-DMB im Bereich zwischen 174 und 230 MHz und DVB-H im Bereich 470-750 MHz - sowie mehrere Entscheidungen der Europäischen Kommission, vor allem zu Geräten mit geringer Reichweite* (zuletzt Entscheidung 2009/381/EG) umgesetzt.
*Die "Geräte mit geringer Reichweite", wie sie in der deutschen Fassung der Kommissionsentscheidung bezeichnet werden, heißen im österreichischen Frequenznutzungsplan übrigens konsequent "Short Range Devices".
Wednesday, October 14, 2009
Neues zur Frequenzverwaltung: Novellen zu FBZV und FNV
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