Thursday, February 22, 2007

Paketlösungen in der Frequenzpolitik

So schweigsam sich die Kommission sonst manchmal gibt (siehe zB meine persönlichen Eerfahrungen hier), so mitteilsam ist sie derzeit zur Frequenzpolitik. Am 20. Februar 2007 stellte sie nun die jüngste Mitteilung vor: "Zügiger Zugang zu Frequenzen für drahtlose elektronische Kommunikationsdienstes durch mehr Flexibilität", KOM(2007) 50 endgültig. (dazu die Presseaussendung)

Das Thema hat die Kommission schon in den Dokumenten zum "Review 2006" (insbesondere im Abschnitt 3 zum "staff working paper") entsprechend aufbereitet (siehe dazu auch hier), jetzt verliert sie aber offenbar die Geduld. Da die nach dem Review erst zu schaffenden neuen Rechtsvorschriften voraussichtlich erst 2010 wirksam werden, will die Kommission nun schon auf Basis des geltenden Rechtsrahmens einmal vorpreschen und ihr Heilskonzept der Flexibilisierung der Frequenznutzung in ausgewählten Bändern "schrittweise" einführen.
Die ausgewählten Bänder - und die in diesen Bändern derzeit in Österreich vorgesehenen Nutzungen nach dem geltenden Frequenznutzungsplan (Anlage zur Frequenznutzungsverordnung 2005, BGBl II 2005/307 idF BGBl II 2006/525) - sind:

  • 470-862 MHz: Nutzung in Österreich derzeit für Fernsehrundfunk und Rundfunkhilfsdienste, Frequenzvergabe geregelt im 5. Abschnitt des PrTV-G; die Zuteilung hat nach GE06 - dem neuen Genfer Plan für digitales terrestrisches Fernsehen zu erfolgen;
  • 880-915 MHz / 925-960 MHz und 1710-1785 MHz / 1805-1880 MHz: Nutzung in Österreich derzeit für E-GSM, R-GSM, GSM und GSM-1800, die Zuteilung wurde jeweils nach § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt;
  • 1900-1980 MHz / 2010-2025 MHz / 2110-2170 MHz: Nutzung in Österreich derzeit für UMTS/IMT-2000 (terrestrisch), Zuteilung jeweils nach § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt;
  • 2500-2690 MHz: Nutzung in Österreich entsprechend ECC/DEC/(02)06 und ECC/DEC/(05)05; zukünftige Frequenznutzung UMTS/IMT-2000 (terrestrisch), Zuteilung nach § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt;
  • 3,4-3,8 GHz: Nutzung in Österreich derzeit für "digitale breitbandige drahtlose Zugangssysteme", im Bereich von 3410 bis 3594 MHz Zuteilung gemäß § 52 Abs 3 TKG 2003 zahlenmäßig beschränkt - dieser Frequenzbereich wurde im Jahr 2004 für WiMax vergeben; im Bereich von 3600 bis 3800 MHz befinden sich derzeit Richtfunkanwendungen, auslaufend mit Ende 2008, als zukünftige Nutzung sind Richtfunkverteilsysteme vorgesehen.

In diesen Frequenzbändern sollen die derzeit geltenden rechtlichen Beschränkungen zügig überprüft werden, um eine flexiblere Nutzung zu gestatten. Außerdem sollen "angemessene, gemeinschaftsweit geltende Rechte und Genehmigungsbedingungen" für diese Bänder vereinbart werden. Schon bevor dies umgesetzt wird, soll der "neue Ansatz" jedenfalls auf die Frequenzen angewendet werden, die "infolge der Einführung des digitalen Rundfunks dank der technisch effizienteren Frequenznutzung frei werden". Auf diese von der Kommission erhoffte "digitale Dividende" richten sich besonders starke Interessen insbesondere von Mobilfunkbetreibern.

Die Kommission verfolgt nun ausdrücklich auch den Ansatz einer Paketlösung, dh dass also zB die jedenfalls erwartete Auflösung des "GSM-Monopols" in den derzeit für GSM gewidmeten Bändern nur dann kommen soll, wenn auch das Fernsehspektrum "aufgebrochen" wird. Mit dieser Junktimierung soll offenbar der gerade im Fernsehbereich bestehende Widerstand aufgeweicht werden.

Die Kommission kündigt schließlich an, noch 2007 eine auf Artikel 19 der Rahmenrichtlinie gestützte Empfehlung mit Leitlinien für die einheitliche Anwendung der Genehmigungsbedingungen zu erlassen.

Schon mit dieser Empfehlung - der ja nach Art 19 der Rahmenrichtlinie weitestgehend Rechnung zu tragen wäre - würde jedenfalls der Spielraum für eine eigenständige Rundfunk-Frequenzpolitik für Österreich wesentlich eingeschränkt. Als - für die Fernsehanbieter nicht ganz unwesentlicher - Aspekt wäre mit einer Umsetzung dieser Politik auch verbunden, dass das derzeitige Regime der Frequenznutzungs- und Frequenzzuteilungsgebühren - die für Rundfunkfrequenzen nicht eingehoben werden (siehe die Rundfunk-Frequenznutzungsgebührenverordnung) - nicht bestehen bleiben könnte.

PS: auch das Europäische Parlament beschäftigte sich - offiziell aus eigener Initiative - mit Frequenzpolitik und hat am 14. Februar 2007 eine einschlägige Entschließung "zu dem Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik" (2006/2212(INI)) angenommen, auf die hier nur einmal ohne weiteren Kommentar verwiesen werden soll (in deutscher Sprache hier [Word-Dokument, ab Seite 86]) .

Und schließlich noch Hinweise auf die im Jahr 2007 bisher auf der Grundlage der Frequenzentscheidung getroffenen Entscheidungen der Kommission zur Harmonisierung:

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